Konditionen
Das Deutschland-Semesterticket gilt wie ein reguläres Deutschlandticket:
- gilt rund um die Uhr für beliebig viele Fahrten mit Bussen und Bahnen des Nahverkehr in der 2. Klasse – deutschlandweit bei allen teilnehmenden Verkehrsunternehmen
- persönliche Fahrkarte, nicht übertragbar, gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
- erlaubt jederzeit die Mitnahme von beliebig vielen Kindern bis einschließlich 5 Jahren; weitere Mitnahmeregelungen, z.B. an Wochenenden, bestehen nicht
- Die Mitnahme von Hunden und Fahrrädern sind nicht im Deutschlandticket enthalten
Abweichend vom Deutschlandticket ist das Deutschland-Semesterticket nicht monatlich kündbar.
Konditionen des Deutschlandtickets im Detail
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Das Semesterticket ist für alle ordentlich immatrikulierten Studierenden der teilnehmenden Hochschulen erhältlich. Es wird über den Semesterbeitrag gezahlt. Die Finanzierung erfolgt nach dem Solidarmodell gemeinschaftlich durch alle Studierenden.
Teilnehmende Hochschulen:
- Kiel | CAU
- Kiel | FH
- Kiel | Muthesius Kunsthochschule
- Lübeck | Uni
- Lübeck | TH
- Lübeck | Musikhochschule
- Flensburg | Europa-Universität
- Flensburg | Hochschule
Hinweis: An der FH Westküste (Heide) hat sich die Studierendenschaft gegen die Teilnahme am Semesterticket ausgesprochen.
Ausnahmen vom Berechtigtenkreis
Vom Bezug des Semestertickets ausgenommen sind:
- Gasthörer*innen,
- Studierende in Fern-, Online- und Abendstudiengängen,
- Studierende in berufsbegleitenden Studiengängen, sofern diese nicht in Vollzeit belegt werden, es sich also nicht um hauptberuflich Studierende handelt,
- Studierende der Fachhochschule Kiel am Fachbereich Agrarwirtschaft.
Studierende, die das Semesterticket nicht erhalten, sind von der Zahlung des Semesterticketbeitrags befreit.
Weiterhin besteht für besondere Personengruppen die Möglichkeit, sich den Beitrag zum Semesterticket erstatten zu lassen oder -sofern sie nicht zum Berechtigtenkreis gehören- das Semesterticket freiwillig zu erwerben.
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- Das Semesterticket wird jeweils mit Gültigkeit für ein Semester ausgegeben. Es wird nicht automatisch auf das Folgesemester verlängert und muss daher jedes Semester neu bestellt werden.
- Es gilt vom ersten bis zum letzten Tag des Semesters; ein früher Beginn, z.B. für Vorbereitungskurse, die vor Semesterbeginn stattfinden, ist nicht möglich. Auch wenn das Semesterticket vor Semesterbeginn vorliegt, gilt es erst ab dem ersten Tag des Semesters. Eine Kündigung während des Semesters ist ausgeschlossen.
- Das Semesterticket gilt während seines Geltungszeitraums ohne zeitliche Einschränkungen – auch vor dem offiziellen Vorlesungsbeginn und in den Semesterferien.
- Die Gültigkeit des Semestertickets endet vorzeitig, wenn Studierende ihren Status wechseln, z.B. bei Erstattung in begründeten Fällen oder vorzeitiger Exmatrikulation.
- Bei auslaufender Berechtigung, z.B. bei Exmatrikulation, endet das Semesterticket automatisch. Eine automatische Umwandlung in ein reguläres Deutschlandticket findet nicht statt.
Hochschule Geltungszeitraum
WintersemesterGeltungszeitraum Sommersemester
Kiel | CAU 01.10. - 31.03. 01.04. - 30.09. Kiel | FH 01.09. - 28.02. 01.03. - 31.08. Kiel | Muthesius 01.10. - 31.03. 01.04. - 30.09. Lübeck | Uni 01.10. - 31.03. 01.04. - 30.09. Lübeck | TH 01.09. - 28.02. 01.03. - 31.08. Lübeck | MHL 01.10. - 31.03. 01.04. - 30.09. Flensburg | EUF 01.09. - 28.02. 01.03. - 31.08. Flensburg | HS 01.09. - 28.02. 01.03. - 31.08. -
Das Deutschlandticket gilt rund um die Uhr für beliebig viele Fahrten mit dem Nahverkehr (Bahn, Bus, Tram, U-Bahnen und S-Bahnen) in der 2. Klasse – deutschlandweit bei allen teilnehmenden Verkehrsunternehmen. Über Besonderheiten in Schleswig-Holstein informieren wir hier.
Hinweise zur Anerkennung im Bahnverkehr:
- Das Deutschlandticket gilt in allen Nahverkehrszügen (RE, RB, S-Bahn, U-Bahn) in der 2. Klasse, auch bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen, die nicht zum DB-Konzern gehören (z.B. AKN, erixx, NBE, neg).
- In den Zügen der Linie RB 66 Niebüll – Tønder (Dänemark) gilt das Deutschlandticket bis zum Bahnhof Tønder St. und zurück.
- Das Deutschlandticket gilt nicht in den Zügen des Fernverkehrs (z.B. ICE, IC, EC, D, Flixtrain, Sylt Shuttle plus). Hiervon abweichend ist der IC 2075 um 14:20 Uhr ab Westerland (Sylt) bis Niebüll montags bis freitags, außer an Feiertagen, für die Nutzung mit dem Deutschlandticket freigegeben.
- Das Deutschlandticket gilt nicht bei Museumsbahnen. Hiervon abweichend wird das Deutschlandticket während der Kieler Woche in den Zügen der Historischen Eisenbahn Holsteinische Schweiz e.V. auf der Strecke Kiel Hbf – Schönberg (Holstein) anerkannt.
Hinweise zur Anerkennung im Busverkehr:
- Im Busverkehr auf den Nordseeinseln Sylt, Föhr, Amrum und Pellworm wird das Deutschlandticket anerkannt, jedoch nicht im Fährverkehr zu und von den Inseln.
- Vereinzelt werden anstelle von Linienbussen Rufbusse oder Taxis eingesetzt – dies ist im Fahrplan am Hinweis „Anruf-Sammel-Taxi“ (AST) zu erkennen. Bei diesen Fahrten wird das Deutschlandticket üblicherweise anerkannt. Auch bei den On-Demand-Verkehren SMILE 24 wird das Deutschlandticket anerkannt.
- Bei Systemen mit Haustür-Bedienung kann aufgrund des besonderen Komforts ein Aufschlag erhoben werden, z.B. für lümo in Lübeck. Dieser Komfortzuschlag ist nicht im Deutschlandticket enthalten.
- Bei kostenpflichtigen Bürgerbussen entscheiden die Betreiber, ob das Deutschlandticket anerkannt wird. Bitte fragen Sie direkt beim Anbieter nach.
- Bei touristischen Verkehren, z.B. Stadtrundfahrten, gilt das Deutschlandticket nicht, da es sich nicht um Angebote des Nahverkehrs handelt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Anbieter.
- Das Deutschlandticket gilt nicht auf Fernbuslinien (z.B. KIELIUS, Flixbus).
Hinweise zur Anerkennung im Fährverkehr:
- Das Deutschlandticket wird auf den Fähren der Kieler Fördeschifffahrt bei der Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel (SFK) anerkannt. Ein Bordzuschlag wird nicht erhoben.
- Das Deutschlandticket wird in Lübeck auf der Priwallfähre für die Mitfahrt als Fußgänger anerkannt.
- Das Deutschlandticket wird in Hamburg auf den Hafenfähren, die zum Tarif des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv) verkehren, anerkannt.
- Der Fährverkehr zu und von den Nordseeinseln ist nicht im Deutschlandticket enthalten.
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Das Deutschlandticket-Semesterticket wird bundesweit einheitlich mit einem Rabatt von 40 Prozent auf den regulären Preis des Deutschlandtickets ausgegeben:
- Beim Preis des Deutschlandtickets von 49,– Euro pro Monat entspricht dies 29,40 Euro monatlich für das Deutschland-Semesterticket, also 176,40 Euro pro Semester. Dieser Preis gilt bis einschließlich Sommersemester 2025.
- Beim Preis des Deutschlandtickets von 58,– Euro pro Monat entspricht dies 34,80 Euro monatlich für das Deutschland-Semesterticket, also 208,80 Euro pro Semester. Dieser Preis gilt ab dem Wintersemester 2025/2026.
Der jeweils gültige Preis wird über den Semesterbeitrag der Hochschule eingezogen.
Übrigens: Der neue Preis des Deutschland-Semestertickets wird erst ab dem Wintersemester 2025/2026 berechnet.
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Auf Beschluss von Bund und Ländern ist das Deutschlandticket –und damit auch das Deutschland-Semesterticket– ein digitales Ticket, das wir Ihnen als praktisches Handy-Ticket für Ihr Smartphone anbieten.
- Laden Sie die aktuelle Version der NAH.SH-App für Android (ab Version 8.0) und iOS (ab Version 14.5) auf Ihr Smartphone. Dort wird Ihr Handy-Ticket bereitgestellt.
- Auf jedem Smartphone kann nur ein Deutschlandticket zur Zeit genutzt werden. Es ist nicht möglich, mehrere Deutschlandtickets auf dasselbe Gerät zu laden.
Deutschlandticket laden und Infos zur Bestellung
Wenn Sie ein Huawei-Smartphone nutzen, haben Sie die Möglichkeit, das Handy-Ticket in die App DB Navigator aus der Huawei AppGallery zu laden. So funktioniert's: Das Handy-Ticket bestellen Sie wie beschrieben. Nach der Bestellung laden Sie das Ticket in den DB Navigator (Menüpunkt „Reisen“ und anschließend das Plussymbol anwählen). Es kann keine Gewähr übernommen werden, dass dieser Weg dauerhaft funktioniert.
Wir bitten um Verständnis, dass wir das Deutschland-Semesterticket aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht als Papierfahrkarte ausgeben dürfen.
Wenn Sie das Handy-Ticket nicht nutzen können, wenden Sie sich bitte an den AStA Ihrer Hochschule.
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Mit dem Deutschlandticket können beliebig viele Kinder bis einschließlich 5 Jahren kostenlos mitgenommen werden. Weitere Mitnahmeregelungen, z.B. an Wochenenden, bestehen beim Deutschlandticket nicht.
Hinweis: Kinder bis einschließlich 14 Jahre fahren im SH-Tarif zum ermäßigten Einzelfahrpreis (Einzelkarte Kind).
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Die Hundemitnahme ist nicht im Deutschlandticket enthalten. Es gelten die Regelungen des Verkehrsverbundes, in dem Sie unterwegs sind. Im Geltungsbereich des Schleswig-Holstein-Tarifs (SH-Tarif):
- Ausschließlich in den Nahverkehrszügen können Hunde, die klein (bis zur Größe einer Hauskatze), ungefährlich und in geschlossenen Behältnissen untergebracht sind, unentgeltlich mitgenommen werden. Als geschlossene Behältnisse gelten Tierbox, Käfig oder eine spezielle Tragetasche für den Tiertransport.
- Sonst ist für die Mitnahme eines Hundes eine Einzelkarte Kind 2. Klasse zu erwerben (auch: 4er-Karte Kind, Kurzstreckenkarte Kind, sofern verfügbar). Sie gilt auf der gewählten Strecke vom Start- zum Zielort für eine einfache Fahrt.
Gut zu wissen:
- Hunde, die nicht in geschlossenen Behältnissen untergebracht sind, dürfen ausschließlich angeleint mitgenommen werden. Sind sie größer als eine Hauskatze müssen sie zusätzlich einen für sie geeigneten Maulkorb tragen.
- Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sowie Begleithunde, die einen Schwerbehinderten mit Kennzeichen "B" im Schwerbehindertenausweis begleiten, werden unentgeltlich befördert. Sie sind von der Maulkorbpflicht ausgenommen.
- Gekennzeichnete Assistenzhunde im Sinne von § 12e Abs. 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) werden unentgeltlich befördert; auf Verlangen ist die spezielle Ausbildung des Assistenzhundes nachzuweisen. Sie sind von der Maulkorbpflicht ausgenommen.
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Die Fahrradmitnahme ist nicht im Deutschlandticket enthalten; es gelten die Regelungen des Verkehrsverbundes, in dem Sie unterwegs sind. Beachten Sie, dass eine Mitnahme nur bei ausreichender Platzkapazität möglich ist und nicht garantiert werden kann; ein Recht darauf besteht nicht. Kinderwagen und Rollstühle genießen Vorrang.
Tipp: Mieten Sie bequem ein Fahrrad an Ihrem Zielort. So ist die Fahrt noch entspannter!Sie möchten Ihr Fahrrad dennoch mitnehmen? Dies sind die Regelungen im Geltungsbereich des Schleswig-Holstein-Tarifs (SH-Tarif):
- Für die Mitnahme eines Fahrrads ist eine Fahrradtageskarte zu erwerben. Sie berechtigt zu beliebig häufiger Mitnahme auf der gewählten Strecke vom Start- zum Zielort (Hin- und Rückfahrten) am angegebenen Tag bis 6 Uhr des Folgetages. Sie ist auch als Netzkarte für das Gesamtnetz SH-Tarif erhältlich und gilt auch in Hamburg in den Verkehrsmitteln des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv).
- Für kurze Strecken unter Preisstufe 4 mit dem Bus oder der Kieler Fördeschifffahrt (SFK) gibt es die günstige Fahrradeinzelkarte für eine einfache Fahrt.
Fahrradkarten für den SH-Tarif erhalten Sie an Fahrkartenautomaten und personalbedienten Verkaufsstellen (Karte | PDF) sowie im Bus. Die Fahrradtageskarte ist auch als Handy-Ticket erhältlich.
Gut zu wissen:
- Bitte stellen Sie Ihr Rad stets in den besonders gekennzeichneten Mehrzweckabteilen ab. Sind diese nicht vorhanden, nutzen Sie die Einstiegsräume und Bereiche mit Klappsitzen. Sichern Sie Ihr Fahrrad während der Fahrt.
- Die Mitnahme ist beschränkt auf handelsübliche zweirädrige, einsitzige Fahrräder sowie entsprechende Fahrräder mit Elektromotor (im Weiteren E-Bike genannt), z.B. E-Bikes, Pedelecs, schnelle Pedelecs. Laufräder für Erwachsene gelten tariflich als Fahrrad.
- Zusammengeklappte Fahrräder/E-Bikes werden unentgeltlich mitgenommen, solange sie nicht größer als ein Koffer sind.
- Auf den Fähren der Kieler Fördeschifffahrt (SFK) erfolgt die Fahrradmitnahme auf der Schwentine-Fährlinie F2 im Rahmen eines Modellversuchs derzeit kostenlos.
- Für die Mitnahme von Tretrollern/E-Tretrollern, auch als E-Scooter und E-Roller bezeichnet, die die Größe eines Fahrrads erreichen, gelten dieselben Regelungen wie für die Fahrradmitnahme:
- für die Mitnahme ist eine Fahrradtageskarte bzw. Fahrradeinzelkarte erforderlich,
- Kleinere Tretroller/E-Tretroller sowie zusammengeklappte Tretroller/E-Tretroller, die wie Handgepäck untergebracht sind, werden bei vorhandenen Platzkapazitäten unentgeltlich befördert. Bitte legen Sie Ihren Tretroller/E-Tretroller bevor Sie einsteigen und während der Fahrt möglichst immer zusammen – das spart Platz und ist für alle sicherer!
- Im Busverkehr sowie bei der Kieler Fördeschifffahrt ist die Mitnahme von E-Tretrollern aus Sicherheitsgründen untersagt. Dies gilt auch für E-Tretroller mit Allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. mit Kennzeichen. Hiervon abweichend gilt das Mitnahmeverbot nicht auf den Nordseeinseln, auf der Linie X85 Lübeck – Fehmarn und zurück sowie im Hamburger Verkehrsverbund (hvv); hier gelten die Regelungen des hvv bzw. die Festlegung des befördernden Verkehrsunternehmens. Bei baustellenbedingtem Schienenersatzverkehr per Bus beachten Sie bitte die jeweilige Bekanntmachung zu Mitnahmemöglichkeiten.
- Lastenräder sind aus Platz- und Sicherheitsgründen von der Mitnahme ausgeschlossen. Hiervon abweichend ist bei ausreichender Platzkapazität eine Mitnahme bei der Kieler Fördeschifffahrt (SFK) möglich, wenn die Fahrt durch eine der neuen Plug-in-Hybrid-Personenfähren oder der vollelektrischen Fähren durchgeführt wird. Nähere Informationen erhalten Sie bei der SFK.
Wenn Sie über Schleswig-Holstein und Hamburg hinaus fahren, ist die Fahrradtageskarte des Deutschlandtarifs das richtige Angebot für Ihren Drahtesel. Sie gilt deutschlandweit in den Nahverkehrszügen. Die Fahrradtageskarte des Deutschlandtarifs erhalten Sie an den Fahrkartenautomaten in den Bahnhöfen und in den Verkaufsstellen der Bahnunternehmen, z.B. im DB Reisezentrum.
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Die Nutzung der 1. Wagenklasse ist nicht im Deutschlandticket enthalten; es gelten die Regelungen des Verkehrsverbundes, in dem Sie unterwegs sind. Im Geltungsbereich des Schleswig-Holstein-Tarifs (SH-Tarif):
- Sie können die 1. Klasse nutzen, wenn Sie den hierfür erforderlichen Zuschlag zahlen. Dazu erwerben Sie für jede Fahrt vor Fahrtantritt eine Übergangskarte. Der Preis der Übergangskarte entspricht der Differenz zwischen dem regulären Fahrpreis für die 2. Klasse und dem Fahrpreis für die 1. Klasse. Beispiel: Von Kiel nach Neumünster, Rendsburg bzw. Eckernförde kostet die Übergangskarte rund 5 Euro für eine einfache Fahrt.
- Wenn Sie eine BahnCard 1. Klasse oder eine SH-Card haben und eine Einzelkarte Übergang erwerben, erhalten Sie diese mit dem gewohnten Rabatt von 25 %.
- Beachten Sie, dass die Übergangskarte nur auf der gewählten Strecke gilt. Deshalb ist für jede Fahrt, bei der Sie die 1. Klasse nutzen, eine neue Übergangskarte erforderlich.
- Übergangskarten gibt es an Fahrkartenautomaten, als Handy-Ticket im DB Navigator oder im DB Reisezentrum.
Übrigens: Übergangskarten gibt es auch als Monatskarte oder als Abonnement. Damit können Sie dem Deutschlandticket ein Upgrade geben und es auf Ihrer Strecke in der 1. Klasse nutzen. Monatskarten für den Übergang in die 1. Klasse erhalten Sie am Fahrkartenautomaten und im Reisezentrum; Abos für den Übergang in die 1. Klasse sind im DB Reisezentrum buchbar, auch für Strecken der Eisenbahnverkehrsunternehmen, die nicht zum DB-Konzern gehören. Beachten Sie, dass auch Übergangskarten als (Abo-)Monatskarte nur auf der gewählten Strecke gelten.
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Für das landesweite Semesterticket Schleswig-Holstein hatten die ASten teilweise eine erweiterte Anerkennung oder Zusatzleistungen vereinbart. Diese Möglichkeit besteht beim Deutschland-Semesterticket nicht mehr, da hier von den deutschlandweit einheitlichen Bedingungen nicht abgewichen werden darf. Beachten Sie daher, dass diese Zusatzleistungen beim Deutschland-Semesterticket nicht mehr gelten:
Lübeck | Uni
Lübeck | TH
Lübeck | Musikhochschule
Die kostenlose Mitnahme eines Fahrrads auf den Priwallfähren der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH ist nicht mehr im Semesterticket enthalten.Flensburg | Europa-Universität
Flensburg | Hochschule
Die unentgeltliche Mitnahme einer weiteren Person im Stadtverkehr Flensburg abends sowie an Wochenenden ist nicht mehr im Semesterticket enthalten. Es können jedoch jederzeit beliebig viele Kinder bis einschließlich 5 Jahren kostenlos mitgenommen werden. -
Bei Störungen im Eisenbahnverkehr gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte gemäß der EU-Verordnung 2021/782. Der Eisenbahnverkehr umfasst alle Züge, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnverkehrsunternehmen sie betrieben werden, insbesondere auch RE, RB, NBE, AKN, erixx, neg, Arriva, S-Bahn. U-Bahnen fallen nicht darunter.
Die Leistungsstörung muss im Eisenbahnverkehr und bei Nutzung des Deutschlandtickets entstanden sein. So gelten die folgenden Regelungen insbesondere dann nicht, wenn die verspätete Ankunft am Zielbahnhof...
- auf eine vorangegangene Verspätung eines Busses zurückzuführen ist oder
- auf eine vorangegangene Verspätung eines anderen Zuges, für den eine separate Fahrkarte erworben wurde, z.B. bei einer Fahrt mit einem Fernverkehrszug aus Süden nach Hamburg und anschließender Nutzung des Deutschlandtickets für die Weiterfahrt.
- Dies gilt auch in umgekehrter Richtung: Wird zunächst das Deutschlandticket genutzt und für die Weiterfahrt ab Hamburg eine separate Fahrkarte erworben, gelten die Regelungen nicht für einen eventuellen Anschlussverlust in Hamburg, da in diesem Fall jede Fahrkarte einen eigenständigen Beförderungsvertrag verkörpert.
Entschädigung bei verspäteter Ankunft am Zielbahnhof
Mit dem Deutschlandticket haben Sie Anspruch auf Entschädigung gemäß den gesetzlichen Fahrgastrechten:
- Bei einer Verspätung ab 60 Minuten am Zielbahnhof der Gesamtstrecke aufgrund von Zugverspätung, Versäumnis von Anschlusszügen oder Zugausfall erfolgt eine Entschädigung in Höhe des Pauschalbetrags für Zeitkarten von 1,50 Euro je Einzelfall.
- Entschädigungsbeträge von weniger als 4,00 Euro werden aufgrund einer gesetzlichen Bagatellgrenze nicht ausgezahlt. Sie können jedoch mehrere Verspätungsfälle innerhalb der Laufzeit des Deutschlandtickets von jeweils einem Monat gesammelt einreichen, um so eine Auszahlung zu erhalten.
- Die Gesamtsumme der Entschädigungsleistungen pro Monat ist auf 25 % des Fahrkartenwertes limitiert.
Eisenbahnverkehrsunternehmen sind nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, wenn die Leistungsstörung als direkte Folge von oder in untrennbarem Zusammenhang mit einem der folgenden Ereignisse aufgetreten ist:
- außergewöhliche Umstände, die außerhalb des Eisenbahnbetriebs liegen, z.B. Naturkatstrophen,
- Verhalten eines Dritten, z.B. Notfälle im Zug, Personen auf den Gleisen, Strafverfolgungsmaßnahmen, Sabotage, Kabeldiebstahl.
Hinweis: Streiks gelten nicht als außergewöhlicher Umstand.
Beantragung einer Entschädigung nach den gesetzlichen Fahrgastrechten:
1.) Fahrgastrechte-Formular ausfüllen
Für jede einzelne Fahrt mit Verspätung ab 60 Minuten oder mehr ist ein Fahrgastrechte-Formular auszufüllen. Das Fahrgastrechte-Formular ist erhältlich im Zug beim Zugbegleiter, an den DB Informationen und in den DB Reisezentren sowie online unter diesem Link.
Es wird gebeten, alle Verspätungsfälle gesammelt einzureichen. Ansprüche können bis zu drei Monate rückwirkend geltend gemacht werden.2.) Nachweise beifügen
Dem Fahrgastrechte-Formular ist als Nachweis eine Kopie des Deutschlandtickets beizufügen. Dabei ist eine Kopie für jeden Geltungsmonat erforderlich. Eine Entschädigung ist sonst leider nicht möglich. Bei Nutzung des Handy-Tickets fügen Sie stattdessen bitte einen Ausdruck der dritten Seite Ihres persönlichen Handy-Tickets bei. Bitte beachten Sie, dass der Geltungszeitraum des Deutschlandtickets das Datum der Fahrt umfasst, für die Sie eine Entschädigung beantragen.3.) Unterlagen einreichen
Ist alles komplett? Dann können Sie die Unterlagen in einem DB Reisezentrum und an den DB Informationen abgeben oder per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt/Main senden. Der Antrag wird innerhalb eines Monats bearbeitet.Weitere Informationen zu den gesetzlichen Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr unter www.fahrgastrechte.info.Weiterfahrt mit einem anderen Zug
Das Deutschlandticket ist ein Angebot mit erheblichem ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 3 der Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO). Daher besteht bei einem Ausfall oder einer Verspätung kein Anspruch auf die unentgeltliche Weiterfahrt mit Fernverkerszügen (ICE, IC, EC, Sylt Shuttle Plus), es sei denn, diese Ausweichzüge werden durch Ansagen oder Anzeigen für die Nutzung mit dem Deutschlandticket freigegeben.
Fahrgastrechte bei Störungen im Busverkehr
Im Busverkehr ergeben sich aus den gesetzlichen Fahrgastrechten keine Entschädigungsansprüche, da hierfür eine planmäßige Fahrtdauer mit dem Bus von mindestens drei Stunden erreicht werden muss.
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- Tarifbestimmungen Deutschlandticket (gültig bis 31.12.2024)
- Tarifbestimmungen Deutschlandticket (gültig ab 01.01.2025)
- Datenschutzhinweise zur Bestellung des Semestertickets
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