Jobticket kündigen
Mit dem Jobticket von NAH.SH gehen Sie kein Risiko ein, denn Sie können es jederzeit wieder abbestellen – garantiert. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Kündigung, wenn dies in Ihrem Hause gewünscht ist. Bitte beachten Sie die Kündigungsfristen:
- NAH.SH-Jobticket
Die Kündigung des NAH.SH-Jobtickets ist jederzeit zum Ende des laufenden Monats möglich – auch noch am letzten Kalendertag. - Deutschland-Jobticket
Die Kündigung des Deutschland-Jobtickets ist jederzeit zum Monatsende möglich. Geht die Kündigung spätestens am 10. eines Monats beim Verkehrsunternehmen ein, läuft es am Ende desselben Kalendermonats aus. Geht die Kündigung danach ein, endet das Abo mit Ablauf des nächsten Monats.
Kündigung schnell erledigt: Ihr Jobticket als Handy-Ticket können Sie direkt in der NAH.SH-App kündigen, indem Sie Ihr Handy-Ticket öffnen und unter „Optionen“ den Eintrag „Abo kündigen“ auswählen.
Alternativ melden Sie sich im Aboportal der Deutschen Bahn an und nutzen dort die Kündigungsfunktion. Oder Sie richten Ihre Kündigung schriftlich an das DB Abo-Center, gerne mit Angabe Ihrer Abonummer, die Sie auf Ihrem NAH.SH-Jobticket finden, per E-Mail an sht-jobticket@bahn.de oder per Post:
DB Vertrieb GmbH
Abo-Center Hamburg
Postfach 800369
21003 Hamburg
Mit Inkrafttreten der Kündigung wird das NAH.SH-Jobticket ungültig; das Handy-Ticket wird gesperrt. Wenn Sie eine Papierfahrkarte nutzen, senden Sie diese bitte bis zum 5. des Folgemonats an das DB Abo-Center zurück (Adresse siehe oben). Bei einer späteren Rückgabe ist der monatliche Fahrpreis für eine Monatskarte im Abo bis zur Rückgabe weiter zu zahlen.