Gutschrift für Abonnenten
Bis zum 30. Juni 2020 konnten Abonnenten des Nahverkehrs, die ihre Monatskarte in der Corona-Krise aufgrund von Homeoffice-Regelungen, Kurzarbeit oder Schulschließung nur wenig oder gar nicht genutzt haben, im Rahmen einer Kulanzregelung eine einmalige Gutschrift in Höhe einer Monatsrate beantragen.
Einige Abonnentinnen und Abonnenten des Nahverkehrs haben ihre Abobeiträge gezahlt, obwohl sie ihre Monatskarte in der Corona-Krise nur wenig oder gar nicht genutzt haben. Darunter sind viele Menschen, die darüber hinaus in weitere finanzielle Schwierigkeiten gekommen sind. An sie richtete sich das Angebot der NAH.SH, auf Antrag beim jeweiligen Abo-Vertragspartner hin, einen normalen Monatsbeitrag für das Abonnement gutgeschrieben zu bekommen. Diese Kulanzregelung für Abonnenten des Schleswig-Holstein-Tarifs, ist ein freiwilliges Angebot des Landes Schleswig-Holstein und musste bis zum 30. Juni 2020 beantragt werden.
Sobald der jeweilige Antrag bearbeitet worden ist, erhalten die Abonnenten eine schriftliche Nachricht. Wir bitten um Verständnis, dass die Bearbeitung einige Wochen in Anspruch nehmen kann und darum, in dieser Zeit von Nachfragen abzusehen. Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung des Antrags erhalten die Abonnenten die Gutschrift spätestens bis zum 31. Oktober 2020. Die Gutschrift erfolgt grundsätzlich in Form einer Verrechnung mit Abbuchung der nächsten Aborate und wird nicht ausgezahlt.