NAH.SH-Garantie wird eingestellt
Zum 30. November 2024 endet das Angebot von Land, NAH.SH und Bahnunternehmen zur freiwilligen Entschädigung bei Zugverspätungen für Fahrgäste im Schleswig-Holstein-Tarif: Die NAH.SH-Garantie wird eingestellt. Bis zum 25. November 2024 können Fahrgäste, die mit Fahrkarten des Schleswig-Holstein-Tarifes unterwegs sind, noch Entschädigungsanträge einreichen. Die gesetzlichen Entschädigungsregelungen bleiben unverändert bestehen.
Die Anzahl der Garantiefälle ist seit Einführung des 9-Euro-Tickets (zeitlich begrenzt im Jahr 2022) und des Deutschlandtickets deutlich zurückgegangen. Aufgrund der Rabattierung dieser beiden bundesweit gültigen Angebote, die nicht dem Schleswig-Holstein-Tarif zugeordnet werden können, waren und sind diese beiden Tickets von dem Entschädigungsangebot ausgenommen.
In Spitzenzeiten der NAH.SH-Garantie gab es durchschnittlich 10.950 Entschädigungsanträge je Monat (im Jahr 2018). Zuletzt waren es im Schnitt nur noch 182 Entschädigungsanträge pro Monat (in den ersten drei Quartalen des Jahres 2024) und damit einen Rückgang von rund 83 Prozent. Der Verwaltungsaufwand für die Gewährung der Garantie ist damit wirtschaftlich nicht mehr darstellbar.
Die NAH.SH hat sich deshalb in Abstimmung mit dem Land Schleswig-Holstein entschieden, die freiwillige NAH.SH-Garantie zum 30. November 2024 einzustellen. Damit folgt sie dem Hamburger Verkehrsverbund, der bereits im vergangenen Jahr die hvv-Garantie eingestellt hat.
Gesetzliche Entschädigungsregeln gelten weiter
Die gesetzlichen Fahrgastrechte zur Verspätung und zum Ausfall von Zügen im Nahverkehr bleiben davon unberührt: Hat ein Zug mindestens eine Stunde Verspätung oder fällt er aus, muss das Eisenbahnunternehmen dem Fahrgast grundsätzlich eine Entschädigung zahlen. Ab 60 Minuten Verspätung am Zielort erhalten Fahrgäste 25 Prozent des Fahrpreises. Ab mindestens 120 Minuten Verspätung am Zielort sind 50 Prozent des Fahrpreises zu entschädigen. Zugrunde gelegt wird der Wert der Fahrkarte für eine Verbindung, bei Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt wird der halbe entrichtete Fahrpreis als Basis für die prozentuale Entschädigung zugrunde gelegt. Für das Deutschlandticket gelten aufgrund des günstigen Preises abweichende Regelungen. Mehr dazu gibt’s unter: www.fahrgastrechte.info