Land plant Entschädigung für Marschbahn-Pendler
Verkehrsminister Dr. Buchholz hat am 23.2. im Landtag angekündigt, eine Sonderentschädigung für Marschbahn-Pendler auf den Weg zu bringen.
Für die Verspätungen und Ausfälle auf der Marschbahn-Teilstrecke von Itzehoe nach Westerland (Linie RE 6) während des letzten Jahres wird das Land die Sylt-Pendler einmalig entschädigen. Zugleich haben NAH.SH und Verkehrsministerium einen Sondermalus (Zahlungsabzug) gegenüber der Deutschen Bahn verhängt. Danach behält das Land seit diesem Monat im Falle der Unterschreitung bestimmter Pünktlichkeitswerte rund zehn Prozent der Zahlungen an die DB Regio ein, die seit 2017 die Strecke bedient.
Wie Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz heute (23. Februar) im Landtag in Kiel sagte, werde für Kunden der zweiten Klasse eine freiwillige und einmalige Entschädigung in Höhe von 50 Euro gezahlt, für Kunden der ersten Klasse einmalig 75 Euro. Grundlage ist eine Monatskarte im Abonnement. „Wir wollen damit diejenigen entschädigen, die unter den Problemen auf der Strecke am meisten gelitten haben und leiden“, so Buchholz.
Zur Finanzierung der Entschädigung will das Land den verhängten Sondermalus verwenden. Demnach werden von der DB Regio seit dem 1. Februar 250.000 Euro für jeden Monat gefordert, in dem die Pünktlichkeit unter 90 Prozent liegt, und 100.000 Euro für jeden Monat, in dem mehr als ein Prozent der Zug-Kilometer ausfällt.
„Mir ist es wichtig, die Einnahmen aus dem Malus direkt an die Pendler auszuschütten. Ich gehe davon aus, dass DB Regio uns hier unterstützt und davon absieht, lange juristische Diskussionen zu führen“, so Buchholz. NAH.SH werde mit der DB Regio jetzt die Einzelheiten abstimmen. „Ich gehe davon aus, dass wir bis Ostern ein einvernehmliches Verfahren haben“, so der Minister. Er erinnerte daran, dass die Nahverkehrszüge von DB Regio auf der Marschbahn (RE 6) im letzten Jahr nur eine Pünktlichkeitsquote von 79,6 Prozent erreicht hätten.
(Medieninformation der Landesregierung)
NAH.SH wird auf www.nah.sh die Einzelheiten zur geplanten Entschädigung veröffentlichen, wenn diese feststehen. Das soll voraussichtlich bis Ostern 2018 der Fall sein.