Die Nah.sh Fahrplan-auskunft
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GDL beendet Streik am Donnerstagabend

Gewerkschaft kündigte am Montagnachmittag unbegrenzten Ausstand an - Streitparteien einigen sich auf Schlichtungsverfahren - Ersatzfahrplan der DB gilt zunächst weiter

Im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL ist es zu einer ersten Einigung gekommen: In der Nacht zum Donnerstag beschlossen die Streitparteien gemeinsam, zwei Schlichter für den weiteren Prozess einzusetzen. Auch in weiteren Streitfragen konnten sich GDL und Bahn einigen. Seit Dienstag hatte die GDL erneut den Güterverkehr bestreikt, seit Mittwochmorgen den Personenverkehr. Offiziell soll der Streik heute Abend ab 19 Uhr beendet sein. Bis auf den Schienen wieder Normalbetrieb läuft, wird es aber noch dauern. Solange gilt weiter der Notfahrplan, der inklusive Bus-Ersatzverkehr unter www.bahn.de/aktuell eingestellt ist. 

Im Service der DB sind bis Streikende zusätzliche Mitarbeiter eingesetzt. Die DB hat zudem eine kostenlose Servicenummer unter 08000 99 66 33 eingerichtet. Weitere Informationen sind wie gewohnt auch unter m.bahn.de abrufbar.

Die Ersatzfahrpläne sind ab sofort über die Auskunftssysteme wie bahn.de oder den DB Navigator abrufbar, teilt die DB mit. Im Regionalverkehr sind die Ersatzfahrpläne für Dienstag und Mittwoch im Laufe des nachmittages am 04.05.2015 verfügbar. Zusätzlich zur allgemeinen Servicenummer 0180 6 99 66 33 (20ct/Anruf aus dem Festnetz, Tarife bei Mobilfunk max. 60ct/Anruf) hat die DB ab sofort die kostenlose Servicenummer unter 08000 99 66 33 geschaltet. - See more at: http://newstix.de/index.php?site=&entmsg=true&ref=RNL&mid=28427#sthash.OCijrH2i.dpuf
Bahnreisende in Deutschland können sich ab sofort über das geänderte Fernverkehrs-Angebot der Deutschen Bahn für Dienstag und Mittwoch informieren. Die Ersatzfahrpläne sind ab sofort über die Auskunftssysteme wie bahn.de oder den DB Navigator abrufbar, teilt die DB mit. Im Regionalverkehr sind die Ersatzfahrpläne für Dienstag und Mittwoch im Laufe des nachmittages am 04.05.2015 verfügbar. - See more at: http://newstix.de/index.php?site=&entmsg=true&ref=RNL&mid=28427#sthash.IcmxVqQ8.dpuf

Der Streik-Aufruf betrifft Lokomotivführer, Zugbegleiter, Disponenten und Bordgastronomen in allen Eisenbahnverkehrsunternehmen der Deutschen Bahn. Neben Fern-, Regional- und Güterzügen stehen auch die von der DB betriebenen S-Bahnen still. Andere Verkehrsunternehmen in Schleswig-Holstein wie die nordbahn, die Nord-Ostsee-Bahn, AKN, Arriva oder NEG werden nicht direkt bestreikt. Es kann jedoch durch abgestellte Fahrzeuge auf der Strecke, in Bahnhöfen und auf Gleisanlagen auch bei ihnen kurzfristig zu Verspätungen oder Störungen im Betriebsablauf kommen. 

Erstattung von Fahrkarten
Fahrgäste, die aufgrund von streikbedingten Zugausfällen, Verspätungen oder Anschlussverlusten ihre Reise nicht wie geplant durchführen können, können ihre Fahrkarte und Reservierung im DB Reisezentrum oder in den DB Agenturen kostenlos erstatten lassen. Dies gilt auch für Fahrkarten des SH-Tarifs und auch dann, wenn diese an einem Fahrkartenautomaten gelöst wurden. Voraussetzung ist, dass die Fahrkarte durch die DB ausgegeben wurde. Weitere Informationen dazu gibt es hier.

Erstattung von Online-Tickets des SH-Tarifs
Für Online-Tickets des SH-Tarifs gilt eine freiwillige Kulanzregelung: Online-Tickets mit einem entsprechenden Geltungstag werden auf Antrag zum vollen Fahrpreis erstattet, wenn Fahrgäste ihre Reise aufgrund von streikbedingten Zugausfällen, Verspätungen oder Anschlussverlusten nicht wie geplant durchführen können. Der Fahrgast muss diese Umstände bei Antragstellung glaubhaft machen. Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben. 

Erstattung nach den gesetzlichen Fahrgastrechten
Die gesetzlichen Fahrgastrechte gelten unabhängig davon, von welchem Verkehrsunternehmen die Fahrkarte ausgegeben wurde: Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten kann der Fahrgast vor Fahrtantritt von seiner Reise zurücktreten. In diesen Fällen kann er sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen. Alternativ kann der Fahrgast seine Reise an einem Unterwegsbahnhof abbrechen und sich den Anteil des Fahrpreises für den nicht genutzten Teil erstatten lassen. Um diesen Anspruch gelten zu machen, wenden Sie sich an das Servicecenter Fahrgastrechte.

Weitere Informationen zur Erstattung von Fahrkarten und der NAH.SH-Garantie finden Sie in den allgemeinen Bestimmungen des SH-Tarifs.