Bis zum 30. Juni 2020 konnten Abonnenten des Nahverkehrs, die ihre Monatskarte in der Corona-Krise aufgrund von Homeoffice-Regelungen, Kurzarbeit oder Schulschließung nur wenig oder gar nicht genutzt haben, im Rahmen einer Kulanzregelung eine einmalige Gutschrift in Höhe einer Monatsrate beantragen.