Die Nah.sh Fahrplan-auskunft
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Konditionen

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Das landesweite Semesterticket Schleswig-Holstein ist erhältlich für rund 55.000 Studierende an acht Hochschulen im Land an den Standorten:

  • Kiel (CAU, FH, Muthesius),
  • Lübeck (Uni, TH, Musikhochschule) und
  • Flensburg (Europa-Universität, Hochschule).

 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Semesterticket Schleswig-Holstein gilt in Schleswig-Holstein und Hamburg für Fahrten mit dem Nahverkehr (Bahn und Bus) in der 2. Klasse. Es gilt nicht in Zügen des Fernverkehrs (z.B. ICE, IC, EC, D, Sylt Shuttle plus, Flixtrain) und nicht auf Fernbuslinien (z.B. KIELIUS, Flixbus).
  • Der Geltungsbereich des Semestertickets Schleswig-Holstein beginnt dort, wo die Gültigkeit des regionalen Semestertickets endet.
  • Das Semesterticket Schleswig-Holstein ist eine persönliche Fahrkarte. Sie wird nicht automatisch versendet, sondern muss für jedes Semester neu bestellt werden.
  • Das Semesterticket wird als Handy-Ticket ausgegeben, auf Wunsch kann alternativ eine Papierfahrkarte bestellt werden.
  • Der Studierendenausweis gilt nicht als Fahrtberechtigung für das landesweite Semesterticket Schleswig-Holstein.
  • Das regionale Semesterticket kann nicht landesweit genutzt werden.

 

Konditionen im Detail

  • Das landesweite Semesterticket Schleswig-Holstein ist seit dem Wintersemester 2019/2020 für alle ordentlich immatrikulierten Studierenden der teilnehmenden Hochschulen erhältlich: Jede*r Studierende, der das regionale Semesterticket bekommt, erhält auch das Semesterticket Schleswig-Holstein. Wie das regionale Semesterticket wird das Semesterticket Schleswig-Holstein über den Semesterbeitrag gezahlt. Die Finanzierung erfolgt nach dem Solidarmodell gemeinschaftlich durch alle Studierenden.

    Teilnehmende Hochschulen:

    • Kiel | CAU
    • Kiel | FH
    • Kiel | Muthesius Kunsthochschule
    • Lübeck | Uni
    • Lübeck | TH
    • Lübeck | Musikhochschule
    • Flensburg | Europa-Universität
    • Flensburg | Hochschule

    Hinweis: An der FH Westküste (Heide) hat sich die Studierendenschaft gegen die Teilnahme am Semesterticket Schleswig-Holstein ausgesprochen; ein späterer Beitritt ist jedoch möglich.

    Ausnahmen vom Berechtigtenkreis

    Vom Bezug des Semestertickets ausgenommen sind:

    • Gasthörer*innen,
    • Studierende in Fern-, Online- und Abendstudiengängen,
    • Studierende in berufsbegleitenden Studiengängen, sofern diese nicht in Vollzeit belegt werden, es sich also nicht um hauptberuflich Studierende handelt,
    • Studierende der Fachhochschule Kiel am Fachbereich Agrarwirtschaft.

    Studierende, die das Semesterticket nicht erhalten, sind von der Zahlung des Semesterticketbeitrags befreit.

    Weiterhin besteht für besondere Personengruppen die Möglichkeit, sich den Beitrag zum Semesterticket erstatten zu lassen oder -sofern sie nicht zum Berechtigtenkreis gehören- das Semesterticket freiwillig zu erwerben.

    • Das Semesterticket wird jeweils mit Gültigkeit für ein Semester ausgegeben. Es muss jedes Semester neu bestellt werden.
    • Der Geltungszeitraum eines Semestertickets ergibt sich aus dem entsprechenden Eintrag auf der Fahrkarte, z.B. WiSe 2020/21. Es gilt vom ersten bis zum letzten Tag des Semesters; ein früher Beginn, z.B. für Vorbereitungskurse, die vor Semesterbeginn stattfinden, ist nicht möglich. Auch wenn das Semesterticket vor Semesterbeginn vorliegt, gilt es erst ab dem ersten Tag des Semesters.
    • Das Semesterticket gilt während seines Geltungszeitraums rund um die Uhr, ohne zeitliche Einschränkungen – auch vor dem offiziellen Vorlesungsbeginn und in den Semesterferien.
    • Die Gültigkeit des Semestertickets endet vorzeitig, wenn Studierende ihren Status wechseln, z.B. bei Erstattung in begründeten Fällen oder vorzeitiger Exmatrikulation.
    Hochschule Geltungszeitraum Wintersemester

    Geltungszeitraum Sommersemester

    Kiel | CAU 01.10. - 31.03. 01.04. - 30.09.
    Kiel | FH 01.09. - 28.02. 01.03. - 31.08.
    Kiel | Muthesius 01.10. - 31.03. 01.04. - 30.09.
    Lübeck | Uni 01.10. - 31.03. 01.04. - 30.09.
    Lübeck | TH 01.09. - 28.02. 01.03. - 31.08.
    Lübeck | MHL 01.10. - 31.03. 01.04. - 30.09.
    Flensburg | EUF 01.09. - 28.02. 01.03. - 31.08.
    Flensburg | HS 01.09. - 28.02. 01.03. - 31.08.
  • Das Semesterticket Schleswig-Holstein berechtigt zu beliebig häufiger Nutzung der Verkehrsmittel des Nahverkehrs im Geltungsbereich des Schleswig-Holstein-Tarifs (SH-Tarif), inklusive Hamburg (Karte Geltungsbereich Semesterticket).

    Das Semesterticket Schleswig-Holstein gilt:

    • in allen Zügen des Nahverkehrs (RE, RB, NBE, AKN, neg, Arriva) für die 2. Klasse in Schleswig-Holstein sowie bis Hamburg und Toender St. (Dänemark),
    • in allen Linienbussen (Stadt- und Regionalbusse) in ganz Schleswig-Holstein sowie bis Hamburg, ausgenommen:
      - Busverkehre auf den Nordseeinseln und
      - Fernbuslinien (z.B. Flixbus) und Flughafenbusse (z.B. KIELIUS),
    • innerhalb des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv) im Tarifbereich Hamburg AB sowie in den hvv-Ringen C, D, E und F in Schleswig-Holstein in allen hvv-Verkehrsmitteln: U-, S-, A- und R-Bahnen, Busse und Hafenfähren.

    Gut zu wissen:

    • In den Zügen ist ein Übergang in die 1. Wagenklasse ausgeschlossen, dies gilt auch bei Zahlung des tarifmäßigen Zuschlags.
    • Bei der Benutzung von zuschlagpflichtigen Busverkehren ist der für Schülerzeitkarten gültige tarifmäßige (Komfort-)Zuschlag zu entrichten, z.B. bei LÜMO in Lübeck oder den Rufbussen in Dithmarschen. Die Rufbusse in Nordfriesland und Ostholstein können ohne Zuzahlung genutzt werden.
    • Bei Anruf-Sammel-Taxi-Verkehren (AST) innerhalb des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv) wird das Semesterticket Schleswig-Holstein nicht anerkannt, da AST einen eigenen Tarif anwenden. Betroffene Linien sind an dem Zusatz "AST" in der Linienbezeichnung zu erkennen, z.B. Linie 8119-AST. AST-Fahrten müssen stets telefonisch vorbestellt werden.
    • Bei kostenpflichtigen Bürgerbusverkehren ist das Semesterticket Schleswig-Holstein gültig, wenn dort der SH-Tarif anerkannt wird.

    Tipp: Einige ASten haben für ihre Studierenden Sondervereinbarungen getroffen - das Semesterticket dieser Hochschulen gilt dann in zusätzlichen Verkehrsmitteln. Mehr dazu unter "Erweiterte Gültigkeit".

    Fahrten über den Geltungsbereich hinaus

    Bei Fahrten über den Geltungsbereich des Semestertickets Schleswig-Holstein hinaus ist vor Fahrtantritt eine Fahrkarte für die nicht enthaltene Strecke zu erwerben. Die Fahrkarte ist ab der letzten Haltestelle bzw. dem letzten planmäßigen Zughalt innerhalb des Geltungsbereichs des Semestertickets Schleswig-Holstein zu lösen. Beispiele:

    • Fahrt von Lübeck Richtung Lüneburg:
      Semesterticket gilt bis Lauenbug (Elbe); Fahrkarte von Lauenburg nach Lüneburg erforderlich.
    • Fahrt von Hamburg Richtung Rostock (Regionalverkehr):
      Semesterticket gilt bis Büchen; Fahrkarte von Büchen nach Rostock erforderlich.
    • Fahrt von Hamburg Richtung Bremen (Regionalverkehr):
      Semesterticket gilt bis Klecken; Fahrkarte von Klecken nach Bremen erforderlich.
    • Fahrt von Hamburg Richtung Hannover (Regionalverkehr):
      Semesterticket gilt bis Ashausen; Fahrkarte von Ashausen bis Hannover erforderlich.

    Das Semesterticket Schleswig-Holstein gilt nicht in Zügen des Fernverkehrs (ICE, IC, EC, D, Sylt Shuttle plus).

  • Die Kindermitnahme ist im Semesterticket Schleswig-Holstein enthalten: In Begleitung einer Inhaber*in des Semestertickets Schleswig-Holstein werden bis zu drei Kinder bis einschließlich 5 Jahren unentgeltlich befördert. Darüber hinaus gibt es keine weiteren Mitnahmeregelungen.

    Hinweis: Kinder bis einschließlich 14 Jahre fahren im SH-Tarif zum ermäßigten Einzelfahrpreis (Einzelkarte Kind).

  • Die Hundemitnahme ist nicht im Semesterticket Schleswig-Holstein enthalten. Bei Fahrten innerhalb des Geltungsbereichs des SH-Tarifs gelten die Regelungen des SH-Tarifs:

    • Für die Mitnahme eines Hundes ist eine Einzelkarte Kind für die Strecke vom Start- zum Zielort zu erwerben (auch: Mehrfahrtenkarte Kind, Kurzstreckenkarte Kind). Sie gilt für eine einfache Fahrt.
    • Die Mitnahmeregelung für Kinder gilt nicht für Hunde.
    • Ausschließlich im Bahnverkehr können Hunde, die klein (bis zur Größe einer Hauskatze), ungefährlich und in geschlossenen Behältnissen untergebracht sind, unentgeltlich mitgenommen werden. Als geschlossene Behältnisse gelten Tierbox, Käfig oder eine spezielle Tragetasche für Tiertransport.

    Gut zu wissen:

    • Eine Mitnahme ist nur bei ausreichender Kapazität möglich und soweit andere Fahrgäste nicht gefährdet oder belästigt werden können.
    • Hunde, die nicht in geschlossenen Behältnissen untergebracht sind, dürfen ausschließlich angeleint mitgenommen werden. Sind sie größer als eine Hauskatze müssen sie zusätzlich einen für sie geeigneten Maulkorb tragen.
    • Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sowie Begleithunde, die einen Schwerbehinderten mit Kennzeichen "B" im Schwerbehindertenausweis begleiten, werden unentgeltlich befördert. Sie sind von der Maulkorbpflicht ausgenommen.
    • Gekennzeichnete Assistenzhunde im Sinne von § 12e Abs. 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) werden unentgeltlich befördert; auf Verlangen ist die spezielle Ausbildung des Assistenzhundes nachzuweisen. Sie sind von der Maulkorbpflicht ausgenommen.
  • Die Fahrradmitnahme ist nicht im Semesterticket Schleswig-Holstein enthalten. Bei Fahrten innerhalb des Geltungsbereichs des SH-Tarifs gelten die Regelungen des SH-Tarifs:

    • Für die Mitnahme eines Fahrrads ist eine Fahrradtageskarte für 5,30 Euro zu erwerben. Sie berechtigt zu beliebig häufiger Mitnahme auf der gewählten Strecke vom Start- zum Zielort (Hin- und Rückfahrten) am aufgedruckten Tag bis 6 Uhr des Folgetages. Als Netzkarte für das Gesamtnetz SH-Tarif ist sie ab 5,90 Euro erhältlich.
    • Für kurze Strecken unter Preisstufe 4 mit dem Bus oder der Kieler Fördeschifffahrt (SFK) gibt es die günstige Fahrradeinzelkarte für eine einfache Fahrt.

    Gut zu wissen:

    • Eine Mitnahme ist nur bei ausreichender Platzkapazität möglich, wenn die sichere Unterbringung gewährleistet ist. Die Mitnahme kann nicht garantiert werden; ein Recht auf Mitnahme besteht nicht. Kinderwagen und Rollstühle genießen Vorrang.
    • Im Gebiet des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv) gibt es Sperrzeiten, in denen die Fahrradmitnehme generell ausgeschlossen ist: montags bis freitags von 6 bis 9 Uhr und von 16 bis 18 Uhr ist die Mitnahme in U-, S-, A-Bahnen und auf Buslinien generell nicht möglich, auch nicht mit einer Fahrradkarte des SH-Tarifs. Diese Sperrzeiten gelten jedoch nicht während der Hamburger Sommerferien.
    • Bitte stellen Sie Ihr Rad stets in den besonders gekennzeichneten Mehrzweckabteilen ab. Sind diese nicht vorhanden, nutzen Sie die Einstiegsräume und Bereiche mit Klappsitzen. Sichern Sie Ihr Fahrrad während der Fahrt.
    • Die Mitnahme ist beschränkt auf handelsübliche zweirädrige, einsitzige Fahrräder sowie entsprechende Fahrräder mit Elektromotor (im Weiteren E-Bike genannt), z.B. E-Bikes, Pedelecs, schnelle Pedelecs. Laufräder für Erwachsene gelten tariflich als Fahrrad.
    • Nur im Bahnverkehr können auch Liegeräder, Tandems, Segways und Scuddys sowie Sondergepäck wie Surfbretter und Bollerwagen zum Tarif einer Fahrradtageskarte mitgenommen werden, sofern im Einzelfall ausreichend Platz vorhanden und die sichere Unterbringung gewährleistet ist; siehe Übersicht zur Fahrradmitnahme im Bahnverkehr.
    • Zusammengeklappte Fahrräder/E-Bikes werden unentgeltlich mitgenommen, solange sie nicht größer als ein Koffer sind.
    • Für die Mitnahme von Tretrollern/E-Tretrollern, auch als E-Scooter und E-Roller bezeichnet, die die Größe eines Fahrrads erreichen, gelten dieselben Regelungen wie für die Fahrradmitnahme:
      • für die Mitnahme ist eine Fahrradtageskarte bzw. Fahrradeinzelkarte erforderlich,
      • Kleinere Tretroller/E-Tretroller sowie zusammengeklappte Tretroller/E-Tretroller, die wie Handgepäck untergebracht sind, werden bei vorhandenen Platzkapazitäten unentgeltlich befördert. Bitte legen Sie Ihren Tretroller/E-Tretroller bevor Sie einsteigen und während der Fahrt möglichst immer zusammen – das spart Platz und ist für alle sicherer!
      • Im Busverkehr sowie bei der Kieler Fördeschifffahrt ist die Mitnahme von E-Tretrollern aus Sicherheitsgründen untersagt. Dies gilt auch für E-Tretroller mit Allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. mit Kennzeichen. Hiervon abweichend gilt das Mitnahmeverbot nicht auf den Nordseeinseln, auf der Linie X85 Lübeck – Fehmarn und zurück sowie im Hamburger Verkehrsverbund (hvv); hier gelten die Regelungen des hvv bzw. die Festlegung des befördernden Verkehrsunternehmens. Bei baustellenbedingtem Schienenersatzverkehr per Bus beachten Sie bitte die jeweilige Bekanntmachung zu Mitnahmemöglichkeiten.
    • Lastenräder sind aus Platz- und Sicherheitsgründen von der Mitnahme ausgeschlossen. Hiervon abweichend ist bei ausreichender Platzkapazität eine Mitnahme bei der Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel (SFK) möglich, wenn die Fahrt durch eine der neuen Plug-in-Hybrid-Personenfähren oder der vollelektrischen Fähren durchgeführt wird. Nähere Informationen erhalten Sie bei der SFK.

    Hinweise zu regionalen Sonderregelungen:

    • Kiel: Auf den Fähren der Kieler Fördeschifffahrt (SFK) erfolgt die Fahrradmitnahme auf der Schwentine-Fährlinie F2 im Rahmen eines Modellversuchs bis auf Weiteres kostenlos.
    • Lübeck: Inhaber*innen des regionalen Semestertickets Lübeck, welches ausgegeben wird an Studierende der Lübecker Hochschulen, können auf den Priwallfähren der Stadtverker Lübeck GmbH ein Fahrrad kostenlos mitnehmen. Diese Regelung gilt nicht für Studierende der anderen Hochschulen in Schleswig-Holstein.
  • Bei Störungen im Eisenbahnverkehr gelten für Nutzer*innen des Semestertickets Schleswig-Holstein die gesetzlichen Fahrgastrechte gemäß der EU-Verordnung 2021/782. Der Eisenbahnverkehr umfasst alle Züge, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnverkehrsunternehmen sie betrieben werden, insbesondere auch RE, RB, NBE, AKN, erixx, neg, Arriva, S-Bahn. U-Bahnen fallen nicht darunter.

    Die Leistungsstörung muss im Eisenbahnverkehr und im Geltungsbereich des Semestertickets Schleswig-Holstein entstanden sein. So gelten die folgenden Regelungen insbesondere dann nicht, wenn die verspätete Ankunft am Zielbahnhof...

    • auf eine vorangegangene Verspätung eines Busses zurückzuführen ist oder
    • auf eine vorangegangene Verspätung eines anderen Zuges, für den eine separate Fahrkarte erworben wurde, z.B. bei einer Fahrt mit einem Fernverkehrszug aus Süden nach Hamburg und anschließender Nutzung des Semestertickets für die Weiterfahrt.
    • Dies gilt auch in umgekehrter Richtung: Wird zunächst das Semesterticket Schleswig-Holstein genutzt und für die Weiterfahrt ab Hamburg eine separate Fahrkarte erworben, gelten die Regelungen nicht für einen eventuellen Anschlussverlust in Hamburg, da in diesem Fall jede Fahrkarte einen eigenständigen Beförderungsvertrag verkörpert.

    Weiterfahrt mit einem anderen Zug

    Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielbahnhof der Gesamtstrecke können Sie mit Ihrem Semesterticket Schleswig-Holstein andere Züge als Ausweichverbindungen genutzt werden. Dies können auch Fernverkehrszüge sein (ICE, IC, EC, Sylt Shuttle Plus), sofern diese nicht reservierungspflichtig sind.

    Wenn die Ausweichzüge nicht durch Ansagen oder Anzeigen für Fahrkarten des Nahverkehrs freigegeben sind, ist für deren Nutzung zunächst die erforderliche Fahrkarte zu erwerben. Die Kosten hierfür können im Anschluss beim Servicecenter Fahrgastrechte geltend gemacht werden. Sie werden dann in voller Höhe erstattet. Es werden nur Kosten für Fahrkarten der 2. Wagenklasse anerkannt.

    Semesterticket-Upgrade: Beachten Sie, dass die oben genannte Regelung nicht besteht, wenn Sie Ihr Semesterticket durch ein Upgrade in ein Deutschlandticket umgewandelt haben, denn das Deutschlandticket ist als Angebot mit erheblichem ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 3 der Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO) eingestuft. Bei diesen Angeboten ist die unentgeltliche Weiterfahrt mit Fernverkehrszügen ausgeschlossen.

    Entschädigung bei verspäteter Ankunft am Zielbahnhof

    Nutzer*innen des Semestertickets Schleswig-Holstein haben Anspruch auf Entschädigung gemäß den gesetzlichen Fahrgastrechten:

    • Bei einer Verspätung ab 60 Minuten am Zielbahnhof der Gesamtstrecke aufgrund von Zugverspätung, Versäumnis von Anschlusszügen oder Zugausfall erfolgt eine Entschädigung in Höhe des Pauschalbetrags für Zeitkarten von 1,50 Euro je Einzelfall.
    • Entschädigungsbeträge von weniger als 4,00 Euro werden aufgrund einer gesetzlichen Bagatellgrenze nicht ausgezahlt. Sie können jedoch mehrere Verspätungsfälle während der Laufzeit Ihres Semestertickets von sechs Monaten gesammelt einreichen, um so eine Auszahlung zu erhalten.
    • Es werden maximal 25 % des Beitrags für das Semesterticket Schleswig-Holstein ausgezahlt.

    Eisenbahnverkehrsunternehmen sind nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, wenn die Leistungsstörung als direkte Folge von oder in untrennbarem Zusammenhang mit einem der folgenden Ereignisse aufgetreten ist:

    • außergewöhliche Umstände, die außerhalb des Eisenbahnbetriebs liegen, z.B. Naturkatstrophen,
    • Verhalten eines Dritten, z.B. Notfälle im Zug, Personen auf den Gleisen, Strafverfolgungsmaßnahmen, Sabotage, Kabeldiebstahl.

    Hinweis: Streiks gelten nicht als außergewöhlicher Umstand.

    Beantragung einer Entschädigung nach den gesetzlichen Fahrgastrechten:

    1.) Fahrgastrechte-Formular ausfüllen

    Für jede einzelne Reise mit Verspätung ab 60 Minuten oder mehr ist ein Fahrgastrechte-Formular auszufüllen. Das Fahrgastrechte-Formular ist erhältlich im Zug beim Zugbegleiter, an den DB Informationen und in den DB Reisezentren sowie online unter diesem Link.
    Es wird gebeten, Verspätungsfälle gesammelt einzureichen. Ansprüche können bis zu drei Monate rückwirkend geltend gemacht werden.

    2.) Nachweise beifügen

    Dem Fahrgastrechte-Formular ist als Nachweis eine Kopie des Semestertickets Schleswig-Holstein beizufügen. Eine Entschädigung ist sonst leider nicht möglich. Bei Nutzung des Handy-Tickets fügen Sie  stattdessen bitte einen Ausdruck der dritten Seite Ihres persönlichen Handy-Tickets (Muster) bei. Bitte beachten Sie, dass der Geltungszeitraum des Semestertickets das Datum der Fahrt umfasst, für die Sie eine Entschädigung beantragen.

    3.) Unterlagen einreichen

    Ist alles komplett? Dann können Sie die Unterlagen in einem DB Reisezentrum und an den DB Informationen abgeben oder per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt/Main senden (Adressvordruck). Der Antrag wird innerhalb eines Monats bearbeitet.

    Weitere Informationen zu den gesetzlichen Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr unter www.fahrgastrechte.info.

    Fahrgastrechte bei Störungen im Busverkehr

    Im Busverkehr ergeben sich aus den gesetzlichen Fahrgastrechten keine Entschädigungsansprüche, da hierfür eine planmäßige Fahrtdauer mit dem Bus von mindestens drei Stunden erreicht werden muss.

  • Die ASten können weiterhin jeweils eigenständig für ihre Hochschule Verträge für die Anerkennung in zusätzlichen Verkehrsmitteln abschließen (erweiterte Gültigkeit/Zusatzleistungen). Diese erweiterte Gültigkeit gilt zusätzlich zu der allgemeinen Fahrtberechtigung des Semestertickets und nur für Studierende, die an der entsprechenden Hochschule immatrikuliert sind. Bei der Inanspruchnahme der erweiterten Gültigkeit ist das Semesterticket Schleswig-Holstein oder das regionale Semesterticket vorzulegen.

    Regelungen für die erweiterte Gültigkeit des Semestertickets an den einzelnen Hochschulen:

    Kiel | CAU

    Das an Studierende der CAU Kiel ausgegebene Semesterticket gilt zusätzlich auf den Fähren der Kieler Fördeschifffahrt bei der Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel (SFK) zur kostenlosen Fahrt

    • auf der Förde-Fährlinie F1 vom 01.05. bis 30.09. montags bis freitags, außer während der Kieler Woche, sowie vom 01.10. bis 30.04. täglich,
    • auf der Schwentine-Fährlinie F2 ganzjährig und täglich,
    • auf der Schwentine-Fährlinie F2 ist zusätzlich die kostenlose Mitnahme eines Fahrrads möglich, sofern die Platzkapazitäten dies zulassen.

    Es gelten die Sondervereinbarungen des AStA der CAU Kiel mit der SFK.

    Kiel | FH

    Das an Studierende der FH Kiel ausgegebene Semesterticket gilt zusätzlich auf den Fähren der Kieler Fördeschifffahrt bei der Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel (SFK) zur kostenlosen Fahrt

    • auf der Förde-Fährlinie F1 vom 01.05. bis 30.09. montags bis freitags, außer während der Kieler Woche, sowie vom 01.10. bis 30.04. täglich,
    • auf der Schwentine-Fährlinie F2 ganzjährig und täglich,
    • auf der Schwentine-Fährlinie F2 ist zusätzlich die kostenlose Mitnahme eines Fahrrads möglich, sofern die Platzkapazitäten dies zulassen.

    Es gelten die Sondervereinbarungen des AStA der FH Kiel mit der SFK.

    Kiel | Muthesius Kunsthochschule

    Das an Studierende der Muthesius Kunsthochschule Kiel ausgegebene Semesterticket gilt zusätzlich auf den Fähren der Kieler Fördeschifffahrt bei der Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel (SFK) zur kostenlosen Fahrt

    • auf der Förde-Fährlinie F1 vom 01.05. bis 30.09. montags bis freitags, außer während der Kieler Woche, sowie vom 01.10. bis 30.04. täglich,
    • auf der Schwentine-Fährlinie F2 ganzjährig und täglich,
    • auf der Schwentine-Fährlinie F2 ist zusätzlich die kostenlose Mitnahme eines Fahrrads möglich, sofern die Platzkapazitäten dies zulassen.

    Es gelten die Sondervereinbarungen des AStA der Muthesius Kunsthochschule Kiel mit den jeweiligen Partnern.

    Lübeck | Uni

    Das an Studierende der Uni Lübeck ausgegebene Semesterticket gilt zusätzlich auf den Priwallfähren der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH zur kostenlosen Mitfahrt als Fußgänger sowie zur kostenlosen Mitnahme eines Fahrrads, sofern die Platzkapazitäten dies zulassen.

    Es gelten die Sondervereinbarungen des AStA der Uni Lübeck mit dem Stadtverkehr Lübeck.

    Lübeck | TH

    Das an Studierende der TH Lübeck ausgegebene Semesterticket gilt zusätzlich auf den Priwallfähren der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH zur kostenlosen Mitfahrt als Fußgänger sowie zur kostenlosen Mitnahme eines Fahrrads, sofern die Platzkapazitäten dies zulassen.

    Es gelten die Sondervereinbarungen des AStA der TH Lübeck mit dem Stadtverkehr Lübeck.

    Lübeck | Musikhochschule

    Das an Studierende der Musikhochschule Lübeck ausgegebene Semesterticket gilt zusätzlich auf den Priwallfähren der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH zur kostenlosen Mitfahrt als Fußgänger sowie zur kostenlosen Mitnahme eines Fahrrads, sofern die Platzkapazitäten dies zulassen.

    Es gelten die Sondervereinbarungen des AStA der Musikhochschule Lübeck mit dem Stadtverkehr Lübeck.

    Flensburg | Europa-Universität

    Das an Studierende der Europa-Universität Flensburg ausgegebene Semesterticket berechtigt zusätzlich ausschließlich im Geltungsbereich des regionalen Semestertickets Flensburg abends ab 20 Uhr (samstags und sonntags bereits ab 18 Uhr) zur unentgeltlichen Mitnahme einer weiteren Person pro Semesterticket.

    Es gelten die Sondervereinbarungen des AStA der Europa-Universität Flensburg mit Aktiv Bus Flensburg.

    Flensburg | Hochschule

    Das an Studierende der Hochschule Flensburg ausgegebene Semesterticket berechtigt zusätzlich ausschließlich im Geltungsbereich des regionalen Semestertickets Flensburg abends ab 20 Uhr (samstags und sonntags bereits ab 18 Uhr) zur unentgeltlichen Mitnahme einer weiteren Person pro Semesterticket.

    Es gelten die Sondervereinbarungen des AStA der Hochschule Flensburg mit Aktiv Bus Flensburg.