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Deutschland-Schulticket: Erstattungsverfahren für 2024

Mit dem Deutschland-Schulticket profitieren Schüler*innen und Auszubildende in einer rein schulischen Ausbildung seit Beginn des Schuljahres 2024/2025 von einem monatlichen Rabatt von mindestens 20,– Euro auf das Deutschlandticket. Allerdings konnte das neue Deutschland-Schulticket nicht überall von Beginna an zum ermäßigten Preis abgeschlossen werden. Wo dies nicht möglich war, wird der Rabatt über ein Erstattungsverfahren nachträglich ausgezahlt. Erfahren Sie hier mehr zum Erstattungsverfahren, das nur für 2024 gilt.

Hier wird das Erstattungsverfahren angeboten:

  • Stadt Kiel
  • Stadt Flensburg
  • Stadt Neumünster
  • Kreis Nordfriesland
  • Kreis Dithmarschen
  • Kreis Ostholstein
  • Kreis Steinburg
  • Kreis Pinneberg
  • Kreis Segeberg
  • Kreis Stormarn
  • Kreis Herzogtum Lauenburg

Ausschlaggebend ist der Erstwohnsitz, nicht der Schulort.

 

Was ist das Erstattungsverfahren?

Als der Rabatt auf das Deutschlandticket für Schüler*innen und Auzubildende in einer rein schulischen Ausbildung zum Beginn des Schuljahres 2024/2025 eingeführt wurde, war es noch nicht in allen kreisfreien Städten bzw. Kreisen möglich, das Deutschland-Schulticket zum ermäßigten Preis abzuschließen. Stattdessen musste das Deutschlandticket zum regulären Preis von 49,– Euro monatlich gekauft werden. Deshalb wird der Rabatt von mindestens 20,– Euro pro Monat nachträglich im Erstattungsverfahren ausgezahlt. Das funktioniert über einen Antrag bei der kreisfreien Stadt bzw. dem Kreis des Erstwohnsitzes.

 

Was sind die Voraussetzungen für eine Erstattung?

Voraussetzungen für eine Erstattung sind:

  • Erstwohnsitz in der Stadt Kiel, Flensburg oder Neumünster oder im Kreis Nordfriesland, Dithmarschen, Ostholstein, Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn oder Herzogtum Lauenburg.
  • Das Deutschlandticket wurde zum regulären Preis von 49,– Euro monatlich privat erworben.
  • Das Deutschlandticket ist auf eine Person ausgestellt, die zur Nutzung des Deutschland-Schultickets berechtigt war.

Hinweis: In den anderen Städten bzw. Kreisen konnte das Deutschlandticket bereits zum ermäßigten Preis abgeschlossen werden, sodass eine nachträgliche Erstattung nicht notwendig ist.

 

Wer kann das Deutschland-Schulticket nutzen?

Berechtigt sind alle Schüler*innen

  • an allgemeinbildenden Schulen (Grund- und weiterführende Schulen, einschließlich Oberstufe), 
  • an Förderzentren,
  • an anerkannten Ersatzschulen, 
  • an dänischen Schulen, 
  • Vollzeitschüler*innen an berufsbildenden Schulen (ohne Arbeitgeber),
  • sowie Auszubildende in einer rein schulischen Ausbildung (ohne Arbeitgeber).

 

Wie viel Geld kann ich erstattet bekommen?

Die Erstattung beträgt mindestens 20,– Euro pro Monat für Deutschlandtickets für die Geltungsmonate September 2024 bis Dezember 2024. Einige Kreise berücksichtigen auch Deutschlandtickets für den August 2024 oder erstatten höhere Beträge. Mehr dazu erfahren Sie am Ende dieser Seite.

Gut zu wissen: Die Erstattung wird von den kreisfreien Städten bzw. Kreisen finanziert. Sie legen die Bedingungen für die Inanspruchnahme fest. Deshalb können sie von Kreis zu Kreis variieren. Wichtig: Es gelten stets die Bedingungen der kreisfreien Stadt bzw. des Kreises, in dem sich Ihr Erstwohnsitz befindet. Der Schulort ist hingegen nicht relevant, er kann also auch in einer anderen Stadt bzw. einem anderen Kreis liegen als der Wohnort.

 

Wo kann ich die Erstattung beantragen?

In jeder kreisfreien Stadt bzw. jedem Kreis gibt es eine zuständige Stelle, bei der die Erstattung beantragt werden kann. Der Antrag ist immer an die Stadt bzw. den Kreis zu richten, in dem sich Ihr Erstwohnsitz befindet. Sie sind auch Ansprechpartner bei Fragen zum Erstattungsverfahren.

 

Gibt es das Erstattungsverfahren auch 2025?

Seit dem Geltungsmonat Januar 2025 kann das Deutschland-Schulticket in allen kreisfreien Städten und Kreisen zum ermäßigten Preis abgeschlossen werden. Dabei wird der Rabatt sofort mit dem Preis des Deutschlandtickets verrechnet, sodass von Vornherein nur der reduzierte Betrag bagebucht wird. Das Erstattungsverfahren ist deshalb nicht mehr erforderlich; Tickets ab 2025 werden nicht mehr zur Erstattung anerkannt. Auf unserer Seite erfahren Sie, wie Sie das ermäßigte Deutschland-Schulticket erhalten.

 Infos zum Deutschland-Schulticket

 

Erstattungsverfahren zum Deutschland-Schulticket
Erstwohnsitz in ...

    • Erstattung von 20,– Euro/Kalendermonat auf privat erworbene Deutschlandtickets für die Geltungsmonate August 2024 bis Dezember 2024, unabhängig davon, wo der Abovertrag bestand.
    • Voraussetzung ist, dass das Deutschlandticket auf eine Person mit Erstwohnsitz in Kiel ausgestellt ist, die zur Nutzung des Deutschland-Schultickets berechtigt war und das Abo noch nicht auf das Deutschland-Schulticket umgestellt war.
    • Tickets mit Gültigkeit ab Januar 2025 werden nicht mehr zur Erstattung berücksichtigt.
    • Die Erstattung wird nachträglich auf Antrag bei der Stadt Kiel gezahlt.
    • Infos und Ansprechpartner: Stadt Kiel, www.kiel.de/schulticket.
  • Eine Erstattung ist nicht möglich, da das Deutschland-Schulticket seit August 2024 zum ermäßigten Preis abgeschlossen werden konnte.

    • Erstattung von 20,– Euro/Kalendermonat auf privat erworbene Deutschlandtickets für die Geltungsmonate August 2024 bis Dezember 2024, unabhängig davon, wo der Abovertrag bestand.
    • Voraussetzung ist, dass das Deutschlandticket auf eine Person mit Erstwohnsitz in Flensburg ausgestellt ist, die zur Nutzung des Deutschland-Schultickets berechtigt war.
    • Tickets mit Gültigkeit ab Januar 2025 werden nicht mehr zur Erstattung berücksichtigt.
    • Die Erstattung wird nachträglich auf Antrag bei der Stadt Flensburg gezahlt: Inhaber*innen eines Sozialpasses können Anträge seit dem 01.10.2024 stellen, andere Personen ab dem 01.01.2025.
    • Infos und Ansprechpartner: Stadt Flensburg.
    • Erstattung von 20,– Euro/Kalendermonat auf privat erworbene Deutschlandtickets für die Geltungsmonate August 2024 bis Dezember 2024, unabhängig davon, wo der Abovertrag bestand.
    • Voraussetzung ist, dass das Deutschlandticket auf eine Person mit Erstwohnsitz in Neumünster ausgestellt ist, die zur Nutzung des Deutschland-Schultickets berechtigt war.
    • Tickets mit Gültigkeit ab Januar 2025 werden nicht mehr zur Erstattung berücksichtigt.
    • Die Erstattung wird nachträglich auf Antrag bei der Stadt Neumünster gezahlt.
    • Infos und Ansprechpartner: Stadt Neumünster.
    • Erstattung von 30,– Euro/Kalendermonat auf privat erworbene Deutschlandtickets für die Geltungsmonate August 2024 bis Dezember 2024, unabhängig davon, wo der Abovertrag bestand.
    • Voraussetzung ist, dass das Deutschlandticket auf eine Person mit Erstwohnsitz im Kreis Nordfriesland ausgestellt ist, die zur Nutzung des Deutschland-Schultickets berechtigt war.
    • Tickets mit Gültigkeit ab Januar 2025 werden nicht mehr zur Erstattung berücksichtigt.
    • Die Erstattung wird nachträglich auf Antrag beim Kreis Nordfriesland gezahlt.
    • Infos und Ansprechpartner: Kreis Nordfriesland.
  • Im Kreis Dithmarschen erhalten seit September 2024 alle Schüler*innen an allgemeinbildenden Schulen inkl. Oberstufe, Schüler an Förderzentren, Schüler der Freien Waldorfschule Wöhrden und Vollzeitschüler am Berufsbildungszentrum Dithmarschen (ohne und mit Arbeitgeber) im Rahmen des Listenschülerverfahrens ein kostenfreies Deutschlandticket vom Kreis Dithmarschen gestellt.

    Für Schüler*innen und Auszubildende, die kein kostenfreies Deutschlandticket erhalten, gilt dieses Erstattungsverfahren:

    • Erstattung von 20,– Euro/Kalendermonat auf privat erworbene Deutschlandtickets für die Geltungsmonate September 2024 bis Dezember 2024, unabhängig davon, wo der Abovertrag bestand.
    • Voraussetzung ist, dass das Deutschlandticket auf eine Person mit Erstwohnsitz im Kreis Dithmarschen ausgestellt ist, die zur Nutzung des Deutschland-Schultickets berechtigt war.
    • Tickets mit Gültigkeit ab Januar 2025 werden nicht mehr zur Erstattung berücksichtigt.
    • Die Erstattung wird nachträglich auf Antrag beim Kreis Dithmarschen gezahlt.
    • Infos und Ansprechpartner: Kreis Dithmarschen.
  • Eine Erstattung ist nicht möglich, da das Deutschland-Schulticket bereits zum ermäßigten Preis abgeschlossen werden konnte.

  • Eine Erstattung ist nicht möglich, da das Deutschland-Schulticket seit August 2024 zum ermäßigten Preis abgeschlossen werden konnte.

  • Eine Erstattung ist nicht möglich, da das Deutschland-Schulticket seit September 2024 zum ermäßigten Preis abgeschlossen werden konnte.

    • Erstattung von 20,– Euro/Kalendermonat auf privat erworbene Deutschlandtickets für die Geltungsmonate August 2024 bis Dezember 2024, unabhängig davon, wo der Abovertrag bestand.
    • Voraussetzung ist, dass das Deutschlandticket auf eine Person mit Erstwohnsitz im Kreis Ostholstein ausgestellt ist, die zur Nutzung des Deutschland-Schultickets berechtigt war.
    • Tickets mit Gültigkeit ab Januar 2025 werden nicht mehr zur Erstattung berücksichtigt.
    • Die Erstattung wird nachträglich auf Antrag beim Kreis Ostholstein gezahlt.
    • Infos und Ansprechpartner: Kreis Ostholstein.
    • Erstattung von 20,– Euro/Kalendermonat auf privat erworbene Deutschlandtickets für die Geltungsmonate September 2024 bis Dezember 2024, unabhängig davon, wo der Abovertrag bestand.
    • Voraussetzung ist, dass das Deutschlandticket auf eine Person mit Erstwohnsitz im Kreis Steinburg ausgestellt ist, die zur Nutzung des Deutschland-Schultickets berechtigt war.
    • Tickets mit Gültigkeit ab Januar 2025 werden nicht mehr zur Erstattung berücksichtigt.
    • Die Erstattung wird nachträglich auf Antrag beim Kreis Steinburg gezahlt.
    • Infos und Ansprechpartner: Kreis Steinburg.
    • Erstattung von 20,– Euro/Kalendermonat auf privat erworbene Deutschlandtickets für die Geltungsmonate September 2024 bis Dezember 2024, unabhängig davon, wo der Abovertrag bestand.
    • Voraussetzung ist, dass das Deutschlandticket auf eine Person mit Erstwohnsitz im Kreis Pinneberg ausgestellt ist, die zur Nutzung des Deutschland-Schultickets berechtigt war.
    • Tickets mit Gültigkeit ab Januar 2025 werden nicht mehr zur Erstattung berücksichtigt.
    • Die Erstattung wird nachträglich auf Antrag beim Kreis Pinneberg gezahlt.
    • Infos und Ansprechpartner: Kreis Pinneberg.
    • Erstattung von 20,– Euro/Kalendermonat auf privat erworbene Deutschlandtickets für die Geltungsmonate September 2024 bis Dezember 2024, unabhängig davon, wo der Abovertrag bestand.
    • Voraussetzung ist, dass das Deutschlandticket auf eine Person mit Erstwohnsitz im Kreis Segeberg ausgestellt ist, die zur Nutzung des Deutschland-Schultickets berechtigt war.
    • Tickets mit Gültigkeit ab Januar 2025 werden nicht mehr zur Erstattung berücksichtigt.
    • Die Erstattung wird nachträglich auf Antrag beim Kreis Segeberg gezahlt. Die Antragstellung ist vrstl. ab Januar 2025 möglich.
    • Infos und Ansprechpartner: Kreis Segeberg.
    • Erstattung von 20,– Euro/Kalendermonat auf privat erworbene Deutschlandtickets für die Geltungsmonate September 2024 bis Dezember 2024, unabhängig davon, wo der Abovertrag bestand.
    • Voraussetzung ist, dass das Deutschlandticket auf eine Person mit Erstwohnsitz im Kreis Stormarn ausgestellt ist, die zur Nutzung des Deutschland-Schultickets berechtigt war.
    • Tickets mit Gültigkeit ab Januar 2025 werden nicht mehr zur Erstattung berücksichtigt.
    • Die Abwicklung erfolgt bis einschließlich Dezember 2024 im Rahmen des bekannten Angebotes SchulSpezial Stormarn.
    • Infos und Ansprechpartner: Kreis Stormarn.
    • Erstattung von 20,– Euro/Kalendermonat auf privat erworbene Deutschlandtickets für die Geltungsmonate September 2024 bis Dezember 2024, unabhängig davon, wo der Abovertrag bestand.
    • Voraussetzung ist, dass das Deutschlandticket auf eine Person mit Erstwohnsitz im Kreis Herzogtum Lauenburg ausgestellt ist, die zur Nutzung des Deutschland-Schultickets berechtigt war.
    • Tickets mit Gültigkeit ab Januar 2025 werden nicht mehr zur Erstattung berücksichtigt.
    • Die Erstattung wird nachträglich auf Antrag beim Kreis Herzogtum Lauenburg gezahlt. Die Antragstellung ist vrstl. ab Januar 2025 möglich.
    • Infos und Ansprechpartner: Kreis Herzogtum Lauenburg.