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29.04.2021
FFP2-Masken im Nahverkehr für mehr Sicherheit
Neue Regelungen durch Infektionsschutzgesetz - OP-Masken reichen auch im Nahverkehr bei hohen Inzidenzen nicht mehr aus - Grundsätzliche Empfehlung für FFP2-Masken
Die Regelung des Infektionsschutzgesetzes sieht vor, dass im Nahverkehr FFP2-Masken zu tragen sind, wenn in Kreisen und kreisfreien Städten die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen größer 100 ist. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Fahrtantritt auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein, ob die während Ihrer Fahrt von Ihnen befahrenen Kreise oder kreisfreien Städte unter diese Regelung fallen.
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, im Nahverkehr und an den Haltestellen bzw. Bahnstationen FFP2-Masken zu tragen.