Die Nah.sh Fahrplan-auskunft
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Maskenpflicht

Infolge der Anpassung der Verordnung des Landes Schleswig-Holstein zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 ist die Maskenpflicht in den Verkehrsmitteln des Nahverkehrs in Schleswig Holstein zum 01.01.2023 entfallen. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss nicht mehr getragen werden, Sie können dies aber selbstverständlich freiwillig tun.

  • Ab dem Überschreiten der Landesgrenze gelten die gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes. Anfang Februar 2023 wurde die Maskenpflicht bundesweit im Personenverkehr aufgehoben.

  • In den Zügen des Fernverkehrs (z.B. ICE, IC, EC, Sylt Shuttle Plus) besteht bis einschließlich 01.02.2023 die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske nach dem FFP2-Standard oder vergleichbar, Kinder ab 6 bis einschließlich 13 Jahren dürfen auch eine medizinische OP-Maske tragen.

    Diese Regelung ist durch das Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) festgelegt und gilt auch bei Fahrten mit Fernverkehrszügen innerhalb von Schleswig-Holstein.

    Ab dem 02.02.2023 besteht im Fernverkehr keine Maskenpflicht mehr.

  • Im Nahverkehr gibt es kein erhöhtes Infektionsrisiko – das ist das Ergebnis wissenschaftlicher Untersuchungen, z.B. der Pendler-Coronastudie der Charité. Um sich besser zu schützen, können Sie freiwillig eine Mund-Nasen-Bedeckung benutzen, zum Beispiel bei einer akuten Krankheitswelle.