Arbeitgeber-FAQ
Wir beantworten die häufigsten Fragen von Arbeitgebern zum Jobticket von NAH.SH.
Alle Informationen kompakt zusammengestellt: Produktflyer für Arbeitgeber.
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Seinen Beschäftigten das Jobticket von NAH.SH zu ermöglichen, ist ein nachhaltiges und gewinnbringendes Investment:
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Schärft Ihr Profil als Arbeitgeber
Bewerber*innen und Beschäftigten gefällt das: steuerbegünstigte Sozialleistung, Geste der Wertschätzung und ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz. -
Gut für das Betriebsklima
Jobticket-Nutzer*innen kommen ganz entspannt mit Bahn und Bus zur Arbeit. -
Reduziert Fehl- und Ausfallzeiten
Wer seinen Arbeitsweg mit Bahn und Bus zurücklegt, hat ein geringeres Wegeunfall-Risiko, wie eine Untersuchung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ergeben hat. -
Verbessert Ihre Umweltbilanz
Je mehr Ihrer Beschäftigten regelmäßig den Nahverkehr für ihren Arbeitsweg nutzen, desto besser für unseren Planeten.
Seien Sie dabei! Schon viele schleswig-holsteinische Arbeitgeber ermöglichen ihren Beschäftigten das Jobticket von NAH.SH. Die Beweggründe einiger Unternehmen lesen Sie hier.
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Wir bieten zwei Varianten des Jobtickets an. So ist für alle das passende Angebot dabei:
Für ganz Deutschland: Deutschland-Jobticket.
Mit dem Deutschland-Jobticket von NAH.SH sind Beschäftigte rund um die Uhr deutschlandweit im Nahverkehr mobil mit Bahn, Bus, Tram, U-Bahn, S-Bahn und inbegriffenen Fähren.Für kurze Strecken in der Stadt: NAH.SH-Jobticket.
Das regionale NAH.SH-Jobticket gilt für alle Fahrten mit dem Nahverkehr in der Stadt oder ins Umland und ist besonders günstig. Für Auszubildende gibt es das NAH.SH-Jobticket zum ermäßigten Preis. Das NAH.SH-Jobticket bieten wir Ihnen für alle Strecken in Schleswig-Holstein an, mit den folgenden Ausnahmen:- für Fahrten innerhalb des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv) können wir Ihnen nur das Deutschland-Jobticket anbieten. Dies betrifft die Kreise Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum-Lauenburg;
- für Beschäftigte, die auf der Insel Sylt pendeln und dort ausschließlich mit dem Bus fahren, können wir Ihnen nur das Deutschland-Jobticket anbieten.
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Damit Sie und Ihre Beschäftigten von den Vorteilen des Jobtickets von NAH.SH profitieren können, brauchen Sie nur einen Rahmenvertrag zum Jobticket abzuschließen. Rahmenvertrag abschließen
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Der Rahmenvertrag zum Jobticket von NAH.SH ist für alle Arbeitgeber offen: Unternehmen, Verwaltungen, Behörden und Institutionen – und das ab der/dem ersten Jobticket-Nutzer*in – eine Mindestabnahmemenge gibt es nicht.
Voraussetzung für den Abschluss eines Rahmenvertrages ist die Arbeitgebereigenschaft, d.h. es muss mindestens eine*n Beschäftigte*n geben. Grund hierfür ist, dass eine Jobticket-Bestellung immer durch eine dritte Person im Unternehmen freigegeben/bestätigt werden muss. Daher kann das Jobticket beispielsweise für Soloselbständige nicht angeboten werden.
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Etwa zwei Wochen nach Unterzeichnung des Rahmenvertrages können Ihre Beschäftigten ihre Jobtickets bestellen. Diese Zeit benötigen wir für die systemische Einrichtung Ihrer individuellen Bestellstrecke und die Einsteuerung der Zahlungsprozesse, damit alle Abbuchungsvorgänge wie gewünscht funktionieren.
Die Jobtickets beginnen immer am Monatsanfang. Damit wir die Jobtickets rechtzeitig zum Gültigkeitsbeginn ausstellen können, ist eine bestimmte Vorlaufzeit erforderlich: Bestellungen müssen mindestens 16 Tage vor Monatsbeginn eingehen, Handy-Tickets können noch 8 Tage vor Monatsbeginn bestellt werden.
Unsere Faustregel für einen reibungslosen Ablauf
Wenn Sie als Arbeitgeber den Rahmenvertrag bis zum 15. eines Monats unterschrieben zurücksenden, können Ihre Beschäftigten ihre Jobtickets ab dem 1. des übernächsten Monats nutzen.In unserer Infografik haben wir alle Schritte zusammengestellt: Infografik zum Abschluss des Rahmenvertrags.
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Ganz einfach: Sie legen einheitlich für alle Beschäftigten fest, welchen Zuschuss Sie jedem Beschäftigten, der ein Jobticket von NAH.SH bestellt, monatlich zahlen wollen. Wir geben den NAH.SH-Rabatt dazu, sodass Ihre Beschäftigten von einer monatlichen Ersparnis von mindestens 17,45 Euro bis zu 50 Euro profitieren. Beim Zuschuss haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen zwei Rabattstufen. Die meisten Argebietgeber entscheiden sich für die höhere Rabattstufe 2.
Alle Angaben pro Monat und Jobticket. Die Ersparnis gilt im Vergleich zum Deutschlandticket, auch für Auszubildende. Weil der zulässige Rabatt beim Deutschland-Jobticket gesetzlich limitiert ist, gilt beim Deutschland-Jobticket ein anderer NAH.SH-Rabatt als beim NAH.SH-Jobticket. Deutschland-Jobticket Rabattstufe 1 Rabattstufe 2 Arbeitgeber-Zuschuss ab 15,-- € ab 30,-- € NAH.SH-Rabatt 2,45 € 2,45 € Ersparnis für Beschäftigte mindestens 17,45 € mindestens 32,45 € Alle Angaben pro Monat und Jobticket. Die Ersparnis gilt im Vergleich zur Monatskarte im Abo, auch für Auszubildende. NAH.SH-Jobticket Rabattstufe 1 Rabattstufe 2 Arbeitgeber-Zuschuss ab 15,-- € ab 30,-- € NAH.SH-Rabatt 10,-- € 20,-- € Ersparnis für Beschäftigte mindestens 25,-- € mindestens 50,-- € An die Rabattstufen sind Sie nicht gebunden: Die Höhe des Zuschusses können Sie ab 15 Euro frei wählen. Auf Wunsch können Sie auch den gesamten Fahrkartenpreis für ihre Beschäftigten übernehmen.
Selbstverständlich ist der Zuschuss nur für Beschäftigte fällig, die ein Jobticket von NAH.SH abgeschlossen haben.
Für Freiwilligendienstleistende im Sinne von § 2 Jugendfreiwilligendienstegesetz und § 2 Bundesfreiwilligendienstgesetz, die an Einsatzstellen in Schleswig-Holstein tätig sind, leistet das Land Schleswig-Holstein zusätzlich 16,55 Euro Zuschuss pro Monat auf das Deutschland-Jobticket. Auf Wunsch können Sie das Jobticket auch oder ausschließlich für Freiwilligenstleistende anbieten oder für Freiwilligendienstleistende einen abweichenden Arbeitgeber-Zuschuss festlegen.
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Ja, die Höhe des Arbeitgeber-Zuschusses können Sie ab einem Betrag 15 Euro pro Monat und Jobticket frei wählen. Auf Wunsch können Sie auch den gesamten Fahrkartenpreis für Ihre Beschäftigten übernehmen.
Fair: Sie zahlen für alle Beschäftigten, die ein Jobticket von NAH.SH nutzen, denselben Zuschussbetrag. Ein abweichender Zuschussbetrag ist nur für die Gruppe der Freiwilligendienstleistenden möglich.
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Ja, nach Abschluss des Rahmenvertrages kann die Höhe des monatlichen Arbeitgeberzuschusses ein Mal jährlich zum Ende des Rahmenvertragesjahres angepasst werden. Die Änderung sollte spätestens vier Monate im Voraus abgestimmt werden. Das NAH.SH-Jobticket-Team der Stadtwerke Neumünster (SWN) berät Sie gerne. Sie erreichen es unter T 04321.202 22 44 oder per E-Mail an nah.sh-jobticket@swn.net.
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Der Gesamtbetrag der Zuschüsse, die einzuplanen sind, hängt natürlich davon ab, wie viele Beschäftigte das Jobticket von NAH.SH in Anspruch nehmen. Das Jobticket-Team der Stadtwerke Neumünster (SWN) ist Ihnen bei der Abschätzung behilflich.
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Nein, das erledigt der Vertriebspartner für Sie: Sie brauchen lediglich jede Bestellung Ihrer Beschäftigten einmalig per Mausklick freizugeben – das ist es schon! Hierfür erhalten Sie eine E-Mail vom Absender noreply@deutschebahn.com mit Angabe von Vor- und Zunamen der/des Beschäftigten, Art des Jobtickets, Gültigkeitsbeginn sowie Personalnummer, falls gewünscht, um den Abgleich mit Ihrer Personalliste vornehmen zu können. Die Freigabe muss innerhalb von 6 Tagen (144 Stunden) nach Eingang der E-Mail erfolgen.
Die Bestellung nehmen Ihre Beschäftigten selbsttätig im Jobticket-Bestellportal vor, welches wir zur Verfügung stellen. Im Anschluss senden wir die Jobtickets direkt an Ihre Beschäftigten. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
Übrigens: Wenn Sie, als Arbeitgeber, die E-Mail-Adresse ändern möchten, über die Sie die Nachrichten zur Freigabe der Jobticket-Bestellungen erhalten, dann können Sie dies jederzeit über das NAH.SH-Jobticket-Team der Stadtwerke Neumünster (SWN) veranlassen. Sie erreichen es unter T 04321.202 22 44 oder per E-Mail an nah.sh-jobticket@swn.net.
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Sie beschäftigten Menschen, die an einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder am Bundesfreiwilligendienst (BFD) teilnehmen? Dann sollten Sie ihnen das Deutschland-Jobticket ermöglichen, denn Freiwilligendienstleistende erhalten vom Land Schleswig-Holstein einen extra Zuschuss von 16,55 Euro pro Monat.
Der Landes-Zuschuss ist für alle Rabattstufen einheitlich und wird wie ein zusätzlicher Rabatt vom Preis des Deutschlandtickets abgezogen. Ihr Arbeitgeber-Zuschuss und der NAH.SH-Rabatt werden ebenfalls angewendet. Im Ergebnis erhalten Freiwilligendienstleistende das Deutschland-Jobticket in Rabattstufe 1 bereits für 15 Euro, in Rabattstufe 2 zahlen sie 0 Euro.
Von diesen Vorteilen profitieren:
- alle Freiwilligendienstleistenden im Sinne von § 2 Jugendfreiwilligendienstegesetz und § 2 Bundesfreiwilligendienstgesetz,
- die überwiegend an Einsatzstellen in Schleswig-Holstein tätig sind und
- deren Arbeitgeber das Jobticket von NAH.SH anbietet.
Wichtig für Sie als Arbeitgeber:
- Für die Gruppe der Freiwilligendienstleistenden schließen Sie einen separaten Rahmenvertrag, der unabhängig vom Rahmenvertrag für andere Beschäftigte ist.
- Dies hat folgende Vorteile: Auf Wunsch können Sie das Jobticket ausschließlich für Freiwilligenstleistende anbieten oder für Freiwilligendienstleistende einen abweichenden Arbeitgeber-Zuschuss festlegen.
- Mit der Freigabe der Bestellung bestätigen Sie, dass das Jobticket von einer/einem Freiwilligendiensteistenden/m abgeschlossen wird.
Übrigens: Das Bundesministerium für Finanzen hat klargestellt, dass Freiwilligendienstleistende in Sachen Jobticket Arbeitnehmern gleichgestellt sind, auch wenn sie aufgrund ihrer ehrenamtlichen Arbeit kein Arbeitsentgelt erhalten, sondern lediglich ein sog. Taschengeld. Somit kann das Jobticket Freiwilligendienstleistenden ebenfalls rechtssicher steuer- und sozialabgabenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Hinweis: Der Landes-Zuschuss wird nur zum Deutschland-Jobticket geleistet, nicht zum regionalen NAH.SH-Jobticket für Strecken in der Stadt.
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Die anfallenden Beträge sind monatlich zu Monatsbeginn fällig. Wir bieten Ihnen drei unterschiedliche Zahlwege an. Wählen Sie den, der für Sie am besten geeignet ist:
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vollständig über Ihre Konten:
Der Preis des Jobtickets inklusive Ihres Zuschusses wird monatlich vollständig von Ihnen gezahlt. Ihren Beschäftigten verrechnen Sie den Ticketpreis nach Abzug von Zuschuss und Rabatt über die Gehaltsabrechnung. Als Arbeitgeber erhalten Sie monatlich per verschlüsselter E-Mail eine Rechnung mit Angabe der teilnehmenden Beschäftigten. -
vollständig über das Konto der Beschäftigten:
Der Preis des Jobtickets inklusive des Zuschusses wird monatlich vollständig vom privaten Konto ihrer Beschäftigten abgebucht. Sie zahlen den monatlichen Arbeitgeber-Zuschuss über die Gehaltsabrechnung an die Beschäftigten, die ein Jobticket abgeschlossen haben. Als Arbeitgeber erhalten Sie jährlich per verschlüsselter E-Mail eine Übersicht über die teilnehmenden Beschäftigten.
Hinweis: In diesem Fall wird im Bestellportal unter „Ihr Preis“ stets der Betrag von 0 € angezeigt, da kein Einzug vom privaten Konto der Beschäftigten erfolgt. Der Preisanteil des Jobtickets, der den NAH.SH-Rabatt und den vereinbarten Arbeitgeberzuschuss übersteigt, wird von der Gehaltsabrechnung abgezogen. -
anteilige Zahlung von Ihnen und Ihren Beschäftigten:
Der Arbeitgeber-Zuschuss wird monatlich von Ihnen bezahlt. Der Preis des Jobtickets nach Abzug des Zuschusses wird direkt von den privaten Konten Ihrer Beschäftigten an den Vertriebspartner gezahlt. Als Arbeitgeber erhalten Sie monatlich per verschlüsselter E-Mail eine Rechnung mit Angabe der teilnehmenden Beschäftigten.
Für Ihre Zahlungen an den Vertriebspartner können Sie sich aussuchen, ob Sie auf Rechnung zahlen möchten oder ganz bequem mit einem SEPA-Lastschriftmandat. Von Ihren Beschäftigten benötigen wir immer ein SEPA-Lastschriftmandat.
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Ja, nach Abschluss des Rahmenvertrages kann der Zahlungsweg ein Mal jährlich zum Ende des Rahmenvertragesjahres angepasst werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb desselben Zahlungsweges von Lastschrift auf Rechnung umgestellt werden soll oder umgekehrt. Die Änderung sollte spätestens vier Monate im Voraus abgestimmt werden. Das NAH.SH-Jobticket-Team der Stadtwerke Neumünster (SWN) berät Sie gerne. Sie erreichen es unter T 04321.202 22 44 oder per E-Mail an nah.sh-jobticket@swn.net.
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Ja, DB Vertrieb sendet Ihnen regelmäßig per verschlüsselter E-Mail eine Übersicht, welche Beschäftigten am Jobticket teilnehmen. Die Bereitstellung erfolgt je nach gewählten Zahlungsweg in diesem Rhythmus:
- Zahlung vollständig über Ihre Konten
Übersicht wird monatlich bereitgestellt. - Zahlung vollständig über das Konto der Beschäftigten:
Übersicht wird ein Mal jährlich bereitgestellt. - anteilige Zahlung von Ihnen und Ihren Beschäftigten:
Übersicht wird monatlich bereitgestellt.
Übrigens: Wenn Sie, als Arbeitgeber, die E-Mail-Adresse ändern möchten, an die die Übersichten gesendet werden, dann können Sie dies jederzeit über das NAH.SH-Jobticket-Team der Stadtwerke Neumünster (SWN) veranlassen. Sie erreichen es unter T 04321.202 22 44 oder per E-Mail an nah.sh-jobticket@swn.net.
- Zahlung vollständig über Ihre Konten
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Egal, ob Ihre Beschäftigten wegen Urlaub, Krankheit, Elternzeit, Freistellung oder aus anderen Gründen ausfallen – das Jobticket von NAH.SH kann weitergenutzt werden, solange es nicht gekündigt wird.
Das Jobticket von NAH.SH kann gekündigt werden ...
- durch die/den Beschäftigten, z.B. weil das Jobticket während der Ausfallzeit nicht benötigt wird (Beschäftigte nutzen für die Kündigung am besten das Aboportal);
- durch den Arbeitgeber, wenn er den Arbeitgeber-Zuschuss nicht mehr leisten möchte.
Arbeitgeber teilen die Kündigung bitte über das DB Abo-Center mit. Dazu senden Arbeitgeber eine E-Mail mit Angabe des Namens und Geburtsdatums der/des Beschäftigten und dem Austrittsdatum sowie der SAA-Nummer ihres Rahmenvertrages an sht-jobticket@bahn.de oder kontaktieren das Abo-Center per Post:
DB Vertrieb GmbH
Abo-Center Hamburg
Postfach 800369
21003 Hamburg
Eine Kündigung wird stets zum Ende des laufenden Monats wirksam; eine rückwirkende Berücksichtigung ist nicht möglich. Wenn eine Papierfahrkarte genutzt wird, ist diese bis zum 5. des Folgemonats an das DB Abo-Center zurückzusenden (Adresse siehe oben).
Hinweis: Wird eine Papierfahrkarte nicht rechtzeitig zurückgegeben, wird der Fahrpreis inkl. Arbeitgeber-Zuschuss weiterbelastet, bis diese zurückgesendet wurde. Im Falle eines Arbeitgeberwechsels der/des Beschäftigten können Arbeitgeber die Weiterbelastung des Arbeitgeber-Zuschusses vermeiden, wenn sie das Abo-Center rechtzeitig über die o.g. Wege über das Ausscheiden der/des Beschäftigten informieren.
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Nutzt die/der ausscheidende Beschäftigte das Jobticket, teilen Sie den Abgang bitte an das Abo-Center der Deutschen Bahn mit. Dazu senden Arbeitgeber eine E-Mail mit Angabe des Namens und Geburtsdatums der/des Beschäftigten und dem Austrittsdatum sowie der SAA-Nummer ihres Rahmenvertrages an sht-jobticket@bahn.de oder kontaktieren das Abo-Center per Post:
DB Vertrieb GmbH
Abo-Center Hamburg
Postfach 800369
21003 HamburgDas Abo-Center wird das zugrundeliegende Abonnement beenden. Eine Kündigung wird stets zum Ende des laufenden Monats wirksam; eine rückwirkende Berücksichtigung ist nicht möglich. Wenn eine Papierfahrkarte genutzt wird, ist diese bis zum 5. des Folgemonats an das DB Abo-Center zurückzusenden (Adresse siehe oben).
Hinweis: Wird eine Papierfahrkarte nicht rechtzeitig zurückgegeben, wird der Fahrpreis inkl. Arbeitgeber-Zuschuss weiterbelastet, bis diese zurückgesendet wurde. Im Falle eines Arbeitgeberwechsels der/des Beschäftigten können Arbeitgeber die Weiterbelastung des Arbeitgeber-Zuschusses vermeiden, wenn sie das Abo-Center rechtzeitig über die o.g. Wege über das Ausscheiden der/des Beschäftigten informieren.
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Es gibt keine Besonderheiten oder Fallstricke: Fahrtkostenzuschüsse können unabhängig von anderen steuerbegünstigten Zuschüssen geleistet werden:
- Fahrtkostenzuschüsse fallen nicht mehr wie früher unter die 50 Euro-Freigrenze (bis Ende 2021: 44 Euro) für steuer- und sozialabgabenfreie Sachbezüge gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Fahrtkostenzuschüsse sind also in unbegrenzter Höhe steuer- und sozialabgabenfrei. Wenn Sie möchten, können Sie Ihren Beschäftigten bis zu 100 % des Ticketpreises dazugeben.
- Weiterhin gelten Fahrtkostenzuschüsse als „eigener“ Zuschuss und werden nicht auf andere Sachbezüge angerechnet. So können Sie Ihren Mitarbeitern neben dem Fahrtkostenzuschuss zum NAH.SH-Jobticket auch weitere steuerbegünstigte Sachbezüge in Höhe von insgesamt 44 Euro zukommen lassen, z.B. für Bike Leasing.
Einzige Bedingung ist, dass die Fahrtkostenzuschüsse zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Arbeitslohn geleistet werden, also keine Gehaltsumwandlung sind. Details sollten im Rahmen einer steuerlichen Beratung geklärt werden.
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Nein, seit dem 1. Januar 2019 sind Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn für Beschäftigte in jeglicher Höhe steuer- und sozialabgabenfrei. Sie stellen somit keinen geldwerten Vorteil im Sinne des Steuerrechts dar. Dies ergibt sich aus § 3 Nr. 15 des Einkommensteuergesetzes (EStG) und gilt ebenso für den NAH.SH-Rabatt. Details sollten im Rahmen einer steuerlichen Beratung geklärt werden.
Arbeitgeber können sogar bis zu 100 % des Ticketpreises dazugeben, denn Fahrtkostenzuschüsse fallen nicht mehr wie früher unter die 50 Euro-Freigrenze (bis Ende 2021: 44 Euro) für steuer- und sozialabgabenfreie Sachbezüge gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Übrigens: Das Bundesministerium für Finanzen hat klargestellt, dass Freiwilligendienstleistende in Sachen Jobticket Arbeitnehmern gleichgestellt sind, auch wenn sie aufgrund ihrer ehrenamtlichen Arbeit kein Arbeitsentgelt erhalten, sondern lediglich ein sog. Taschengeld. Somit kann das Jobticket Freiwilligendienstleistenden ebenfalls rechtssicher steuer- und sozialabgabenfrei zur Verfügung gestellt werden.
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Das Jobticket von NAH.SH ist bewusst so konzipiert, dass Sie als Arbeitgeber möglichst wenig Aufwand haben. Den gesamten Vertriebsaufwand von der Bestellung über die Ausgabe der Jobtickets bis zur Abrechnung übernimmt der Vertriebspartner für Sie. Ein Verwaltungsportal für Arbeitgeber ist deshalb nicht notwendig.
Selbstverständlich erhalten Sie regelmäßig eine Übersicht über die teilnehmenden Beschäftigten und die von Ihnen gezahlten Arbeitgeber-Zuschüsse. Wir senden Ihnen diese bequem per E-Mail zu.
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Wenn Sie, als Arbeitgeber, die E-Mail-Adresse ändern möchten, über die Sie die Rechnungen oder Nachrichten zur Freigabe von Jobticket-Bestellungen erhalten, dann können Sie dies jederzeit über das NAH.SH-Jobticket-Team der Stadtwerke Neumünster (SWN) veranlassen. Sie erreichen es unter T 04321.202 22 44 oder per E-Mail an nah.sh-jobticket@swn.net.
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Selbstverständlich entstehen für den Rahmenvertrag keinerlei Kosten. Das gilt auch, wenn vorübergehend keine Beschäftigten ein Jobticket nutzen sollten.
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Das NAH.SH-Jobticket-Team der Stadtwerke Neumünster (SWN) ist der zentrale Ansprechpartner zum Jobticket für Arbeitgeber und steht Ihnen tatkräftig zur Seite. Bei Fragen zum Rahmenvertrag, z.B. Abschluss, Zugangsdaten, Bestellportal (Firmencode), Informationsmaterialien kontaktieren Sie bitte:
SWN Verkehr GmbH
(Stadtwerke Neumünster)
Bismarckstraße 51
24534 Neumünster
T. 04321.202 22 44
E-Mail: nah.sh-jobticket@swn.netSie sind Arbeitgeber und haben Fragen zu Firmenabrechnungen, Kündigungen, Zuschusszahlung oder Abbuchungen? Dann kontaktieren Sie bitte:
DB Vertrieb GmbH
Abo-Center Hamburg
Postfach 800369
21003 Hamburg
T. 0431.88 72 96 48
E-Mail: sht-jobticket@bahn.deAnsprechpartner für Beschäftigte finden Sie auf dieser Seite ganz unten.