Marschbahn-Pendler können Entschädigungen beantragen
Land, NAH.SH und NOB entschädigen Marschbahn-Pendler - NOB kümmert sich um Abwicklung - Antrag kann per Mail gestellt werden
Pendler, die von oder nach Sylt fahren oder zwischen Heide und Itzehoe unterwegs sind, erhalten eine Entschädigung für die gravierenden Qualitätseinbußen in den letzten Wochen. Das hatten das Land Schleswig-Holstein, die NAH.SH GmbH und die Nord-Ostsee-Bahn (NOB) am Freitag vereinbart. Nun stehen die Details zur Abwicklung fest.
Wer bekommt die Entschädigung?
Entschädigt werden Zeitkartenkunden – also Abonnenten, Monatskartenbesitzer und Wochenkartenbesitzer, die eine gültige Zeitkarte für den Zeitraum zwischen dem 11. November und 11. Dezember 2016 haben. Das gilt auch für die entsprechenden Schülerkarten. Netzkartenbesitzer und Schwerbehinderte mit einer Wertmarke erhalten ebenfalls eine Entschädigung, wenn sie einen Nachweis erbringen, dass sie auf den entsprechenden Abschnitten unterwegs sind. Die Entschädigung wird unabhängig von der Anzahl der Fahrkarten nur einmal je Person ausgezahlt.
Die Vereinbarung gilt für Pendler, die mit ihren Zeitkarten ganz oder teilweise in den Korridoren Niebüll – Westerland oder Heide – Itzehoe unterwegs sind. Einige Beispiele: Pendler von und nach Sylt erhalten eine Entschädigung; Fährgäste, die von Husum nach Klanxbüll unterwegs sind, bekommen sie ebenfalls. Ebenso sieht es für Pendler aus, die z.B. zwischen Wilster und Hamburg fahren. Für Fahrgäste, die ausschließlich z. B. zwischen Niebüll und Heide oder von Itzehoe Richtung Hamburg pendeln, gilt die Entschädigung nicht, weil sie keinen der beiden Korridore befahren. Sie können wie gewohnt die NAH.SH-Garantie in Anspruch nehmen.
Die Entschädigung erfolgt pauschal und unabhängig vom Fahrkartenwert. Abonnenten und Monatskartenbesitzer erhalten 80 Euro, Wochenkartenbesitzer 20 Euro. Fahrgäste mit Wertmarken erhalten eine Entschädigung in Höhe von 20 Euro. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Landes, der NAH.SH GmbH und der NOB.
Wie erhalten Fahrgäste die Entschädigung?
Die NOB kümmert sich um die Abwicklung der Zahlungen per Überweisung. Alle Zeitkarteninhaber, die die Entschädigung beantragen möchten, senden bis zum 31. Januar 2017 eine Kopie ihrer Zeitkarte per Mail unter Angabe ihrer vollständigen Bankverbindung und dem Betreff „Entschädigung Hamburg – Westerland“ an post@nob.de. Wir bitten um Verständnis, dass die Bearbeitung der Entschädigungsansprüche mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.
Weil die NOB wegen Kupplungsproblemen kurzfristig 90 Reisezugwagen aus dem Verkehr ziehen musste, ist es seit dem 10. November auf der Strecke Hamburg – Westerland zu großen Störungen im Betrieb gekommen. Vor allem zwischen Niebüll und Westerland fuhr die NOB teilweise mit deutlich verringerten Kapazitäten. Zugausfälle waren ebenfalls eine Folge der Engpässe. Die Linie RB 62 Heide – Itzehoe konnte die NOB aufgrund fehlender Fahrzeuge durchgehend nur mit Busersatzverkehr fahren. Deshalb haben sich Land, NAH.SH und NOB entschieden, Pendler auf diesen beiden Streckenabschnitten zu entschädigen.