Die Nah.sh Fahrplan-auskunft
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Beschäftigten-FAQ

Wir beantworten die häufigsten Fragen von Beschäftigten zum Jobticket von NAH.SH.
Alle Informationen kompakt zusammengestellt: Kurzflyer zum Jobticket von NAH.SH.

  • Das Jobticket ist ein Abonnement, das besonders günstig ist: Beschäftigte profitieren mit dem Jobticket von NAH.SH von einer monatlichen Ersparnis von mindestens 17,45 Euro und bis zu 50 Euro gegenüber dem regulären Fahrkartenpreis. Das liegt daran, dass das Jobticket gleich doppelt subventioniert wird: durch einen monatlichen Arbeitgeber-Zuschuss und den NAH.SH-Rabatt.

    Einzige Voraussetzung ist, dass sich Ihr Arbeitgeber an Ihren Fahrtkosten beteiligt und den Rahmenvertrag zum Jobticket von NAH.SH mit unserem Vertriebsdienstleister abgeschlossen hat.

    Übrigens: Das Jobticket von NAH.SH können Sie ohne Risiko ausprobieren, denn es kann jederzeit zum Monatsende gekündigt werden.

  • Je nachdem, wie hoch der Zuschuss ist, den Ihr Arbeitgeber leistet, profitieren Sie von einer monatlichen Ersparnis von mindestens 17,45 Euro und bis zu 50 Euro. Denn zum Zuschuss Ihres Arbeitgebers geben wir den NAH.SH-Rabatt oben drauf. Freiwilligendienstleistende erhalten einen Extra-Bonus.
     Infos zu Preisen und Jobticket-Varianten

  • Menschen, die an einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder am Bundesfreiwilligendienst (BFD) teilnehmen, erhalten vom Land Schleswig-Holstein einen Extra-Zuschuss von 16,55 Euro pro Monat. und sparen so gleich dreifach:

    • Arbeitgeber-Zuschuss und
    • NAH.SH-Rabatt und
    • Landes-Zuschuss.

    Im Ergebnis erhalten Freiwilligendienstleistende das Deutschland-Jobticket in Rabattstufe 1 bereits für 15 Euro monatlich, in Rabattstufe 2 zahlen sie 0 Euro.

    Von diesen Vorteilen profitieren:

    • alle Freiwilligendienstleistenden im Sinne von § 2 Jugendfreiwilligendienstegesetz und § 2 Bundesfreiwilligendienstgesetz,
    • die überwiegend an Einsatzstellen in Schleswig-Holstein tätig sind und
    • deren Arbeitgeber das Jobticket von NAH.SH anbietet.

    Bei der Bestellung bestätigt Ihr Arbeitgeber, dass Sie Freiwilligendstleistende*r sind. Der Landes-Zuschuss wird dann automatisch vom Jobticket-Preis abgezogen, solange Sie sich im Freiwilligendienst engagieren. Das Deutschland-Jobticket für Freiwilligendienstleistende ist ausschließlich als Handy-Ticket in der NAH.SH-App für Android (ab Version 8.0) und iOS (ab Version 14.5) erhältlich.

    Übrigens: Das Bundesministerium für Finanzen hat klargestellt, dass Freiwilligendienstleistende in Sachen Jobticket Arbeitnehmern gleichgestellt sind, auch wenn sie aufgrund ihrer ehrenamtlichen Arbeit kein Arbeitsentgelt erhalten, sondern lediglich ein sog. Taschengeld. Somit kann das Jobticket Freiwilligendienstleistenden ebenfalls rechtssicher steuer- und sozialabgabenfrei zur Verfügung gestellt werden.

    Hinweis: Der Landes-Zuschuss wird nur zum Deutschland-Jobticket geleistet, nicht zum regionalen NAH.SH-Jobticket für Strecken in der Stadt.

  • Wir bieten zwei Varianten des Jobtickets an. So ist für alle das passende Angebot dabei:

    Für ganz Deutschland: Deutschland-Jobticket.
    Mit dem Deutschland-Jobticket von NAH.SH sind Beschäftigte rund um die Uhr deutschlandweit im Nahverkehr mobil mit Bahn, Bus, Tram, U-Bahn, S-Bahn und inbegriffenen Fähren. Es gelten  grundsätzlich dieselben Konditionen wie beim regulären Deutschlandticket.
     Konditionen des Deutschlandtickets im Detail

    Für kurze Strecken in der Stadt: NAH.SH-Jobticket.
    Das regionale NAH.SH-Jobticket gilt für alle Fahrten mit dem Nahverkehr in der Stadt oder ins Umland. Es gilt auf der eingetragenen Strecke für Fahrten mit dem Nahverkehr, ganz gleich, ob Sie mit den Nahverkehrszügen (RE, RB, NBE, AKN, erixx, neg, Arriva), Regional- oder Stadtbussen fahren. In Kiel gilt es auch auf den Fähren der Kieler Fördeschifffahrt bei der Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel (SFK), es wird ein Bordzuschlag je Fahrt erhoben, der beim Betreten der Fähre zu zahlen ist.

    Das NAH.SH-Jobticket bieten wir Ihnen für alle Strecken in Schleswig-Holstein an, mit den folgenden Ausnahmen:

    • für Fahrten innerhalb des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv) können wir Ihnen nur das Deutschland-Jobticket anbieten. Dies betrifft die Kreise Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum-Lauenburg;
    • für Beschäftigte, die auf der Insel Sylt pendeln und dort ausschließlich mit dem Bus fahren, können wir Ihnen nur das Deutschland-Jobticket anbieten.
  • Das Jobticket von NAH.SH kann von Angestellten und Beamten (Beschäftigte) genutzt werden, deren Arbeitgeber einen Rahmenvertrag über den Erwerb des Jobtickets von NAH.SH abgeschlossen hat. Auch wenn Sie in Teilzeit oder in einem Minijob arbeiten, können Sie das Jobticket nutzen. Freiwilligendienstleistende erhalten sogar einen zusätzlichen Zuschuss zum Deutschland-Jobticket.

    Arbeitgeber können Unternehmen, Verwaltungen, Behörden und Institutionen sein. Das ist schon ab einem Arbeitgeber-Zuschuss von monatlich 15 Euro pro Jobticket möglich. Der Abschluss des Rahmenvertrages ist bereits ab der/dem ersten Jobticket-Nutzer*in möglich – eine Mindestabnahmemenge gibt es nicht.

    Ihr Arbeitgeber hat noch keinen Rahmenvertrag abgeschlossen?
    Überzeugen Sie ihn! Das Jobticket von NAH.SH lohnt sich auch für Arbeitgeber.
     Infos für Arbeitgeber

    Ihr Arbeitgeber möchte keinen Rahmenvertrag abschließen?
    Das ist schade. Sie können aber trotzdem bequem und günstig mit dem Nahverkehr unterwegs sein. Mit dem Deutschlandticket oder der Monatskarte im Abo haben wir gute Angebote für Sie.
     Deutschlandticket
     Monatskarte im Abo

  • Ja, Auszubildende erhalten das Deutschland-Jobticket oder alternativ das NAH.SH-Jobticket Auszubildende für Strecken in der Stadt zum ermäßigten Preis und profitieren ebenfalls vom Arbeitgeber-Zuschuss und vom NAH.SH-Rabatt. Es ist erhältlich für:

    • Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen;
    • Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 43 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes, § 36 Abs. 2 der Handwerksordnung, ausgebildet werden;
    • Praktikant*innen und Volontär*innen (nicht Referendare), sofern die Ableistung eines Praktikums vor, während oder im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung oder Studium an einer Hochschule nach den für Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist, einschließlich Ärzt*innen im Praktikum;
    • Beamtenanwärter*innen des einfachen und mittleren Dienstes;
    • Praktikant*innen und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrganges die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter des einfachen oder mittleren Dienstes erwerben;
    • Teilnehmer*innen an einem freiwilligen sozialen Jahr, freiwilligen ökologischen Jahr, am Bundesfreiwilligendienst oder vergleichbaren sozialen Diensten.

    Bei Auszubildenden unter 16 Jahren ist die Bestellung aus rechtlichen Gründen durch eine erziehungsberechtigte Person vorzunehmen: Dazu werden in der Bestellstrecke im Schritt „Kundendaten“ die Daten der gesetzlichen Vertretung und im Schritt „Reisender“ die Daten der/des Auszubildenden eingegeben.

  • Ihr Jobticket von NAH.SH gilt für Sie persönlich und ist nicht übertragbar. Eine Weitergabe an andere Personen ist unzulässig.

  • Ja, das ist möglich!

    • Kinder unter 6 Jahren fahren jederzeit kostenlos mit.
    • Nur beim regionalen NAH.SH-Jobticket für Strecken in der Stadt können Sie an Wochenenden (Samstag, 0 Uhr bis Montag, 6 Uhr) und Feiertagen im Geltungsbereich Ihres NAH.SH-Jobtickets zusätzlich einen Erwachsenen und drei Kinder bis einschließlich 14 Jahre in Bus und Bahn kostenlos mitnehmen.

    Diese Mitnahmeregelungen gelten nicht für das regionale NAH.SH-Jobticket Auszubildende.
    Die Wochenend-Mitnahmeregelung gilt nicht beim Deutschland-Jobticket.

  • Die Fahrradmitnahme ist nicht im Jobticket enthalten; es gelten die Regelungen des Verkehrsverbundes, in dem Sie unterwegs sind. Beachten Sie, dass eine Mitnahme nur bei ausreichender Platzkapazität möglich ist und nicht garantiert werden kann; ein Recht darauf besteht nicht. Kinderwagen und Rollstühle genießen Vorrang.

    Dies sind die Regelungen im Geltungsbereich des Schleswig-Holstein-Tarifs (SH-Tarif):

    • Für die Mitnahme eines Fahrrads ist eine Fahrradtageskarte zu erwerben. Sie berechtigt zu beliebig häufiger Mitnahme auf der gewählten Strecke vom Start- zum Zielort (Hin- und Rückfahrten) am angegebenen Tag bis 6 Uhr des Folgetages. Sie ist auch als Netzkarte für das Gesamtnetz SH-Tarif erhältlich und gilt auch in Hamburg in den Verkehrsmitteln des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv).
    • Für kurze Strecken unter Preisstufe 4 mit dem Bus oder der Kieler Fördeschifffahrt (SFK) gibt es die günstige Fahrradeinzelkarte für eine einfache Fahrt.

    Fahrradkarten für den SH-Tarif erhalten Sie an Fahrkartenautomaten und personalbedienten Verkaufsstellen (Karte | PDF) sowie im Bus. Die Fahrradtageskarte ist auch als Handy-Ticket erhältlich.

    Gut zu wissen:

    • Bitte stellen Sie Ihr Rad stets in den besonders gekennzeichneten Mehrzweckabteilen ab. Sind diese nicht vorhanden, nutzen Sie die Einstiegsräume und Bereiche mit Klappsitzen. Sichern Sie Ihr Fahrrad während der Fahrt.
    • Die Mitnahme ist beschränkt auf handelsübliche zweirädrige, einsitzige Fahrräder sowie entsprechende Fahrräder mit Elektromotor (im Weiteren E-Bike genannt), z.B. E-Bikes, Pedelecs, schnelle Pedelecs. Laufräder für Erwachsene gelten tariflich als Fahrrad.
    • Zusammengeklappte Fahrräder/E-Bikes werden unentgeltlich mitgenommen, solange sie nicht größer als ein Koffer sind.
    • Für die Mitnahme von Tretrollern/E-Tretrollern, auch als E-Scooter und E-Roller bezeichnet, die die Größe eines Fahrrads erreichen, gelten dieselben Regelungen wie für die Fahrradmitnahme:
      • für die Mitnahme ist eine Fahrradtageskarte bzw. Fahrradeinzelkarte erforderlich,
      • Kleinere Tretroller/E-Tretroller sowie zusammengeklappte Tretroller/E-Tretroller, die wie Handgepäck untergebracht sind, werden bei vorhandenen Platzkapazitäten unentgeltlich befördert. Bitte legen Sie Ihren Tretroller/E-Tretroller bevor Sie einsteigen und während der Fahrt möglichst immer zusammen – das spart Platz und ist für alle sicherer!
      • Im Busverkehr sowie bei der Kieler Fördeschifffahrt ist die Mitnahme von E-Tretrollern aus Sicherheitsgründen untersagt. Dies gilt auch für E-Tretroller mit Allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. mit Kennzeichen. Hiervon abweichend gilt das Mitnahmeverbot nicht auf den Nordseeinseln, auf der Linie X85 Lübeck – Fehmarn und zurück sowie im Hamburger Verkehrsverbund (hvv); hier gelten die Regelungen des hvv bzw. die Festlegung des befördernden Verkehrsunternehmens. Bei baustellenbedingtem Schienenersatzverkehr per Bus beachten Sie bitte die jeweilige Bekanntmachung zu Mitnahmemöglichkeiten.
    • Lastenräder sind aus Platz- und Sicherheitsgründen von der Mitnahme ausgeschlossen. Hiervon abweichend ist bei ausreichender Platzkapazität eine Mitnahme bei der Kieler Fördeschifffahrt (SFK) möglich, wenn die Fahrt durch eine der neuen Plug-in-Hybrid-Personenfähren oder der vollelektrischen Fähren durchgeführt wird. Nähere Informationen erhalten Sie bei der SFK.

    Hinweise zu regionalen Sonderregelungen:

    • Kiel: Auf den Fähren der Kieler Fördeschifffahrt (SFK) erfolgt die Fahrradmitnahme auf der Schwentine-Fährlinie F2 im Rahmen eines Modellversuchs bis auf Weiteres kostenlos.

    • Im Hamburger Verkehrsverbund (hvv) beachten Sie bitte die Sperrzeiten des hvv für die Fahrradmitnahme: montags bis freitags von 6 bis 9 Uhr und von 16 bis 18 Uhr ist die Mitnahme in U-, S-, A-Bahnen und auf Buslinien generell nicht möglich, auch nicht mit Fahrradkarte, weil dann besonders viele Menschen unterwegs sind. Diese Sperrzeiten gelten jedoch nicht während der Hamburger Sommerferien.

    Wenn Sie über Schleswig-Holstein und Hamburg hinaus fahren, ist die Fahrradtageskarte des Deutschlandtarifs das richtige Angebot für Ihren Drahtesel. Sie gilt deutschlandweit in den Nahverkehrszügen. Die Fahrradtageskarte des Deutschlandtarifs erhalten Sie an den Fahrkartenautomaten in den Bahnhöfen und in den Verkaufsstellen der Bahnunternehmen, z.B. im DB Reisezentrum.

  • Das Jobticket erhalten Sie als praktisches Handy-Ticket für Ihr Smartphone. Zur Nutzung des Handy-Tickets benötigen Sie die NAH.SH-App für Android (ab Version 8.0) und iOS (ab Version 14.5). Um das Handy-Ticket anzuzeigen, ist keine permanente Internetverbindung nötig. Es ist ausreichend, wenn das Smartphone mindestens ein Mal monatlich in der zweiten Monatshälfte bei aktiver Internetverbindung geöffnet wird. Praktisch: Das Handy-Ticket kann auch auf ein neues Smartphone transferiert werden.

    Das NAH.SH-Jobticket für kurze Strecken in der Stadt können Sie alternativ als Papierfahrkarte bestellen – sie kommt per Briefpost zu Ihnen nach Hause. Das Deutschland-Jobticket dürfen wir aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht als Papierfahrkarte ausgeben, es ist daher ausschließlich als Handy-Ticket erhältlich.

    Wenn Sie ein Huawei-Smartphone nutzen, haben Sie die Möglichkeit, das Handy-Ticket in die App DB Navigator aus der Huawei AppGallery zu laden. So funktioniert's: Das Handy-Ticket bestellen Sie wie erläutert. Nach der Bestellung laden Sie das Ticket in den DB Navigator (Menüpunkt „Reisen“ und anschließend das Plussymbol anwählen). Es kann keine Gewähr übernommen werden, dass dieser Weg dauerhaft funktioniert.

  • Wenn Ihr Arbeitgeber das Jobticket von NAH.SH unterstützt, erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Zugangscode zum Bestellportal. Dort können Sie Ihr persönliches NAH.SH-Jobticket jederzeit ganz bequem online bestellen.

    Ihr Weg zum NAH.SH-Jobticket:

    1. Jobticket über das Bestellportal anfordern

      Das Jobticket kann zum Ersten eines jeden Kalendermonats begonnen werden. Geht Ihre Bestellung bis 8 Tage vor Monatsbeginn ein, gilt Ihr Jobticket ab dem nächsten Monat. Papierfahrkarten bestellen Sie bitte mindestens 16 Tage vor Monatsbeginn. Ein Einstieg während des laufenden Monats ist beim Jobticket aufgrund der Abrechnung des Arbeitgeberzuschusses nicht möglich.

    2. Bestätigung des Arbeitgebers abwarten

      Nachdem Sie Ihre Bestellung abgesendet haben, bestätigt Ihr Arbeitgeber, dass Sie bei ihm beschäftigt und damit berechtigt sind, das Jobticket zu nutzen. Wir informieren Sie per E-Mail, sobald die Bestätigung vorliegt.

    3. Jobticket erhalten

      Nun sendet der Vertriebspartner Ihnen Ihr Jobticket zu – es erreicht Sie pünktlich vor dem ersten Geltungstag. Gute Fahrt!

    Zum Jobticket Bestellportal

    Beim Jobticket schließen Sie einen Abovertrag mit der DB Vertrieb GmbH ab. Vertragspartner und Ansprechpartner zum Abovertrag ist: DB Vertrieb GmbH, Abo-Center Hamburg, T. 0431.88 72 96 48, E-Mail: sht-jobticket@bahn.de.

    Gut zu wissen:

    • Das Jobticket ist ein Abonnement, das Sie ohne Risiko ausprobieren können, denn es kann jederzeit zum Monatsende abbestellt werden. Für das Deutschland-Jobticket muss die Kündigung bis zum 10. eines Monats beim Verkehrunternehmen eingegangen sein, damit es am Ende desselben Kalendermonats ausläuft. Geht die Kündigung danach ein, endet das Abo mit Ablauf des nächsten Monats. Kündigen Sie nicht, verlängert sich das Abo automatisch.
    • Ihr Jobticket ist eine persönliche Fahrkarte, die nur für Sie gültig ist. Daher benötigen wir ein Lichtbild von Ihnen, welches Sie bei der Bestellung bequem hochladen können. Wichtig ist, dass es ein aktuelles Foto und Ihr Gesicht gut erkennbar ist – wie bei einem Ausweis. Sie brauchen aber nicht bei einem Fotografen ein Passfoto machen zu lassen.
    • Im Bestellportal wird als monatlicher Preis für das Jobticket der Preis nach Abzug des NAH.SH-Rabatts angezeigt. Von dem angezeigten Preis wird dann noch der Arbeitgeber-Zuschuss abgezogen.
    • Bei Arbeitgebern, bei denen die monatliche Abo-Rate über die Gehaltsabrechnung einbehalten wird, wird im Bestellportal stets der Betrag von 0 € ausgewiesen, da wir in diesem Fall keinen Einzug von Ihrem privaten Konto vornehmen. Beachten Sie jedoch, dass der Preisanteil des Jobtickets, der den NAH.SH-Rabatt und den vereinbarten Arbeitgeberzuschuss übersteigt, ggf. in Ihrer Gehaltsabrechnung abgezogen wird.
    • Alle Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung der Bestellung sowie zur Ausstellung des Jobtickets verwendet. Die Datenerhebung und -verarbeitung erfolgt in Einklang mit den Bestimmungen zum Datenschutz.
  • Mit dem NAH.SH-Jobticket für Strecken in der Stadt bekommen Sie die SH-Card zum Vorzugspreis von dauerhaft 5 Euro jährlich. Mit Ihrer persönlichen SH-Card erhalten Sie 12 Monate lang 25 % Rabatt auf Einzelkarten des SH-Tarifs in der 1. und 2. Klasse. So sparen Sie im SH-Tarif auch, wenn Sie einmal nicht auf Ihrer Stammstrecke unterwegs sind.
      alle Infos zur SH-Card

    Ihre persönliche SH-Card können Sie bei der Bestellung des NAH.SH-Jobtickets ganz einfach mit hinzubuchen. Wir liefern sie Ihnen innerhalb von drei Wochen ab Bestellung bequem per Briefpost zu Ihnen nach Hause. Ihr NAH.SH-Jobticket erhalten Sie natürlich schon vorher und rechtzeitig zum Geltungsbeginn. Beim Deutschland-Jobticket kann die SH-Card nicht zugebucht werden.

    Sie möchten die SH-Card nachträglich bestellen?
    Gerne! Nutzen Sie unseren Bestellschein und geben Sie an, dass Sie ein NAH.SH-Jobticket haben, um den Vorzugspreis zu erhalten. Sie können sich auch direkt beim DB Abo-Center melden unter T 04 31.88 72 96 48 oder per E-Mail: sht-jobticket@bahn.de.

    Sie möchten Ihre SH-Card nicht mehr nutzen?
    Kein Problem. Sie können die SH-Card jederzeit kündigen. Die Kündigung wird zum Ende des laufenden Kalendermonats wirksam, jedoch frühestens zum Ende des ersten Geltungsjahres der SH-Card. Senden Sie Ihre Kündigung schriftlich an den SH-Card-Service per Mail abo-sht@bahn.de oder per Post:
    DB Vertrieb GmbH, Abo-Center Hamburg
    SH-Card-Service
    Postfach 800369
    21003 Hamburg

    Wichtig: Reicht die Geltungsdauer Ihrer SH-Card über das Kündigungsdatum hinaus, senden Sie die SH-Card bitte bei Kündigung fristgerecht ein; bei einer späteren Rückgabe wird der Preis weiterhin berechnet.

    Ohne Kündigung verlängert sich die SH-Card – die Folgekarte erhalten Sie automatisch per Briefpost.

    Übrigens: Wenn Sie Ihre SH-Card kündigen, läuft Ihr NAH.SH-Jobticket weiter.

  • Ganz bequem per SEPA-Lastschriftmandat. Die Abbuchung der fälligen Beträge zum Jobticket von NAH.SH erfolgt monatlich. Ihr Arbeitgeber entscheidet, welcher der drei folgenden Zahlungswege in Ihrem Unternehmen angewendet wird:

    1. vollständig von Ihrem privaten Konto

      Der Preis des Jobtickets nach Abzug des NAH.SH-Rabatts wird monatlich von Ihrem privaten Konto abgebucht. Den monatlichen Arbeitgeber-Zuschuss erhalten Sie über Ihre Gehaltsabrechnung.

    2. vollständig von Ihrem Arbeitgeber

      Der Preis des Jobtickets wird vollständig von Ihrem Arbeitgeber bezahlt, Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Der Preis des Jobtickets nach Abzug von Zuschuss und Rabatt wird auf Ihrer Gehaltsabrechnung abgezogen.
      Hinweis: In diesem Fall wird im Bestellportal unter „Ihr Preis“ stets der Betrag von 0 € angezeigt, da kein Einzug von Ihrem privaten Konto erfolgt. Beachten Sie jedoch, dass der Preisanteil des Jobtickets, der den NAH.SH-Rabatt und den vereinbarten Arbeitgeberzuschuss übersteigt, auf Ihrer Gehaltsabrechnung abgezogen wird.

    3. anteilige Zahlung von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber

      Der Preis des NAH.SH-Jobtickets nach Abzug von Zuschuss und Rabatt wird monatlich von Ihrem privaten Konto abgebucht. Der Arbeitgeber-Zuschuss wird direkt von Ihrem Arbeitgeber an den Vertriebspartner gezahlt.

    Gut zu wissen:

    • Der Zahlungsweg richtet sich immer nach der Wahl des Arbeitgebers und kann deshalb nicht individuell für Ihr persönliches Jobticket geändert werden.
    • Für den Fall, dass Ihr Arbeitgeber den Zahlungsweg einmal ändern möchte, bitten wir Sie stets um die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für Ihr privates Konto.
  • Ja, solange Sie Ihr Jobticket nicht kündigen, verlängert es sich automatisch:

    • Das Handy-Ticket wird am ersten Tag eines Monats automatisch auf den neuen Monat aktualisiert. Dies können Sie bereits ab etwa 10 Tagen vor Monatsbeginn sehen: Auf der dritten Seite des Handy-Tickets erscheint dann der Hinweis, dass das Ticket für den Folgemonat geladen wurde, zu sehen ist es aber erst am Monatsbeginn.
    • Wenn Sie das NAH.SH-Jobticket für kurze Strecken in der Stadt als Papierfahrkarte nutzen, erhalten Sie Ihre Fahrkarte per Briefpost zu sich nach Hause – sie ist spätestens 5 Tage vor Monatsbeginn da.
  • Fahrkartenkontrolle und Sie haben Ihr Jobticket nicht dabei oder das Smartphone ist nicht einsatzbereit – kein Problem. Sagen Sie dem Prüfer, dass Sie ein Jobticket besitzen. Sie erhalten von ihm eine Zahlungsaufforderung über ein erhöhtes Beförderungsentgelt (sog. Fahrpreisnacherhebung) von 60 Euro.

    Melden Sie sich innerhalb von einer Woche bei dem Verkehrsunternehmen, von dem Sie die Fahrpreisnacherhebung erhalten haben und weisen Sie Ihr Jobticket nach. Das erhöhte Beförderungsentgelt wird auf eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro reduziert.

    Ansprechpartner ist das Verkehrsunternehmen, bei dem Sie kontrolliert wurden. Kontaktdaten finden Sie auf der Zahlungsaufforderung. Bitte geben Sie immer die Fahrpreisnacherhebungsnummer an, die Sie auf dem Beleg finden.

  • Weil die Darstellung von Handy-Tickets in der NAH.SH-App speziell für Smartphones optimiert ist, wird empfohlen, Handy-Tickets stets mit einem Smartphone zu nutzen. Welche Größe Ihr Smartphone hat, spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist, dass die NAH.SH-App auf dem mobilen Endgerät ordnungsgemäß funktioniert. Wenn die NAH.SH-App auch auf Ihrem Tablet einwandfrei läuft, können Sie Ihr Handy-Ticket auch auf dem Tablet vorzeigen.

  • Bitte laden Sie die aktuelle Version der NAH.SH-App für Android und iOS auf Ihr Smartphone. Die NAH.SH-App erfordert

    • Android Version 8.0 oder höher bzw.
    • iOS Version 14.5 oder höher.

    Lässt sich die NAH.SH-App nicht installieren, prüfen Sie bitte zunächst, ob Sie das Betriebssystem Ihres Smartphones aktualisieren können und laden Sie dann die neueste Version von Android bzw. iOS. Probieren Sie anschließend erneut, die NAH.SH-App zu installieren.

    Wenn Sie ein Huawei-Smartphone nutzen, haben Sie die Möglichkeit, das Handy-Ticket in die App DB Navigator aus der Huawei AppGallery zu laden. So funktioniert's: Das Handy-Ticket bestellen Sie wie erläutert. Nach der Bestellung laden Sie das Ticket in den DB Navigator (Menüpunkt „Reisen“ und anschließend das Plussymbol anwählen). Es kann keine Gewähr übernommen werden, dass dieser Weg dauerhaft funktioniert.

    Die NAH.SH-App funktioniert trotzdem nicht und Sie haben das Handy-Ticket bereits bestellt? Bitte kontaktieren Sie das DB Abo-Center, gerne mit Angabe Ihrer Abonummer.  Kontaktdaten

  • Das Jobticket kann zur selben Zeit immer nur auf ein Gerät geladen werden. Wenn Sie ein neues Smartphone haben, gehen Sie bitte wie folgt vor (Internetverbindung erforderlich):

    1. Öffnen Sie die NAH.SH-App auf Ihrem alten Smartphone.
    2. Wählen Sie über den Menüpunkt „D-Ticket NAH.SH | Job | SeTi“ Ihr Jobticket aus. Gehen Sie auf die dritte Seite des Handy-Tickets und notieren Sie sich die dort genannte Ticketnummer. Anschließend deaktivieren Sie das Jobticket durch Drücken der entsprechenden Kachel.
    3. Öffnen Sie die NAH.SH-App auf Ihrem neuen Smartphone.
    4. Wählen Sie den Menüpunkt „D-Ticket NAH.SH | Job | SeTi“ aus und geben Sie die Ticketnummer ein, die Sie notiert haben. Ihr Jobticket wird geladen und ist sofort zur Fahrt gültig. Tipp: Sie finden die Ticketnummer auch in der E-Mail mit der Bestellbestätigung, die bei der Bestellung an Ihre E-Mailadresse gesendet wurde oder im Aboportal.
  • Das Jobticket kann zur selben Zeit immer nur auf ein Gerät geladen werden. Wenn Sie Ihr Smartphone verloren haben und Ihr Jobticket deshalb auf einem anderen Smartphone aktivieren möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor (Internetverbindung erforderlich):

    1. Öffnen Sie die NAH.SH-App auf Ihrem Smartphone.
    2. Wählen Sie den Menüpunkt „D-Ticket NAH.SH | Job | SeTi“ aus und geben Sie die Ticketnummer ein, die Sie mit der Bestellbestätigung per E-Mail erhalten haben. Wenn Sie die Ticketnummer nicht mehr finden, können Sie sie im Aboportal einsehen.
    3. Es wird eine Fehlermeldung angezeigt, weil das Jobticket noch auf dem verloren gegangenen Smartphone aktiv ist.
    4. Sie erhalten nun umgehend eine E-Mail mit einem Link. Klicken Sie diesen an, um das Jobticket auf dem verlorenen Gerät per Fernsteuerung zu deaktivieren.
    5. Im Anschluss können Sie Ihr Jobticket auf dem Smartphone aktivieren, indem Sie erneut den Menüpunkt „D-Ticket NAH.SH | Job | SeTi“ anwählen und die Ticketnummer eingeben. Das Jobticket wird geladen und ist sofort zur Fahrt gültig.
  • Im Falle des Verlustes Ihrer Papierfahrkarte können Sie ein Mal pro Abo-Jahr eine Ersatzkarte anfordern. Bitte wenden Sie sich dazu an das DB Abo-Center, gerne mit Angabe Ihrer Abonummer: T 0431.88 72 96 48 oder per E-Mail an sht-jobticket@bahn.de. Noch schneller geht es über das Aboportal.

    Für die Ausstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von 36 Euro erhoben. Sie wird per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht.

    Die Ersatzkarte wird innerhalb von drei Werktagen erstellt und versendet, sodass sie spätestens nach einer Woche an Ihre persönliche Adresse zugestellt werden sollte. Die Ersatzkarte erhält automatisch das Foto Ihrer ursprünglichen Karte, sodass Sie kein neues Lichtbild benötigen.

    Die in Verlust geratene Papierfahrkarte wird ungültig. Sollte sie sich wieder anfinden, geben Sie sie bitte an das DB Abo-Center zurück.

  • Der Wechsel ist ganz einfach:

    1. Sie erhalten eine Information zum Jobticket von NAH.SH von Ihrem Arbeitgeber.
    2. Sie kündigen Ihr bestehendes Abonnement bei Ihrem Abovertragspartner. Die Kündigung ist bitte an das Verkehrsunternehmen zu richten, bei dem das Abo abgeschlossen wurde. Sie finden dies auf Ihrer Abofahrkarte oder auf Ihrem Kontoauszug. Die Kündigung wird zum Ende des laufenden Monats wirksam.
      Wichtig: Liegen Ihnen bereits einzelne Wertmarken für Monate nach der Kündigung vor, senden Sie diese bitte bei Kündigung fristgerecht ein; bei einer späteren Rückgabe wird der Preis des Abos weiterhin berechnet. Haben Sie dagegen ein Abo in Form einer Jahreskarte, senden Sie diese am Monatsende ein (siehe Nr. 4).
    3. Gleichzeitig können Sie Ihr persönliches Jobticket über unser Bestellportal anfordern – den Zugangscode gibt es vom Arbeitgeber. Die Laufzeit des Jobtickets beginnt immer am Ersten eines Kalendermonats. Geht Ihre Bestellung bis 8 Tage vor Monatsbeginn ein, gilt Ihr Jobticket ab dem nächsten Monat. Papierfahrkarten bestellen Sie bitte mindestens 16 Tage vor Monatsbeginn.
    4. Sofern Ihr altes Abo als Jahreskarte in Papierform ausgestellt war, senden Sie bitte nach dem Wechsel ins NAH.SH-Jobticket Ihre alte Abo-Fahrkarte bis zum 5. des Monats nach dem Kündigungsdatum im Original an Ihren alten Abovertragspartner zurück. Bei einer späteren Rückgabe wird der Preis des Abos weiterhin berechnet.
  • Ein Wechsel ist kostenlos und zu jedem Monatsbeginn möglich. In zwei Schritten wechseln Sie vom regionalen NAH.SH-Jobticket zum Deutschlandticket:

    1. NAH.SH-Jobticket kündigen
    Sie kündigen den Abovertrag für Ihr NAH.SH-Jobticket. Dazu melden Sie sich im Aboportal an und wählen dort die Kündigungsfunktion. Die Kündigung des NAH.SH-Jobtickets ist jederzeit zum Ende des laufenden Monats möglich – auch noch am letzten Kalendertag. Ihren Arbeitgeber brauchen Sie nicht zu benachrichtigen – das erledigen wir für Sie.

    Wenn Sie eine Papierfahrkarte nutzen, senden sie diese bitte bis zum 5. des Monats, in dem die Änderung wirksam wird, an das DB Abo-Center zurück:
    DB Vertrieb GmbH
    Abo-Center Hamburg
    Postfach 800369
    21003 Hamburg

    2. Deutschland-Jobticket neu abschließen
    Sie schließen Ihr neues Deutschland-Jobticket im Jobticket-Bestellportal ab. Dort wählen Sie bitte „Deutschland-Jobticket“ aus. Dazu benötigen Sie den Firmencode, den Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben. Damit Sie das Deutschland-Jobticket als Handy-Ticket ab dem nächsten Monatsbeginn nutzen können, muss Ihre Bestellung bis 8 Tage vor Monatsbeginn eingehen. Ein Einstieg während des laufenden Monats ist beim Jobticket aufgrund der Abrechnung des Arbeitgeberzuschusses nicht möglich.

  • Ein Wechsel ist kostenlos und zu jedem Monatsbeginn möglich. In zwei Schritten wechseln Sie vom Deutschland-Jobticket zum regionalen NAH.SH-Jobticket:

    1. Deutschland-Jobticket kündigen
    Sie kündigen den Abovertrag für Ihr Deutschland-Jobticket. Dazu melden Sie sich im Aboportal an und wählen dort die Kündigungsfunktion. Wenn die Kündigung spätestens am 10. eines Monats eingeht, läuft das Abo am Ende desselben Kalendermonats aus. Geht die Kündigung danach ein, endet das Abo mit Ablauf des nächsten Monats. Ihren Arbeitgeber brauchen Sie nicht zu benachrichtigen – das erledigen wir für Sie.

    2. NAH.SH-Jobticket neu abschließen
    Sie schließen das regionale NAH.SH-Jobticket mit Geltungsbeginn im nächsten Kalendermonat im Jobticket-Bestellportal ab. Dort wählen Sie bitte „NAH.SH-Jobticket“ aus. Dazu benötigen Sie den Firmencode, den Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben. Damit Sie das NAH.SH-Jobticket als Handy-Ticket ab dem nächsten Monatsbeginn nutzen können, muss Ihre Bestellung bis 8 Tage vor Monatsbeginn eingehen. Wenn Sie eine Papierfahrkarte nutzen möchten, muss Ihre Bestellung bis 16 Tage vor Monatsbeginn eingehen. Ein Einstieg während des laufenden Monats ist beim Jobticket aufgrund der Abrechnung des Arbeitgeberzuschusses nicht möglich.

  • Sie können Ihr Jobticket weiternutzen, solange Ihr Arbeitgeber den Arbeitgeber-Zuschuss leistet. Im Falle einer längeren Krankheit erhalten Sie auf Antrag eine Erstattung:

    • Beim regionalen NAH.SH-Jobticket ist eine Erstattung möglich, wenn Sie Ihr NAH.SH-Jobticket wegen einer mit Reiseunfähigkeit verbundenen Krankheit an mindestens sieben aufeinanderfolgenden Tagen nicht nutzen konnten. Für jeden Tag der Reiseunfähigkeit wird 1/30 der gezahlten monatlichen Rate gegen ein Bearbeitungsentgelt von 17,50 Euro erstattet. Es werden max. 60 Reiseunfähigkeitstage pro Abo-Jahr berücksichtigt. Ihr Erstattungsantrag inkl. Nachweis muss spätestens 14 Tage nach Wegfall des Erstattungsgrundes beim DB Abo-Center vorliegen.
    • Beim Deutschland-Jobticket ist eine Erstattung bei einer mit Reiseunfähigkeit verbundenen Krankheit von mehr als 21 aufeinanderfolgenden Tagen möglich. Für jeden Tag der Reiseunfähigkeit wird 1/30 der gezahlten monatlichen Rate erstattet. Ihr Erstattungsantrag inkl. Nachweis muss spätestens eine Woche nach Ablauf der Gültigkeit des Deutschland-Jotickets (nach Monatsende) beim DB Abo-Center vorliegen

    Die Reiseunfähigkeit und deren Dauer sind durch ein ärztliches Attest, die Bescheinigung eines Krankenhauses oder der Krankenkasse nachzuweisen. Ihren Erstattungsantrag inkl. Nachweis senden Sie an das DB Abo-Center per E-Mail an sht-jobticket@bahn.de oder per Post:
    DB Vertrieb GmbH
    Abo-Center Hamburg
    Postfach 800369
    21003 Hamburg

    Der Erstattungsbetrag wird bei der nächsten Abbuchung verrechnet. Ist dies nicht möglich, wird der Erstattungsbetrag ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt an das Konto, von dem die Abbuchung des Jobticket-Preises vorgenommen wird. Beim Zahlweg mit anteiliger Abbuchung bei Arbeitgeber und Beschäftigtem erfolgt die Ersattung vollständig an das Konto der/des Beschäftigten.

  • Ein Austausch des Fotos ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Ist das Foto auf Ihrem Jobticket nicht erkennbar, z.B. zu klein, verzerrt, wenden Sie sich zur Klärung bitte an das Abo-Center der Deutschen Bahn.  Kontaktdaten

    Wurde ein Lichtbild hochgeladen, welches den Anforderungen nicht entspricht, z.B. weil es eine andere Person zeigt, ist das Jobticket ungültig.

  • Wenn sich z.B. Ihre Adresse oder Ihre Bankverbindung geändert hat, teilen Sie dies bitte rechtzeitig dem DB Abo-Center mit, gerne mit Angabe Ihrer Abonummer, die Sie auf Ihrem NAH.SH-Jobticket finden: T 0431.88 72 96 48 oder per E-Mail an sht-jobticket@bahn.de. Noch schneller teilen Sie uns Ihren Wunsch über das Aboportal mit.

  • Sie können Ihr Jobticket weiternutzen, solange Ihr Arbeitgeber den Arbeitgeber-Zuschuss leistet.

    Beim regionalen NAH.SH-Jobticket haben Sie bei Inanspruchnahme von Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und -zeitgesetz (BEEG) die Möglichkeit, eine Erstattung für einen Zeitraum von maximal 60 aufeinanderfolgenden Tagen oder in zwei Teilen von je einem Monat zu erhalten. Für jeden Tag der Elternzeit gemäß Zeiten nach BEEG wird 1/30 der monatlichen Rate gegen ein Bearbeitungsentgelt von 17,50 Euro erstattet.

    Ihr Erstattungsantrag muss spätestens 5 Werktage nach dem ersten Unterbrechungstag beim DB Abo-Center vorliegen per E-Mail an sht-jobticket@bahn.de oder per Post:
    DB Vertrieb GmbH
    Abo-Center Hamburg
    Postfach 800369
    21003 Hamburg

    Bitte fügen Sie folgende Unterlagen bei:

    • eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Inanspruchnahme der Elternzeit und deren Dauer,
    • eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes sowie
    • bei Nutzung der Papierfahrkarte Ihr NAH.SH-Jobticket zur Hinterlegung für die Dauer der Unterbrechung; sie wird rechtzeitig vor Ende des Unterbrechungszeitraums an Ihre persönliche Adresse zurückgesendet.

    Hinweis: Bei Nutzung des Handy-Tickets wird dieses für den Unterbrechungszeitraum gesperrt.

    Der Erstattungsbetrag wird bei der nächsten Abbuchung verrechnet. Ist dies nicht möglich, wird der Erstattungsbetrag ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt an das Konto, von dem die Abbuchung des Jobticket-Preises vorgenommen wird. Beim Zahlweg mit anteiliger Abbuchung bei Arbeitgeber und Beschäftigtem erfolgt die Ersattung vollständig an das Konto der/des Beschäftigten.

    Beim Deutschland-Jobticket besteht aufgrund des geringen Preises keine Erstattungsmöglichkeit.

  • Bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis, zum Beispiel im Falle der Beanspruchung von Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz, in der Ruhephase der Altersteilzeit oder bei Sonderurlaub können Sie Ihr Jobticket weiternutzen, solange Ihr Arbeitgeber den Arbeitgeber-Zuschuss leistet.

    Wird der Arbeitgeber-Zuschuss nicht mehr übernommen, endet Ihre Bezugsberechtigung für das Jobticket zum Ende des Kalendermonats, in dem der Zuschuss letztmalig gezahlt wird. Sie sind verpflichtet, Ihr Jobticket unter Beachtung der Kündigungsfristen selbsttätig zu kündigen. So vermeiden Sie spätere Rückforderungen. Unter „Wie kann ich mein Jobticket kündigen?“ finden Sie alle Details.

    Mit Inkrafttreten der Kündigung wird das Handy-Ticket gesperrt. Wenn Sie eine Papierfahrkarte nutzen, senden Sie diese bitte bis zum 5. des Folgemonats per Post an das DB Abo-Center zurück:
    DB Vertrieb GmbH
    Abo-Center Hamburg
    Postfach 800369
    21003 Hamburg

    Ihr Arbeitgeber möchte den Zuschuss nicht mehr leisten?
    Das ist schade. Sie können aber trotzdem bequem und günstig mit dem Nahverkehr unterwegs sein. Mit dem Deutschlandticket und der Monatskarte im Abo haben wir attraktive Alternativen für Sie.

  • Wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln, können Sie Ihr Jobticket leider nicht weiternutzen. Ihre Bezugsberechtigung für das Jobticket läuft zum Ende des Kalendermonats aus, für den Ihr bisheriger Arbeitgeber den Zuschuss letztmalig zahlt. Sie sind verpflichtet, Ihr Jobticket unter Beachtung der Kündigungsfristen selbsttätig zu kündigen. So vermeiden Sie spätere Rückforderungen. Unter „Wie kann ich mein Jobticket kündigen?“ finden Sie alle Details.

    Mit Inkrafttreten der Kündigung wird das Handy-Ticket gesperrt. Wenn Sie eine Papierfahrkarte nutzen, senden Sie diese bitte bis zum 5. des Folgemonats per Post an das DB Abo-Center zurück:
    DB Vertrieb GmbH
    Abo-Center Hamburg
    Postfach 800369
    21003 Hamburg

    Ihr neuer Arbeitgeber möchte keinen Rahmenvertrag abschließen?
    Das ist schade. Sie können aber trotzdem bequem und günstig mit dem Nahverkehr unterwegs sein. Mit dem Deutschlandticket und der Monatskarte im Abo haben wir attraktive Alternativen für Sie.

  • In diesem Fall können Sie Ihr Jobticket leider nicht weiternutzen. Ihre Bezugsberechtigung für das Jobticket läuft zum Ende des Kalendermonats aus, in dem die Kündigung des Rahmenvertrags endet. Ihr Jobticket wird gekündigt. Mit Inkrafttreten der Kündigung wird das Handy-Ticket gesperrt. Wenn Sie eine Papierfahrkarte nutzen, senden Sie diese bitte bis zum 5. des Folgemonats per Post an das DB Abo-Center zurück:
    DB Vertrieb GmbH
    Abo-Center Hamburg
    Postfach 800369
    21003 Hamburg

    Sie können trotzdem bequem und günstig mit dem Nahverkehr unterwegs sein. Mit dem Deutschlandticket und der Monatskarte im Abo haben wir attraktive Alternativen für Sie.

  • Mit dem Jobticket von NAH.SH gehen Sie kein Risiko ein, denn Sie können es jederzeit wieder abbestellen – garantiert. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Kündigung, wenn dies in Ihrem Hause gewünscht ist. Bitte beachten Sie die Kündigungsfristen:

    • NAH.SH-Jobticket
      Die Kündigung des NAH.SH-Jobtickets ist jederzeit zum Ende des laufenden Monats möglich – auch noch am letzten Kalendertag.
    • Deutschland-Jobticket
      Die Kündigung des Deutschland-Jobtickets ist jederzeit zum Monatsende möglich. Geht die Kündigung spätestens am 10. eines Monats beim Verkehrsunternehmen ein, läuft es am Ende desselben Kalendermonats aus. Geht die Kündigung danach ein, endet das Abo mit Ablauf des nächsten Monats.

    Kündigung schnell erledigt: Ihr Jobticket als Handy-Ticket können Sie direkt in der NAH.SH-App kündigen, indem Sie Ihr Handy-Ticket öffnen und unter „Optionen“ den Eintrag „Abo kündigen“ auswählen.

    Alternativ melden Sie sich im Aboportal der Deutschen Bahn an und nutzen dort die Kündigungsfunktion. Oder Sie richten Ihre Kündigung schriftlich an das DB Abo-Center, gerne mit Angabe Ihrer Abonummer, die Sie auf Ihrem NAH.SH-Jobticket finden, per E-Mail an sht-jobticket@bahn.de oder per Post:
    DB Vertrieb GmbH
    Abo-Center Hamburg
    Postfach 800369
    21003 Hamburg

    Mit Inkrafttreten der Kündigung wird das NAH.SH-Jobticket ungültig; das Handy-Ticket wird gesperrt. Wenn Sie eine Papierfahrkarte nutzen, senden Sie diese bitte bis zum 5. des Folgemonats an das DB Abo-Center zurück (Adresse siehe oben). Bei einer späteren Rückgabe ist der monatliche Fahrpreis für eine Monatskarte im Abo bis zur Rückgabe weiter zu zahlen.

  • Nein, seit dem 1. Januar 2019 sind Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn für Beschäftigte in jeglicher Höhe steuer- und sozialabgabenfrei. Sie stellen somit keinen geldwerten Vorteil im Sinne des Steuerrechts dar. Dies ergibt sich aus § 3 Nr. 15 des Einkommensteuergesetzes (EStG) und gilt ebenso für den NAH.SH-Rabatt. Details sollten im Rahmen einer steuerlichen Beratung geklärt werden.

    Der Arbeitgeber darf sogar bis zu 100 % des Ticketpreises dazugeben, denn Fahrtkostenzuschüsse fallen nicht mehr wie früher unter die 50 Euro-Freigrenze (bis Ende 2021: 44 Euro) für steuer- und sozialabgabenfreie Sachbezüge gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

    Übrigens: Das Bundesministerium für Finanzen hat klargestellt, dass Freiwilligendienstleistende in Sachen Jobticket Arbeitnehmern gleichgestellt sind, auch wenn sie aufgrund ihrer ehrenamtlichen Arbeit kein Arbeitsentgelt erhalten, sondern lediglich ein sog. Taschengeld. Somit kann das Jobticket Freiwilligendienstleistenden ebenfalls rechtssicher steuer- und sozialabgabenfrei zur Verfügung gestellt werden.

  • Allgemeine Fragen zum NAH.SH-Jobticket,
    z.B. Konditionen, Preise, Verbindungsauskünfte, NAH.SH-App:

    NAH.SH-Kundendialog
    T. 0431.660 19 449 (mo-sa. von 8 bis 18 Uhr)
    E-Mail: kundendialog@nah.sh

    Fragen zu Ihrem bestehenden Abo des NAH.SH-Jobtickets
    z.B. Bestellung, Zahlung, Änderung von persönlichen Daten oder Kündigung:

    DB Vertrieb GmbH
    Abo-Center Hamburg
    Postfach 800369
    21003 Hamburg
    T. 0431.88 72 96 48
    E-Mail: sht-jobticket@bahn.de

    Noch schneller teilen Sie uns Ihren Wunsch über das Aboportal mit.