Maskenpflicht in Bahn und Bus endet ab Januar in Schleswig-Holstein
Nach einem Beschluss der schleswig-holsteinischen Landesregierung gilt ab dem 1. Januar 2023 keine Maskenpflicht mehr in Bahn und Bus. Fahrgäste können aber natürlich weiter freiwillig eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn sie sich damit sicherer fühlen.
Was gilt bei Fahrten nach Hamburg?
Die Freie und Hansestadt Hamburg hebt die Maskenpflicht nach aktuellem Stand nicht auf. Der Wegfall der Maskenpflicht gilt damit für das Gebiet des Landes Schleswig-Holstein und bis zur Landesgrenze der Hansestadt Hamburg. Damit entfällt die Maskenpflicht auch in den schleswig-holsteinischen Kreisen, die zum Hamburger Verkehrsverbund (hvv) gehören. Bei Fahrten nach Hamburg gelten ab dem Überschreiten der Landesgrenze aber dann die Regelungen der Freien und Hansestadt Hamburg.
Grund: Die Bundesländer regeln die Maskenpflicht, nicht die Verkehrsverbünde.
Was gilt bei Fahrten mit Fernverkehrszügen?
In den Zügen des Fernverkehrs (u.a. ICE, IC, EC) gilt, auch bei Fahrten in Schleswig-Holstein, noch bis zum 07. April 2023 die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske; Kinder von 6 bis 13 Jahren dürfen auch eine medizinische OP-Maske tragen. Dies ist durch das Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt.