NAH.SH-Garantie
+++ Kaum noch Nutzer*innen: Die NAH.SH-Garantie wird eingestellt. Anträge können noch bis zum 25. November 2024 gestellt werden. Weitere Informationen zum Ende der NAH.SH-Garantie finden Sie hier.
Die gesetzlichen Fahrgastrechte bei Verspätungen und Zugausfällen im Nahverkehr gelten weiterhin. +++
Ab 20 Minuten Verspätung am Zielbahnhof erhalten Fahrgäste der Nahverkehrszüge in Schleswig-Holstein eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Fahrkartenwerts. Bei Zeitkarten erfolgt die Entschädigung anteilig; Zeitkarten sind Tages-, Wochen-, Monats- oder Netzkarten. Voraussetzung dafür ist eine gültige Fahrkarte des Schleswig-Holstein-Tarifs.
Die Nutzungsbedingungen finden Sie hier als PDF und im folgenden Text weiter unten auf dieser Seite.
Wenn Sie eine Entschädigung beantragen möchten, nutzen Sie bitte das Kontaktformular für die NAH.SH-Garantie. Sie können Ihren Antrag auch telefonisch beim NAH.SH-Kundendialog unter 0431.660 19 449 stellen. ACHTUNG: BITTE GEBEN SIE IHRE BANKDATEN OHNE LEERZEICHEN UND OHNE SONDERZEICHEN EIN!
WICHTIG: Beim Deutschlandticket gibt es KEINE Entschädigung über die NAH.SH-Garantie, da es sich beim Deutschlandticket um ein stark subventioniertes sowie bundesweit gültiges Angebot handelt, das nicht dem SH-Tarif zugeordnet werden kann.
So funktioniert die NAH.SH-Garantie
Ihr Nahverkehrszug hatte Verspätung
Die NAH.SH-Garantie kann im Fall einer Verspätung des Fahrgastes von mindestens 20 Minuten am Zielbahnhof in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch für Verspätungen, die durch Zugausfälle zustande gekommen sind. Maßgeblich ist die Verspätung am Zielbahnhof der Reise, für die die vorzulegende Fahrkarte gilt und von der Antragstellerin oder von dem Antragsteller tatsächlich genutzt worden ist. Etwaige Verspätungen unterwegs werden nicht berücksichtigt.
Die NAH.SH-Garantie gilt auch für Fahrten mit dem Schnellbus Itzehoe – Brunsbüttel sowie für den Stadtverkehr Rendsburg. Maßgeblich hier ist die Verspätung an der Zielstation.
Die Antragstellung muss innerhalb einer Frist von drei Tagen nach Vorfalldatum erfolgen.
Verspätungen, für die bereits im Rahmen der gesetzlichen Regelungen eine Entschädigung beantragt wurde, sind von der NAH.SH-Garantie ausgeschlossen.
Die gültige Entschädigungstafel finden Sie hier als PDF-Datei zum Download. Grundlage der Gewährung der Entschädigung ist der jeweils gültige Fahrplan, bei Bauarbeiten also der Baufahrplan.
Die NAH.SH-Garantie ist eine freiwillige Leistung des Landes Schleswig-Holstein, der NAH.SH GmbH sowie der Unternehmen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Entschädigung über die NAH.SH-Garantie besteht nicht.
Was müssen Sie tun?
Um eine Entschädigung zu erhalten, müssen Sie Ihren Anspruch innerhalb von drei Tagen nach der jeweiligen Verspätung anmelden:
- entweder hier online
- oder telefonisch beim NAH.SH-Kundendialog unter T 0431.660 19 449
Andere Wege - beispielsweise postalisch oder per E-Mail - sind bei der NAH.SH-Garantie leider nicht möglich.
Wenn Sie online eine Verspätung und den betroffenen Fahrtabschnitt melden und eine Entschädigung beantragen, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit Vorgangsnummer, sofern Sie diese Option im Formular auswählen. Wenn Sie sich telefonisch an uns wenden, nennen Ihnen die Mitarbeiter*innen des NAH.SH-Kundendialogs Ihre Vorgangsnummer.
In beiden Fällen müssen Sie als Beleg immer das Original oder eine Kopie Ihrer Fahrkarte – das gilt auch für Zeitkarten – vorlegen. Sie können die Karte:
- wenn Sie Ihren Garantiefall online anlegen, direkt hochladen. Den Hinweis auf Vorlage der Fahrkarte in der Bestätigungsmail können Sie dann ignorieren.
- per E-Mail an kundendialog@nah.sh senden
- oder per Post an die NAH.SH GmbH, NAH.SH-Garantie, Raiffeisenstraße 1, 24103 Kiel schicken.
Für welche Fahrkarten gilt die NAH.SH-Garantie?
Eine Entschädigung für Verspätungen oder Fahrtausfälle über die NAH.SH-Garantie ist an den Besitz und die Nutzung einer Fahrkarte des Schleswig-Holstein-Tarifs geknüpft. Alle anderen Fahrkarten, z.B. DB-Fernverkehr-Tickets, Schleswig-Holstein-Tickets, Quer-durchs-Land-Tickets, Fahrkarten anderer Verkehrs- und Tarifgemeinschaften in Schleswig-Holstein etc., sind von der Entschädigungsleistung ausgeschlossen.
Sonderangebote des SH-Tarifs – wie Kombifahrkarten, das Nachbarticket, das Semesterticket und das Sommerferienticket – sind von der NAH.SH-Garantie ausgeschlossen.
Ebenso ausgeschlossen sind Freifahrkarten, kostenlose Schülerkarten sowie Wertmarken für schwerbehinderte Reisende.
Was ist mit Zeit-, Tages- und Kleingruppenkarten?
Bei Einzelfahrkarten beträgt die Entschädigung die Hälfte des aufgedruckten Fahrpreises. Bei Zeitkarten erfolgt diese Entschädigung anteilig. Dabei werden rechnerische Kleinstbeträge immer bis auf 1,50 Euro aufgerundet.
Die Entschädigung bei Zeitkarten kann maximal so oft erfolgen, bis die Höhe des halben tatsächlichen Kaufpreises erreicht wurde. Bei Tageskarten oder Kleingruppenkarten erfolgt ebenfalls eine anteilige Entschädigung. Pro Tages- oder Kleingruppenkarte (unabhängig von der Anzahl der Personen) kann maximal zweimal eine Entschädigung in Anspruch genommen werden.
Die Beträge werden jeweils auf 10 Ct aufgerundet. Welche Entschädigung Sie für Ihre Fahrt erhalten, sehen Sie hier.
Zusätzlich entstandene Kosten, zum Beispiel Taxikosten, oder Fahrkarten in vollem Umfang, können bei der NAH.SH-Garantie nicht erstattet werden.
Sonderangebote des SH-Tarifs
Sonderangebote des Schleswig-Holstein-Tarifs, wie Kombifahrkarten, das Nachbarticket und das Sommerferienticket sowie das Semesterticket, sind von der NAH.SH-Garantie ausgeschlossen. Auch das Deutschlandticket ist von der NAH.SH-Garantie ausgeschlossen.
Was gilt für Schienenersatzverkehr?
Werden die genannten Zugleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) durch Busse erbracht, so gilt die NAH.SH-Garantie auch für diese Ersatzbusse auf Grundlage des SEV-Fahrplans. Von den ausdrücklich aufgezählten Fällen abgesehen, gilt die NAH.SH-Garantie nicht für Fahrten mit Bussen, S-Bahnen, U-Bahnen oder Schiffen. Die NAH.SH-Garantie gilt außerdem nicht für Fahrten mit dem Schienenpersonenfernverkehr (IC, ICE, SyltShuttlePlus, etc.) – auch dann nicht, wenn die Fernverkehrszüge für Inhaber von Fahrkarten des Schleswig-Holstein-Tarifs freigegeben worden sind.
Wie erhalten Sie Ihr Geld?
Die Entschädigung erfolgt ausschließlich bargeldlos als Überweisung auf das bei der Antragstellung angegebene Bankkonto innerhalb der EU. Dieses Bankkonto muss für Überweisungen erreichbar sein, die über einen in Deutschland ansässigen Zahlungsdienstleister ausgelöst werden. Die Überweisung erfolgt, sofern der gemeldete Verspätungsfall positiv entschieden wurde, in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung.
Missbrauch und Ausschluss
Bei Missbrauch der NAH.SH-Garantie behalten Land, NAH.SH GmbH und SPNV-Unternehmen sich vor, Kundinnen und Kunden von der Entschädigung auszuschließen. Bei wiederholt fehlerhaften oder nicht nachvollziehbaren Angaben erhält die Kundin oder der Kunde eine Mitteilung mit dem Hinweis über seinen Ausschluss von der NAH.SH-Garantie.
Gesetzliche Fahrgastrechte
Seit dem 29. Juli 2009 gibt es eine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung zu Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr, die gegenüber dem befördernden Eisenbahnunternehmen bestehen. Unter www.fahrgastrechte.info erhalten Sie detaillierte Informationen und das Antragsformular. Die Anträge sind an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main zu richten.
Hat eine Kundin oder ein Kunde bereits die gesetzlichen Fahrgastrechte für eine Verspätung oder einen Fahrtausfall in Anspruch genommen, ist keine weitere Entschädigung über die NAH.SH-Garantie möglich. Damit wird einer doppelten Entschädigung vorgebeugt.
Datenschutz
Es gelten die Datenschutzbestimmungen der NAH.SH GmbH. Um das Kontaktformular mit dem Entschädigungsantrag ausfüllen und übermitteln zu können, muss sich die Antragstellerin oder der Antragsteller zunächst mit den Datenschutzbestimmungen der NAH.SH GmbH einverstanden erklären. Dies geschieht durch Anklicken eines entsprechenden Pflichtfeldes im Kontaktformular.
Damit die NAH.SH GmbH Anträge auf Entschädigung bearbeiten kann, müssen Kundendaten und Daten zur Fahrt erfasst und gespeichert werden. Durch die Antragstellung stimmt die Kundin oder der Kunde dieser Datenspeicherung und -verarbeitung zu. Die Angaben zur verspäteten Fahrt werden anonymisiert zur Prüfung an die betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen übermittelt. Darüber hinaus werden sämtliche Daten ausschließlich zur Antragsbearbeitung verwendet. Persönliche Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.