S21: Volkswirtschaftlich sinnvoll durch hohen Nutzen
Die neue S-Bahn-Linie S21 Hamburg-Eidelstedt – Quickborn – Kaltenkirchen ist volkswirtschaftlich sinnvoll und kann durch den Bund gefördert werden.
Zu diesem Ergebnis kommt eine Neuberechnung der „Standardisierten Bewertung“. Diese war durch Umplanungen beim ursprünglich bereits 2014 bewerteten Projekt nötig geworden. Der neue Nutzen-Kosten-Faktor beträgt 1,93. Damit erwirtschaftet das Projekt pro eingesetztem Euro 1,93 Euro.
Die Elektrifizierung der Strecke und die Durchbindung der S-Bahnlinie S21 bedeutet, dass der bisher notwendige Umstieg in Hamburg-Eidelstedt entfallen wird. Insbesondere für Berufspendler erhöht das die Attraktivität der Strecke deutlich. Für die Integration der Linie in das Hamburger S-Bahn-Netz muss die AKN-Strecke Hamburg-Eidelstedt – Kaltenkirchen auf 30 Kilometer Länge elektrifiziert und in einigen Abschnitten zweigleisig ausgebaut werden.
Der Baubeginn kann erfolgen, sobald Baurecht für die Gesamtstrecke besteht. Es liegt ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss für den Hamburger S21-Streckenabschnitt seit dem 19. Januar 2019 vor. Nachdem Einwendungen gegen die geplante Zweigleisigkeit einer Teilstrecke den Ablauf des Planfeststellungsverfahrens in Schleswig-Holstein zunächst verzögerten, wird aktuell mit Erteilung des Baurechts ab Ende 2020 gerechnet. Die Inbetriebnahme der Gesamtstrecke ist dann 2025 zu erwarten.
Die S21 ist ein Gemeinschaftsprojekt der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg. Die AKN Eisenbahn GmbH ist Infrastruktureigentümer, zuständiger Vorhabenträger und verantwortliche planende Instanz sowie in dem Zusammenhang auch Auftraggeber für fremdvergebene Planungsleistungen.
Hintergrund Für eine Finanzierungsbeteiligung des Bundes über eine sogenannte GVFG-Förderung muss die Wirtschaftlichkeit des Projekts anhand der hierfür vom Bund vorgeschriebenen Standardisierten Bewertung überprüft und nachgewiesen werden. Für die Elektrifizierung der Strecke und die Durchbindung der S-Bahnlinie S21 ergab diese Überprüfung einen Nutzen-Kosten-Quotient von 1,93. Eine erste Standardisierte Bewertung war bereits 2014 erstellt worden. Da sich das Projekt durch längere Planfeststellungsverfahren und Umplanungen verzögerte, musste sie unter Berücksichtigung geänderter Eingangsdaten erneut erfolgen. So veränderten sich der Prognosezeitpunkt von 2025 auf 2030 und damit die Fahrgastzahlen im Verkehrsmodell. Ebenfalls berücksichtigt wurden erhöhte Fahrzeugkosten durch eine verschobene Bestellfrist und Baukostensteigerungen von 15 Prozent, als Reaktion auf die angespannte Situation in der Bauwirtschaft und die o. g. zeitliche Verzögerung der S21. In die neue Berechnung ging ebenfalls der Verzicht auf eine Zweigleisigkeit zwischen Ellerau – Tanneneck ein sowie die entsprechende Anpassung der Fahrpläne. Die ursprüngliche Planung hatte wegen ihrer negativen Auswirkungen auf Betriebsstabilität und damit Pünktlichkeit eine Zweigleisigkeit in diesem Bereich vorgesehen. Allerdings hätte der zweigleisige Ausbau zwischen Ellerau und Tanneneck deutliche Eingriffe in die Grundstücke von Anwohnern erfordert. Die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein haben entschieden, die Strecke im Abschnitt zwischen Ellerau und Tanneneck eingleisig zu belassen.
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