Die Nah.sh Fahrplan-auskunft
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Konditionen

Das Deutschlandticket ermöglicht als Mobilitäts-Flatrate rund um die Uhr beliebig viele Fahrten mit Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in der 2. Klasse – deutschlandweit bei allen teilnehmenden Verkehrsunternehmen. Es ist als Abo zum Preis von 49,– Euro pro Kalendermonat erhältlich (ab Januar 2025: 58,– Euro pro Kalendermonat). Das Deutschlandticket als Jobticket gibt es ab 16,55 Euro pro Kalendermonat (ab Januar 2025: ab 23,55 Euro pro Kalendermonat).

 Informationen über die Preisänderung des Deutschlandtickets zum 01.01.2025

 

Konditionen des Deutschlandtickets im Detail

  • Das Deutschlandticket ist auch als vergünstigtes Jobticket erhältlich: Leistet der Arbeitgeber einen monatlichen Zuschuss zu den Fahrtkosten, geben wir 5 % Rabatt auf den Preis des Deutschlandtickets. So sparen Beschäftigte doppelt und zahlen für Ihr Deutschland-Jobticket statt 58,– Euro nur 40,10 Euro oder 25,10 Euro im Monat (Stand: 01.01.2025). Einige Arbeitgeber übernehmen die Jobticket-Kosten sogar in voller Höhe. Das lohnt sich.

    Alle Angaben pro Kalendermonat. 2. Klasse. Stand: 01.01.2025.
    Deutschland-Jobticket Rabattstufe 1 Rabattstufe 2
    Deutschlandticket 58,-- € 58,-- €
    Arbeitgeber-Zuschuss – 15,-- € – 30,-- €
    NAH.SH-Rabatt – 2,90 € – 2,90 €
    Deutschland-Jobticket
    40,10 €
    statt 58,-- €
    25,10 €
    statt 58,-- €
    entspricht pro Tag
    monatliche Ersparnis
    1,32 €
    17,90 €
    0,83 €
    32,90 €

    Übrigens: Freiwilligendienstleistende erhalten zusätzlich 16,55 Euro Zuschuss pro Monat vom Land Schleswig-Holstein und zahlen so nach weniger für ihr Deutschland-Jobticket.

    Gibt es in Ihrem Unternehmen bereits das Jobticket? Perfekt! Dann holen Sie sich Ihr Deutschland-Jobticket. Der Enstieg ist zu jedem Monatsbeginn möglich. Geht Ihre Bestellung bis 8 Tage vor Monatsbeginn ein, gilt Ihr Jobticket ab dem nächsten Monat. Ein Einstieg während des laufenden Monats ist beim Jobticket nicht möglich. Alle weiteren Informationen erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber. Für das Jobticket gelten die Konditionen des Deutschlandtickets. 

    Gibt es in Ihrem Unternehmen noch kein Jobticket? Dann wird es höchste Zeit. Machen Sie Ihren Arbeitgeber darauf aufmerksam! Alle Infos zum Jobticket finden Sie und Ihr Arbeitgeber auf unserer Jobticket-Seite.

    Gut zu wissen:

    • Das regionale NAH.SH-Jobticket für Strecken in der Stadt bleibt bestehen. Damit können Sie z.B. in Kiel oder Lübeck für nur wenige Euro im Monat fahren.
    • Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, vom Deutschland-Jobticket zum regionalen NAH.SH-Jobticket zurückzuwechseln: Wenn Sie Ihr Deutschlandticket spätestens am 10. eines Monats kündigen, läuft es zum Ende desselben Kalendermonats aus; für den Folgemonat können Sie sich dann das regionale NAH.SH-Jobticket bestellen. Der Wechsel ist für Sie kostenlos.

     mehr Infos zum Deutschland-Jobticket

  • Schüler*innen und Azubis in einer rein schulischen Ausbildung erhalten mindestens 20,– Euro Rabatt pro Kalendermonat auf den Preis des Deutschlandtickets – mit dem Deutschland-Schulticket.

    Das Deutschland-Schulticket ist ein reguläres Deutschlandticket zu einem ermäßigten Preis. Für die Nutzung gelten die bekannten Konditionen des Deutschlandtickets.

     mehr Infos zum Deutschlandticket-Schulticket

  • Studierende der teilnehmenden Hochschulen in Schleswig-Holstein erhalten als Semesterticket das Deutschlandticket.

    Teilnehmende Hochschulen:

    • Kiel (CAU, FH, Muthesius),
    • Lübeck (Uni, TH, Musikhochschule) und
    • Flensburg (Europa-Universität, Hochschule).

     mehr Infos zum Deutschlandticket-Semesterticket

  • Das Deutschlandticket gilt rund um die Uhr für beliebig viele Fahrten mit dem Nahverkehr (Bahn, Bus, Tram, U-Bahnen und S-Bahnen) in der 2. Klasse – deutschlandweit bei allen teilnehmenden Verkehrsunternehmen.

    Einsteigen und losfahren! Egal, bei welchem Unternehmen Sie Ihr Deutschlandticket abgeschlossen haben, ob als Handy-Ticket oder Chipkarte – in Schleswig-Holstein wird Ihr Deutschlandticket bei allen Verkehrsunternehmen im Nahverkehr anerkannt.  Über Besonderheiten in Schleswig-Holstein informieren wir hier.

    Hinweise zur Anerkennung im Bahnverkehr:

    • Das Deutschlandticket gilt in allen Nahverkehrszügen (RE, RB, S-Bahn, U-Bahn) in der 2. Klasse, auch bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen, die nicht zum DB-Konzern gehören (z.B. AKN, erixx, NBE, neg).
    • In den Zügen der Linie RB 66 Niebüll – Tønder (Dänemark) gilt das Deutschlandticket bis zum Bahnhof Tønder St. und zurück.
    • Das Deutschlandticket gilt nicht in den Zügen des Fernverkehrs (z.B. ICE, IC, EC, D, Flixtrain, Sylt Shuttle plus). Hiervon abweichend ist der IC 2075 um 14:20 Uhr ab Westerland (Sylt) bis Niebüll montags bis freitags, außer an Feiertagen, für die Nutzung mit dem Deutschlandticket freigegeben.
    • Das Deutschlandticket gilt nicht bei Museumsbahnen. Hiervon abweichend wird das Deutschlandticket während der Kieler Woche in den Zügen der Historischen Eisenbahn Holsteinische Schweiz e.V. auf der Strecke Kiel Hbf – Schönberg (Holstein) anerkannt.

    Hinweise zur Anerkennung im Busverkehr:

    • Im Busverkehr auf den Nordseeinseln Sylt, Föhr, Amrum und Pellworm wird das Deutschlandticket anerkannt, jedoch nicht im Fährverkehr zu und von den Inseln.
    • Vereinzelt werden anstelle von Linienbussen Rufbusse oder Taxis eingesetzt – dies ist im Fahrplan am Hinweis „Anruf-Sammel-Taxi“ (AST) zu erkennen. Bei diesen Fahrten wird das Deutschlandticket üblicherweise anerkannt. Auch bei den On-Demand-Verkehren SMILE 24 wird das Deutschlandticket anerkannt.
    • Bei Systemen mit Haustür-Bedienung kann aufgrund des besonderen Komforts ein Aufschlag erhoben werden, z.B. für lümo in Lübeck. Dieser Komfortzuschlag ist nicht im Deutschlandticket enthalten.
    • Bei kostenpflichtigen Bürgerbussen entscheiden die Betreiber, ob das Deutschlandticket anerkannt wird. Bitte fragen Sie direkt beim Anbieter nach.
    • Bei touristischen Verkehren, z.B. Stadtrundfahrten, gilt das Deutschlandticket nicht, da es sich nicht um Angebote des Nahverkehrs handelt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Anbieter.
    • Das Deutschlandticket gilt nicht auf Fernbuslinien (z.B. KIELIUS, Flixbus).

    Hinweise zur Anerkennung im Fährverkehr:

    • Das Deutschlandticket wird auf den Fähren der Kieler Fördeschifffahrt bei der Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel (SFK) anerkannt. Ein Bordzuschlag wird nicht erhoben.
    • Das Deutschlandticket wird in Lübeck auf der Priwallfähre für die Mitfahrt als Fußgänger anerkannt.
    • Das Deutschlandticket wird in Hamburg auf den Hafenfähren, die zum Tarif des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv) verkehren, anerkannt.
    • Der Fährverkehr zu und von den Nordseeinseln ist nicht im Deutschlandticket enthalten. 
  • Auf Beschluss von Bund und Ländern ist das Deutschlandticket ein digitales Ticket, das wir Ihnen als praktisches Handy-Ticket für Ihr Smartphone anbieten. So haben Sie Ihr Deutschlandticket immer parat. Um das Handy-Ticket zu nutzen, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Laden Sie die aktuelle Version der NAH.SH-App für Android (ab Version 8.0) und iOS (ab Version 14.5) auf Ihr Smartphone.
    • Auf jedem Smartphone kann nur ein Deutschlandticket zur Zeit genutzt werden. Es ist nicht möglich, mehrere Deutschlandtickets auf dasselbe Gerät zu laden.

    Bitte beachten Sie, dass das Deutschlandticket für Huawei-Geräte aus technischen Gründen nicht angeboten werden kann.

    Als Alternative zum Handy-Ticket können Sie das Deutschlandticket in Form einer Chipkarte bestellen. Dabei wird das Ticket auf dem Chip einer speziellen Scheckkarte abgespeichert. Bei der Fahrkartenkontrolle und beim Einstieg in den Bus wird diese Karte an einem Lesegerät vorgehalten, ähnlich wie beim kontaktlosen Bezahlen per Karte.  Deutschlandticket als Chipkarte bestellen

  • Das Deutschlandticket wird ausschließlich im Abonnement ausgegeben. Das Abo wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und hat eine Mindestlaufzeit von einem Monat. Es kann monatlich zum Monatsende beendet werden, ohne Zusatzkosten.

    Hier können Sie das Deutschlandticket bestellen:

    • in der NAH.SH-App für Android (ab Version 8.0) und iOS (ab Version 14.5) können Sie Ihr persönliches Deutschlandticket jederzeit abschließen. Einfach in der App den Menüpunkt „D-Ticket Abo | andere Tickets“ auswählen und bestellen. Das Handy-Ticket wird sofort geladen, sodass Sie gleich losfahren können. Alternativ starten Sie zum nächsten Monatsbeginn.  Infos zur Bestellung in der NAH.SH-App
    • in unserer Online-Bestellstrecke direkt hier auf der NAH.SH-Seite können Sie das Deutschlandticket auch für eine andere Person, zum Beispiel Ihre Kinder, abschließen. Hier geht es zur Online-Bestellstrecke:

      DEUTSCHLANDTICKET BESTELLEN

      Über diesen Link schließen Sie einen Abovertrag mit der DB Vertrieb GmbH ab. Vertragspartner und Ansprechpartner zum Abovertrag ist:
      DB Vertrieb GmbH, Abo-Center Hamburg, T. 0431.88 72 96 48, E-Mail: abo-sht@bahn.de.

    • bei einem unserer regionalen Vertriebspartner
    • Sie nutzen kein Smartphone?
       Deutschlandticket als Chipkarte bestellen

    Außerdem sind wir Ihnen vor Ort bei der Bestellung behilflich – in allen DB Reisezentren und DB Agenturen sowie in diesen Verkaufsstellen:

    Kiel:
    KVG-Servicezentrale im Umsteiger, Sophienblatt 29
    Mo.-Fr.: 06:30-19:00 Uhr
    Sa.: 08:15-16:00 Uhr

    KVG-Servicepunkt, Werftstraße 233-243
    Mo.-Fr.: 07:00-17:00 Uhr

    Lübeck:
    Stadtwerke Lübeck Mobil ServiceCenter am ZOB, Hansestraße 10
    Mo.-Fr.: 06:30-19:00 Uhr
    Sa.: 09:00-16:00 Uhr

    Stadtwerke Lübeck Mobil Bus+Fähre ServiceCenter Travemünde, Vorderreihe 12a
    Mo.-Fr.: 08:30-13:00 Uhr, 13:30-16:30 Uhr
    Sa. (von Mai-September): 09:00-13:00 Uhr, 13:30-16:00 Uhr

    Flensburg:
    Mobilitätszentrale in der Holmpassage, Eingang ZOB
    Mo.-Fr.: 09:00-18:00 Uhr
    Sa.: 10:00-13:00 Uhr

  • Das Deutschlandticket ist eine personengebundene Fahrkarte – es gilt für Sie persönlich und ist nicht übertragbar. Die Personalisierung erfolgt durch Angabe von Vor- und Zunamen sowie Geburtsdatum auf dem Ticket. Deshalb ist bei der Fahrkartenkontrolle auf Verlangen die Identität mithilfe eines amtlichen Lichtbildausweises nachzuweisen. Bitte führen Sie diesen bei jeder Fahrt mit.

    Junge Menschen bis einschließlich 15 Jahren können bei der Identitätsprüfung anstelle eines amtlichen Lichtbildausweises auch einen Schülerausweis oder ein anderes Dokument vorlegen, das neben dem Namen und Geburtsdatum ein Lichtbild trägt und von einem Dritten ausgestellt wurde. Hierfür ist zum Beispiel die Stammkarte gut geeignet. Sie ist bei allen Verkehrsunternehmen erhältlich und muss von der Bildungseinrichtung abgestempelt werden.

  • Mit dem Deutschlandticket können beliebig viele Kinder bis einschließlich 5 Jahren kostenlos mitgenommen werden. Kinder ab 6 Jahren benötigen ein eigenes Deutschlandticket. Weitere Mitnahmeregelungen, z.B. an Wochenenden, bestehen beim Deutschlandticket nicht.

    Hinweis: Kinder bis einschließlich 14 Jahre fahren im SH-Tarif zum ermäßigten Einzelfahrpreis (Einzelkarte Kind).

  • Die Hundemitnahme ist nicht im Deutschlandticket enthalten. Es gelten die Regelungen des Verkehrsverbundes, in dem Sie unterwegs sind. Im Geltungsbereich des Schleswig-Holstein-Tarifs (SH-Tarif):

    • Ausschließlich in den Nahverkehrszügen können Hunde, die klein (bis zur Größe einer Hauskatze), ungefährlich und in geschlossenen Behältnissen untergebracht sind, unentgeltlich mitgenommen werden. Als geschlossene Behältnisse gelten Tierbox, Käfig oder eine spezielle Tragetasche für den Tiertransport.
    • Sonst ist für die Mitnahme eines Hundes eine Einzelkarte Kind 2. Klasse zu erwerben (auch: 4er-Karte Kind, Kurzstreckenkarte Kind, sofern verfügbar). Sie gilt auf der gewählten Strecke vom Start- zum Zielort für eine einfache Fahrt.

    Gut zu wissen:

    • Hunde, die nicht in geschlossenen Behältnissen untergebracht sind, dürfen ausschließlich angeleint mitgenommen werden. Sind sie größer als eine Hauskatze müssen sie zusätzlich einen für sie geeigneten Maulkorb tragen.
    • Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sowie Begleithunde, die einen Schwerbehinderten mit Kennzeichen "B" im Schwerbehindertenausweis begleiten, werden unentgeltlich befördert. Sie sind von der Maulkorbpflicht ausgenommen.
    • Gekennzeichnete Assistenzhunde im Sinne von § 12e Abs. 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) werden unentgeltlich befördert; auf Verlangen ist die spezielle Ausbildung des Assistenzhundes nachzuweisen. Sie sind von der Maulkorbpflicht ausgenommen.
  • Die Fahrradmitnahme ist nicht im Deutschlandticket enthalten; es gelten die Regelungen des Verkehrsverbundes, in dem Sie unterwegs sind. Beachten Sie, dass eine Mitnahme nur bei ausreichender Platzkapazität möglich ist und nicht garantiert werden kann; ein Recht darauf besteht nicht. Kinderwagen und Rollstühle genießen Vorrang.
    Tipp: Mieten Sie bequem ein Fahrrad an Ihrem Zielort. So ist die Fahrt noch entspannter!

    Sie möchten Ihr Fahrrad dennoch mitnehmen? Dies sind die Regelungen im Geltungsbereich des Schleswig-Holstein-Tarifs (SH-Tarif):

    • Für die Mitnahme eines Fahrrads ist eine Fahrradtageskarte für 5,30 Euro zu erwerben. Sie berechtigt zu beliebig häufiger Mitnahme auf der gewählten Strecke vom Start- zum Zielort (Hin- und Rückfahrten) am angegebenen Tag bis 6 Uhr des Folgetages. Als Netzkarte für das Gesamtnetz SH-Tarif ist sie ab 5,90 Euro erhältlich und gilt auch in Hamburg in den Verkehrsmitteln des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv).
    • Für kurze Strecken unter Preisstufe 4 mit dem Bus oder der Kieler Fördeschifffahrt (SFK) gibt es die günstige Fahrradeinzelkarte für eine einfache Fahrt.

    Fahrradkarten für den SH-Tarif erhalten Sie an Fahrkartenautomaten und personalbedienten Verkaufsstellen (Karte | PDF) sowie im Bus. Die Fahrradtageskarte ist auch als Handy-Ticket erhältlich.

    Gut zu wissen:

    • Bitte stellen Sie Ihr Rad stets in den besonders gekennzeichneten Mehrzweckabteilen ab. Sind diese nicht vorhanden, nutzen Sie die Einstiegsräume und Bereiche mit Klappsitzen. Sichern Sie Ihr Fahrrad während der Fahrt.
    • Die Mitnahme ist beschränkt auf handelsübliche zweirädrige, einsitzige Fahrräder sowie entsprechende Fahrräder mit Elektromotor (im Weiteren E-Bike genannt), z.B. E-Bikes, Pedelecs, schnelle Pedelecs. Laufräder für Erwachsene gelten tariflich als Fahrrad.
    • Zusammengeklappte Fahrräder/E-Bikes werden unentgeltlich mitgenommen, solange sie nicht größer als ein Koffer sind.
    • Auf den Fähren der Kieler Fördeschifffahrt (SFK) erfolgt die Fahrradmitnahme auf der Schwentine-Fährlinie F2 im Rahmen eines Modellversuchs derzeit kostenlos.
    • Für die Mitnahme von Tretrollern/E-Tretrollern, auch als E-Scooter und E-Roller bezeichnet, die die Größe eines Fahrrads erreichen, gelten dieselben Regelungen wie für die Fahrradmitnahme:
      • für die Mitnahme ist eine Fahrradtageskarte bzw. Fahrradeinzelkarte erforderlich,
      • Kleinere Tretroller/E-Tretroller sowie zusammengeklappte Tretroller/E-Tretroller, die wie Handgepäck untergebracht sind, werden bei vorhandenen Platzkapazitäten unentgeltlich befördert. Bitte legen Sie Ihren Tretroller/E-Tretroller bevor Sie einsteigen und während der Fahrt möglichst immer zusammen – das spart Platz und ist für alle sicherer!
      • Im Busverkehr sowie bei der Kieler Fördeschifffahrt ist die Mitnahme von E-Tretrollern aus Sicherheitsgründen untersagt. Dies gilt auch für E-Tretroller mit Allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. mit Kennzeichen. Hiervon abweichend gilt das Mitnahmeverbot nicht auf den Nordseeinseln, auf der Linie X85 Lübeck – Fehmarn und zurück sowie im Hamburger Verkehrsverbund (hvv); hier gelten die Regelungen des hvv bzw. die Festlegung des befördernden Verkehrsunternehmens. Bei baustellenbedingtem Schienenersatzverkehr per Bus beachten Sie bitte die jeweilige Bekanntmachung zu Mitnahmemöglichkeiten.
    • Lastenräder sind aus Platz- und Sicherheitsgründen von der Mitnahme ausgeschlossen. Hiervon abweichend ist bei ausreichender Platzkapazität eine Mitnahme bei der Kieler Fördeschifffahrt (SFK) möglich, wenn die Fahrt durch eine der neuen Plug-in-Hybrid-Personenfähren oder der vollelektrischen Fähren durchgeführt wird. Nähere Informationen erhalten Sie bei der SFK.

    Wenn Sie über Schleswig-Holstein und Hamburg hinaus fahren, ist die Fahrradtageskarte des Deutschlandtarifs das richtige Angebot für Ihren Drahtesel. Sie gilt deutschlandweit in den Nahverkehrszügen und kostet 6,50 Euro für einen Tag (Tarifstand: 01.01.2024). Die Fahrradtageskarte des Deutschlandtarifs erhalten Sie an den Fahrkartenautomaten in den Bahnhöfen und in den Verkaufsstellen der Bahnunternehmen, z.B. im DB Reisezentrum.

  • Die Nutzung der 1. Wagenklasse ist nicht im Deutschlandticket enthalten; es gelten die Regelungen des Verkehrsverbundes, in dem Sie unterwegs sind. Im Geltungsbereich des Schleswig-Holstein-Tarifs (SH-Tarif):

    • Sie können die 1. Klasse nutzen, wenn Sie den hierfür erforderlichen Zuschlag zahlen. Dazu erwerben Sie für jede Fahrt vor Fahrtantritt eine Übergangskarte. Der Preis der Übergangskarte entspricht der Differenz zwischen dem regulären Fahrpreis für die 2. Klasse und dem Fahrpreis für die 1. Klasse. Beispiel: Von Kiel nach Neumünster, Rendsburg bzw. Eckernförde kostet die Übergangskarte rund 5 Euro für eine einfache Fahrt.
    • Wenn Sie eine BahnCard 1. Klasse oder eine SH-Card haben und eine Einzelkarte Übergang erwerben, erhalten Sie diese mit dem gewohnten Rabatt von 25 %.
    • Beachten Sie, dass die Übergangskarte nur auf der gewählten Strecke gilt. Deshalb ist für jede Fahrt, bei der Sie die 1. Klasse nutzen, eine neue Übergangskarte erforderlich.
    • Übergangskarten gibt es an Fahrkartenautomaten, als Handy-Ticket im DB Navigator oder im DB Reisezentrum.

    Tipp für Vielfahrer*innen mit Stammstrecke

    Übergangskarten gibt es auch als Monatskarte oder als Abonnement. Damit können Sie dem Deutschlandticket ein Upgrade geben und es auf Ihrer Strecke in der 1. Klasse nutzen. Das ist in der Regel günstiger, als wenn Sie ein regionales Abo für die 1. Klasse abschließen.

    Die Übergangskarte kostet beispielsweise von Kiel nach Neumünster, Rendsburg bzw. Eckernförde als Monatskarte rund 110 Euro und als Abo rund 90 Euro. Monatskarten für den Übergang in die 1. Klasse erhalten Sie an Fahrkartenautomaten und im DB Reisezentrum; Abos für den Übergang in die 1. Klasse sind im DB Reisezentrum buchbar, auch für Strecken der Eisenbahnverkehrsunternehmen, die nicht zum DB-Konzern gehören. Beachten Sie, dass auch Übergangskarten als (Abo-)Monatskarte nur auf der gewählten Strecke gelten.

  • Beim Deutschlandticket sind Umtausch und Erstattung grundsätzlich ausgeschlossen. Sie können Ihr Abonnement zum Deutschlandticket unter Einhaltung der Kündigungsfrist jederzeit zum Monatsende kündigen.

    Erstattung im Falle von Reiseunfähigkeit

    Bei einer ärztlich attestierten Krankheit mit Reiseunfähigkeit von mehr als 21 aufeinanderfolgenden Tagen erhalten Sie auf Antrag eine zeitanteilige Erstattung des Fahrpreises. Pro attestiertem Krankheitstag wird 1/30 des gezahlten Fahrpreises erstattet. Den Erstattungsantrag richten Sie bitte unverzüglich, spätestens eine Woche nach Ablauf der Gültigkeit des Deutschlandtickets (nach Monatsende), per E-Mail oder per Post an das Verkehrsunternehmen, bei dem Sie Ihr Deutschlandticket abgeschlossen haben.   Kontaktdaten Als Nachweis ist die Bescheinigung eines Arztes, eines Krankenhauses oder einer Krankenkasse über die Reiseunfähigkeit beizufügen.

    Hinweis: Bei Deutschlandtickets, die als Semesterticket ausgegeben wurden, kann diese Erstattung nicht angeboten werden, weil der Fahrpreis über den Semesterticketbeitrag finanziert wird, den die Verkehrsunternehmen nicht erstatten dürfen.

  • Ihr Abonnement des Deutschlandtickets können Sie jederzeit zum Monatsende kündigen. Geht die Kündigung spätestens am 10. eines Monats bei dem Verkehrsunternehmen ein, bei dem Sie das Abo abgeschlossen haben, läuft es am Ende desselben Kalendermonats aus. Geht die Kündigung danach ein, endet das Abo mit Ablauf des nächsten Monats. Es entstehen keine Zusatzkosten. Ein Pausieren des Abonnements ist derzeit leider noch nicht möglich. Wir arbeiten daran!

    Kündigen Sie Ihr Deutschlandticket immer bei dem Verkehrsunternehmen, bei dem Sie Ihr Abo abgeschlossen haben. Auf Ihrem Kontoauszug sehen Sie, welches Verkehrsunternehmen die monatliche Abo-Rate abbucht.   Kontaktdaten

    Wenn Sie Ihr Deutschlandticket ab dem 28.09.2023 direkt in der NAH.SH-App abgeschlossen haben, wird die monatliche Abo-Rate durch die AKN Eisenbahn GmbH bzw. ihre Dientleisterin Logpay, abgebucht. Am einfachsten kündigen Sie mit dem Kündigungslink aus der Auftragsbestätigung, die Sie beim Abschluss sowie monatlich bei Verlängerung des Deutschlandtickets per E-Mail erhalten haben. Alternativ können Sie auch über das folgende Feld kündigen – bitte geben Sie dann die E-Mail-Adresse Ihres Kontos in der NAH.SH-App sowie Vor- und Zunamen der Person an, für die das Abo abgeschlossen ist.

    ABO kündigeN

    Hinweis: Bei Kündigung Ihres Abonnements wird das NAH.SH-Kund*innenkonto nicht gelöscht. Um Ihr NAH.SH-Kund*innenkonto zu löschen, können Sie dies in der NAH.SH-App jederzeit tun: Navigieren Sie unter dem Menüpunkt „D-Ticket | andere Tickets“ zum Personen-Symbol und wählen Sie dann unten auf der Seite „Account löschen“. Sie können Ihr Konto erst löschen, wenn keine aktiven Tickets mehr hinterlegt sind.

    Sie haben Ihr Deutschlandticket vor dem 28.09.2023 in der NAH.SH-App abgeschlossen? Dann ist die DB Vertrieb GmbH Ihr Ansprechpartner (siehe unten).

    Wenn Sie Ihr Deutschlandticket hier auf der NAH.SH-Website bestellt haben oder unser Deutschland-Jobticket nutzen, kündigen Sie am einfachsten direkt in der NAH.SH-App, indem Sie Ihr Handy-Ticket öffnen und unter „Optionen“ den Eintrag „Abo kündigen“ auswählen. Alternativ kündigen Sie im Aboportal der Deutschen Bahn:

    ABO BEI DB VERTRIEB kündigeN*

    *) Weiterleitung nach www.bahn.de zur Vertriebsdienstleisterin DB Vertrieb.

    Dort können Sie das Deutschlandticket im Aboportal bequem online kündigen.

  • Seit dem 01.05.2023 ist das Deutschlandticket in der BahnCard 100 inkludiert – dies gilt sowohl für neu bestellte als auch bereits ausgegebene Karten. Somit wird die BahnCard 100 deutschlandweit neben den Zügen des DB Fernverkehrs sowie den Nahverkehrszügen der DB und anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen auch in allen Verkehrsmitteln des ÖPNV (z.B. Bus, Tram) anerkannt.

    Eine BahnCard 100 1. Klasse wird in den Nahverkehrszügen wie bisher auch in der 1. Wagenklasse anerkannt. Im Übrigen wird sie für Fahrten in der 2. Wagenklasse anerkannt.

  • Bei Störungen im Eisenbahnverkehr gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte gemäß der EU-Verordnung 2021/782. Der Eisenbahnverkehr umfasst alle Züge, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnverkehrsunternehmen sie betrieben werden, insbesondere auch RE, RB, NBE, AKN, erixx, neg, Arriva, S-Bahn. U-Bahnen fallen nicht darunter.

    Die Leistungsstörung muss im Eisenbahnverkehr und bei Nutzung des Deutschlandtickets entstanden sein. So gelten die folgenden Regelungen insbesondere dann nicht, wenn die verspätete Ankunft am Zielbahnhof...

    • auf eine vorangegangene Verspätung eines Busses zurückzuführen ist oder
    • auf eine vorangegangene Verspätung eines anderen Zuges, für den eine separate Fahrkarte erworben wurde, z.B. bei einer Fahrt mit einem Fernverkehrszug aus Süden nach Hamburg und anschließender Nutzung des Deutschlandtickets für die Weiterfahrt.
    • Dies gilt auch in umgekehrter Richtung: Wird zunächst das Deutschlandticket genutzt und für die Weiterfahrt ab Hamburg eine separate Fahrkarte erworben, gelten die Regelungen nicht für einen eventuellen Anschlussverlust in Hamburg, da in diesem Fall jede Fahrkarte einen eigenständigen Beförderungsvertrag verkörpert.

    Entschädigung bei verspäteter Ankunft am Zielbahnhof

    Mit dem Deutschlandticket haben Sie Anspruch auf Entschädigung gemäß den gesetzlichen Fahrgastrechten:

    • Bei einer Verspätung ab 60 Minuten am Zielbahnhof der Gesamtstrecke aufgrund von Zugverspätung, Versäumnis von Anschlusszügen oder Zugausfall erfolgt eine Entschädigung in Höhe des Pauschalbetrags für Zeitkarten von 1,50 Euro je Einzelfall.
    • Entschädigungsbeträge von weniger als 4,00 Euro werden aufgrund einer gesetzlichen Bagatellgrenze nicht ausgezahlt. Sie können jedoch mehrere Verspätungsfälle innerhalb der Laufzeit des Deutschlandtickets von jeweils einem Monat gesammelt einreichen, um so eine Auszahlung zu erhalten.
    • Die Gesamtsumme der Entschädigungsleistungen pro Monat ist auf 25 % des Fahrkartenwertes limitiert.

    Eisenbahnverkehrsunternehmen sind nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, wenn die Leistungsstörung als direkte Folge von oder in untrennbarem Zusammenhang mit einem der folgenden Ereignisse aufgetreten ist:

    • außergewöhliche Umstände, die außerhalb des Eisenbahnbetriebs liegen, z.B. Naturkatstrophen,
    • Verhalten eines Dritten, z.B. Notfälle im Zug, Personen auf den Gleisen, Strafverfolgungsmaßnahmen, Sabotage, Kabeldiebstahl.

    Hinweis: Streiks gelten nicht als außergewöhlicher Umstand.

    Beantragung einer Entschädigung nach den gesetzlichen Fahrgastrechten:

    1.) Fahrgastrechte-Formular ausfüllen
    Für jede einzelne Fahrt mit Verspätung ab 60 Minuten oder mehr ist ein Fahrgastrechte-Formular auszufüllen. Das Fahrgastrechte-Formular ist erhältlich im Zug beim Zugbegleiter, an den DB Informationen und in den DB Reisezentren sowie online unter diesem Link.
    Es wird gebeten, alle Verspätungsfälle gesammelt einzureichen. Ansprüche können bis zu drei Monate rückwirkend geltend gemacht werden.

    2.) Nachweise beifügen
    Dem Fahrgastrechte-Formular ist als Nachweis eine Kopie des Deutschlandtickets beizufügen. Dabei ist eine Kopie für jeden Geltungsmonat erforderlich. Eine Entschädigung ist sonst leider nicht möglich. Bei Nutzung des Handy-Tickets fügen Sie stattdessen bitte einen Ausdruck der dritten Seite Ihres persönlichen Handy-Tickets bei. Bitte beachten Sie, dass der Geltungszeitraum des Deutschlandtickets das Datum der Fahrt umfasst, für die Sie eine Entschädigung beantragen.

    3.) Unterlagen einreichen
    Ist alles komplett? Dann können Sie die Unterlagen in einem DB Reisezentrum und an den DB Informationen abgeben oder per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt/Main senden. Der Antrag wird innerhalb eines Monats bearbeitet.

    Weitere Informationen zu den gesetzlichen Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr unter www.fahrgastrechte.info.

    Weiterfahrt mit einem anderen Zug

    Das Deutschlandticket ist ein Angebot mit erheblichem ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 3 der Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO). Daher besteht bei einem Ausfall oder einer Verspätung kein Anspruch auf die unentgeltliche Weiterfahrt mit Fernverkerszügen (ICE, IC, EC, Sylt Shuttle Plus), es sei denn, diese Ausweichzüge werden durch Ansagen oder Anzeigen für die Nutzung mit dem Deutschlandticket freigegeben.

    Fahrgastrechte bei Störungen im Busverkehr

    Im Busverkehr ergeben sich aus den gesetzlichen Fahrgastrechten keine Entschädigungsansprüche, da hierfür eine planmäßige Fahrtdauer mit dem Bus von mindestens drei Stunden erreicht werden muss.

  • Für das Deutschlandticket gelten die Tarifbestimmungen des jeweiligen Tarifgebers. Die Tarifbestimmungen für den Geltungsbereich des Schleswig-Holstein-Tarifs finden Sie hier.

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