Die Nah.sh Fahrplan-auskunft
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Marschbahn-Pendler können bald weitere Entschädigung beantragen

Details zur Abwicklung stehen fest – Portal bleibt bis zum 31. Juli 2018 geöffnet

Für die Verspätungen und Ausfälle auf der Teilstrecke zwischen Itzehoe und Westerland (Linien RE 6 und RB 62) in den Monaten März und April erhalten Pendler weitere Sonderentschädigungen. Für die Abwicklung der Entschädigung wird das Online-Portal von DB Regio erneut geöffnet. Vom 18. Juni bis zum 31. Juli haben Abokunden Zeit, ihren Antrag zu stellen. Das Land Schleswig-Holstein und NAH.SH entschädigen Marschbahnpendler damit ein weiteres Mal über die NAH.SH-Garantie hinaus. DB Regio kümmert sich um die Abwicklung der Zahlungen.

Wer bekommt die Entschädigung?

Die Entschädigung für Abokunden erfolgt – wie die Entschädigung für den Monat Februar – pauschal und unabhängig vom Fahrkartenwert. Sie gilt für Fahrgäste, die regelmäßig ganz oder teilweise auf dem Streckenabschnitt zwischen Itzehoe und Westerland unterwegs sind. Pendler mit Fahrkarten der 2. Klasse erhalten für beide Monate je 50 Euro, Pendler mit Fahrkarten der 1. Klasse für beide Monate je 75 Euro. Der Betrag wird nur einmal je Monat je Person und je Fahrkarte ausgezahlt. Das Portal wurde so erweitert, dass in einem Vorgang die Entschädigungen für beide Monate beantragbar sind. Die Details zur Abwicklung der von Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz am Dienstag verkündeten höheren Entschädigung für den Monat Mai werden noch abgestimmt. 

Grundlage ist eine Monatskarte im Abonnement. Dazu zählen auch Fernverkehrsabonnements für den Abschnitt Itzehoe – Westerland und die entsprechenden Schülerkarten. Schwerbehinderte mit einer Wertmarke erhalten ebenfalls eine Entschädigung, wenn sie einen Nachweis erbringen, dass sie auf den entsprechenden Abschnitten unterwegs sind – das kann zum Beispiel die Bestätigung eines Arbeitgebers oder Bildungsträgers sein. Monatskartenbesitzer ohne Abo, die fünf Monatskarten seit November 2017 vorlegen können, werden ebenfalls berücksichtigt. Es handelt sich bei der Sonderentschädigung um eine freiwillige Leistung des Landes und der NAH.SH GmbH. Fahrgäste, die von der Entschädigung ausgenommen sind, können wie gewohnt die NAH.SH-Garantie oder die gesetzlichen Fahrgastrechte in Anspruch nehmen.

Wie erhalten Fahrgäste die Entschädigung?

DB Regio kümmert sich um die Abwicklung der Entschädigung per Überweisung. Die Antragsteller übermitteln ihre Kontakt- und Bankdaten sowie einen Scan ihrer Fahrkarte über das Online-Portal an DB Regio. Die Bearbeitung der Entschädigungsansprüche kann bis zu 30 Tage in Anspruch nehmen. Das Beantragen ist ausschließlich über das Online-Portal möglich, das über diesen Link erreichbar ist: bahn.de/netz-west