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3G-Regel
Infolge der Anpassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes (IfSG) entfällt die 3G-Regel für den Personenverkehr seit dem 20.03.2022. Wer mit dem Nahverkehr in Schleswig-Holstein unterwegs ist, braucht seinen Status (geimpft, genesen, getestet) nicht mehr nachzuweisen. Wir wünschen gute Fahrt!
Übrigens: Mit Bahn und Bus sind Sie sicher unterwegs, denn im Nahverkehr gibt es kein erhöhtes Infektionsrisiko – das ist das Ergebnis wissenschaftlicher Untersuchungen, z.B. der Pendler-Coronastudie der Charité.