Die Nah.sh Fahrplan-auskunft
nahsh webheader deutschlandticket 1920x360 02 V01
zurück

Deutschland-Schulticket

Jeden Monat mindestens 20,– Euro Rabatt auf das Deutschlandticket – von diesem neuen Angebot profitieren in Schleswig-Holstein ab sofort Schüler*innen und Auszubildende in einer rein schulischen Ausbildung. Alles Wichtige zum Deutschland-Schulticket erfahren Sie hier.

Übrigens: Das Deutschland-Schulticket ist auch in den schleswig-holsteinischen Kreisen erhältlich, die zum Hamburger Verkehrsverbund (hvv) gehören.

 

Wer kann das Deutschland-Schulticket nutzen?

Berechtigt sind alle Schüler*innen

  • an allgemeinbildenden Schulen (Grund- und weiterführende Schulen, einschließlich Oberstufe), 
  • an Förderzentren,
  • an anerkannten Ersatzschulen, 
  • an dänischen Schulen, 
  • an berufsbildenden Schulen in Vollzeit (ohne Arbeitgeber),
  • sowie Auszubildende in einer rein schulischen Ausbildung bzw. Vollzeitschüler*innen an berufsbildenden Schulen (ohne Arbeitgeber).

Weitere Voraussetzungen:

  • der Erstwohnsitz befindet sich in Schleswig-Holstein
  • es besteht kein anderweitiger Anspruch auf eine zugestandene Fahrkarte, wie zum Beispiel bei Listenschülern, die eine Fahrkarte gestellt bekommen oder bei Kostenübernahme durch einen Sozialleistungsträger oder die Wohngeldbehörde.

 

Was ist das Deutschland-Schulticket?

Als Deutschland-Schulticket wird das reguläre Deutschlandticket zu einem ermäßigten Preis ausgegeben. Für die Nutzung gelten die bekannten Konditionen des Deutschlandtickets:

Geltungsbereich deutschlandweit im Nahverkehr, 2. Klasse
Abo
im Abo erhältlich
Abo-Laufzeit monatlich kündbar
bei Kündigung bis zum 10. des Monats endet das Deutschlandticket am Monatsende
Übertragbarkeit persönliche Fahrkarte, nicht übertragbar

 Infos zum Deutschlandticket

 

Wie hoch ist der Rabatt beim Deutschland-Schulticket?

Der Rabatt beträgt mindestens 20,– Euro pro Monat auf den Preis des Deutschlandtickets. Einige Kreise geben höhere Zuschüsse.

Gut zu wissen: Der Rabatt wird von den kreisfreien Städten bzw. Kreisen finanziert. Sie legen die Höhe des Rabattes fest sowie die Bedingungen für seine Inanspruchnahme. Deshalb können die Rabatt-Bedingungen von Kreis zu Kreis variieren. Wichtig: Es gelten stets die Bedingungen der kreisfreien Stadt bzw. des Kreises, in dem sich Ihr Erstwohnsitz befindet. Der Schulort ist hingegen nicht relevant, er kann also auch in einer anderen Stadt bzw. einem anderen Kreis liegen als der Wohnort.

 

Wie kann ich das Deutschland-Schulticket nutzen?

In jeder kreisfreien Stadt bzw. jedem Kreis gibt es eine zuständige Stelle, bei der der Rabatt beantragt werden kann. Dabei wird je nach Kreis unterschiedlich verfahren:

  • Entweder kann das Deutschlandticket gegen Nachweis der Bezugsberechtigung zum ermäßigten Preis abgeschlossen werden
  • oder das Deutschlandticket wird zunächst zum regulären Preis erworben und der Rabatt nachträglich auf Antrag und gegen Nachweis der Bezugsberechtigung erstattet.

Wichtig: Um den Rabatt zu erhalten, muss immer der Weg der Stadt bzw. des Kreises, in dem sich Ihr Erstwohnsitz befindet, genutzt werden.

Am Ende dieser Seite haben wir die Rabatt-Bedingungen der kreisfreien Städte bzw. Kreise für Sie zusammengestellt. Sie sind auch Ansprechpartner bei Fragen zum Deutschland-Schulticket. Die Kontaktdaten finden Sie ebenfalls in dieser Übersicht.

 

Und Schüler*innen und Azubis, die das Deutschland-Schulticket nicht nutzen können?

Preisgünstige Angebote gibt es auch für junge Menschen, die das Deutschlandticket-Schulticket nicht nutzen können:

  • Für Auszubildende mit Arbeitgeber lohnt sich das Jobticket von NAH.SH, das auch als Deutschland-Jobticket erhältlich ist.  Infos zum Deutschlandticket-Jobticket Für die Kreise im Hamburger Verkehrsverbund (hvv) gibt es ein vergleichbares Angebot, das über den hvv erhältlich ist.
  • Freiwilligendienstleistende sind ebenfalls mit dem Deutschland-Jobticket günstig unterwegs. Sie erhalten einen Extra-Zuschuss vom Land Schleswig-Holstein. 
     Infos zum Deutschlandticket-Jobticket für Frewilligendienstleistende
  • Schüler*innen im sogenannten Listenschülerverfahren erhalten auch weiterhin eine kostenfreie Fahrkarte vom Kreis bzw. Schulwegkostenträger. Infos erhalten Sie bei Ihrem Kreis bzw. Schulwegkostenträger.

 

Rabatt-Bedingungen zum Deutschland-Schulticket
Erstwohnsitz in ...

    • Abschluss eines Deutschland-Schultickets im Abo mit 20,– Euro Rabatt/Kalendermonat auf den Preis des Deutschlandtickets ab Geltungsmonat September 2024 für Berechtigte mit Erstwohnsitz in Kiel.
    • Berücksichtigung des Rabattes nur bei Abschluss bei der KVG Kieler Verkehrsgesellschaft.
    • Wahlweise als Handy-Ticket oder Chipkarte mit Postversand an die Wohnortadresse erhältlich.
    • So schließen Sie das Deutschlandticket-Schulticket ab:
      • Sie haben noch kein Deutschlandticket?
        Bestellen Sie das Deutschland-Schulticket online bei der KVG. Bestellung bis zum 15. des Monats für den Gültigkeitsbeginn am 1. des nächsten Monats.
      • Sie haben bereits ein Deutschlandticket bei der KVG?
        Dann können Sie dieses von der KVG auf das Deutschland-Schulticket umstellen lassen.
      • Sie haben ein Abo bei einem anderen Vertragspartner?
        Dann müssen Sie dieses selbsttätig kündigen und das Deutschland-Schulticket bei der KVG neu abschließen. Bitte beachten Sie diese Fristen:
        • Die Kündigung muss spätestens am 10. des Monats bei dem Verkehrsunternehmen eingehen, bei dem das Abo abgeschlossen wurde, damit es zum Ende des Monats endet. Tipp: Auf Ihrem Kontoauszug sehen Sie, welches Verkehrsunternehmen die monatliche Abo-Rate abbucht.
        • Die Bestellung des Deutschland-Schultickets muss bis zum 15. des Monats für den Gültigkeitsbeginn am 1. des nächsten Monats bei der KVG vorliegen.

    Infos und Ansprechpartner: Stadt Kiel, www.kiel.de/schulticket.

    Hinweis für Deutschlandtickets ab Geltungsmonat August 2024:

    Auf privat erworbene Deutschlandtickets ab Geltungsmonat August 2024 bis Dezember 2024 für Berechtigte mit Erstwohnsitz im Kiel können Sie nachträglich auf Antrag bei der Stadt Kiel eine Erstattung von 20,– Euro/Kalendermonat erhalten, sofern das Abo nicht bereits auf das Deutschland-Schulticket umgestellt wurde. Beachten Sie, dass reguläre Tickets mit Gültigkeit ab Januar 2025 nicht mehr zur Erstattung berücksichtigt werden. Infos und Ansprechpartner: Stadt Kiel, www.kiel.de/schulticket.

    • Abschluss eines Deutschland-Schultickets im Abo mit 20,– Euro Rabatt/Kalendermonat auf den Preis des Deutschlandtickets ab Geltungsmonat August 2024 für Berechtigte mit Erstwohnsitz in Lübeck.
    • Berücksichtigung des Rabattes nur bei Abschluss bei Stadtwerke Lübeck Mobil.
    • Wahlweise als Handy-Ticket oder Chipkarte mit Postversand an die Wohnortadresse erhältlich.
    • Besteht vorher ein anderer Vertrag zum Deutschlandticket, muss dieser selbsttätig gekündigt werden.
    • Infos und Bestellung: Stadtwerke Lübeck Mobil, mobil.swhl.de.
    • Erstattung von 20,– Euro/Kalendermonat auf privat erworbene Deutschlandtickets ab Geltungsmonat August 2024 bis Dezember 2024 für Berechtigte mit Erstwohnsitz in Flensburg.
    • Die Erstattung wird nachträglich auf Antrag bei der Stadt Flensburg gezahlt: Inhaber*innen eines Sozialpasses können Anträge ab dem 01.10.2024 stellen, andere Personen ab dem 01.01.2025.
    • Infos und Ansprechpartner: Stadt Flensburg.

    Ab Januar 2025 wird der monatliche Zuschuss von 20,– Euro direkt mit dem Preis des Deutschlandtickets verrechnet. Ihre Vorteile: Die separate Antragstellung entfällt und Sie brauchen nicht mehr in Vorleistung zu gehen. Dazu müssen Sie im November tätig werden und Ihr Abo umstellen, denn reguläre Tickets mit Gültigkeit ab Januar 2025 werden nicht mehr zur Erstattung berücksichtigt. In zwei Schritten stellen Sie Ihr Abo um:

    1. Bestellen Sie das Deutschland-Schulticket zum ermäßigten Preis neu – mit Geltungsbeginn ab Januar 2025. Wenn das neue Abo im Januar gelten soll, bestellen Sie im November, damit Ihr Antrag rechtzeitig bearbeitet werden kann. Wichtig: Nur wenn Sie die Bestellung über das neue OLAV-Antragsverfahren vornehmen, erhalten Sie weiterhin den monatlichen Zuschuss. Das OLAV-Verfahren steht ab November 2024 für Bestellungen aus der Stadt Flensburg zur Verfügung.
    2. Kündigen Sie das bestehende Abo: Die Kündigung muss spätestens am 10.12.2024 bei dem Verkehrsunternehmen eingehen, bei dem das Abo abgeschlossen wurde, damit das Abo Ende Dezember 2024 ausläuft. Tipp: Auf Ihrem Kontoauszug sehen Sie, welches Verkehrsunternehmen die monatliche Abo-Rate abbucht.
    • Erstattung von 20,– Euro/Kalendermonat auf privat erworbene Deutschlandtickets ab Geltungsmonat August 2024 bis Dezember 2024 für Berechtigte mit Erstwohnsitz in Neumünster, unabhängig davon, wo der Abo-Vertrag zum Deutschlandticket besteht.
    • Die Erstattung wird nachträglich auf Antrag bei der Stadt Neumünster gezahlt.
    • Infos und Ansprechpartner: Stadt Neumünster.

    Ab Januar 2025 wird der monatliche Zuschuss von 20,– Euro direkt mit dem Preis des Deutschlandtickets verrechnet. Ihre Vorteile: Die separate Antragstellung entfällt und Sie brauchen nicht mehr in Vorleistung zu gehen. Dazu müssen Sie im November tätig werden und Ihr Abo umstellen, denn reguläre Tickets mit Gültigkeit ab Januar 2025 werden nicht mehr zur Erstattung berücksichtigt. In zwei Schritten stellen Sie Ihr Abo um:

    1. Bestellen Sie das Deutschland-Schulticket zum ermäßigten Preis neu – mit Geltungsbeginn ab Januar 2025. Wenn das neue Abo im Januar gelten soll, bestellen Sie spätestens im November, damit Ihr Antrag rechtzeitig bearbeitet werden kann. Wichtig: Nur wenn Sie die Bestellung über das neue OLAV-Antragsverfahren vornehmen, erhalten Sie weiterhin den monatlichen Zuschuss. Das OLAV-Verfahren steht ab November 2024 für Bestellungen aus Neumünster zur Verfügung.
    2. Kündigen Sie das bestehende Abo: Die Kündigung muss spätestens am 10.12.2024 bei dem Verkehrsunternehmen eingehen, bei dem das Abo abgeschlossen wurde, damit das Abo Ende Dezember 2024 ausläuft. Tipp: Auf Ihrem Kontoauszug sehen Sie, welches Verkehrsunternehmen die monatliche Abo-Rate abbucht.
    • Erstattung von 30,– Euro/Kalendermonat auf privat erworbene Deutschlandtickets ab Geltungsmonat August 2024 bis Dezember 2024 für Berechtigte mit Erstwohnsitz im Kreis Nordfriesland, unabhängig davon, wo der Abovertrag zum Deutschlandticket besteht.
    • Die Erstattung wird nachträglich auf Antrag beim Kreis Nordfriesland gezahlt.
    • Infos und Ansprechpartner: Kreis Nordfriesland.

    Ab Januar 2025 wird der monatliche Zuschuss von 30,– Euro direkt mit dem Preis des Deutschlandtickets verrechnet. Ihre Vorteile: Die separate Antragstellung entfällt und Sie brauchen nicht mehr in Vorleistung zu gehen. Dazu müssen Sie im November tätig werden und Ihr Abo umstellen, denn reguläre Tickets mit Gültigkeit ab Januar 2025 werden nicht mehr zur Erstattung berücksichtigt. In zwei Schritten stellen Sie Ihr Abo um:

    1. Bestellen Sie das Deutschland-Schulticket zum ermäßigten Preis neu – mit Geltungsbeginn ab Januar 2025. Wenn das neue Abo im Januar gelten soll, bestellen Sie spätestens im November, damit Ihr Antrag rechtzeitig bearbeitet werden kann. Wichtig: Nur wenn Sie die Bestellung über das neue OLAV-Antragsverfahren vornehmen, erhalten Sie weiterhin den monatlichen Zuschuss. Das OLAV-Verfahren steht ab November 2024 für Bestellungen aus dem Kreis Nordfriesland zur Verfügung.
    2. Kündigen Sie das bestehende Abo: Die Kündigung muss spätestens am 10.12.2024 bei dem Verkehrsunternehmen eingehen, bei dem das Abo abgeschlossen wurde, damit das Abo Ende Dezember 2024 ausläuft. Tipp: Auf Ihrem Kontoauszug sehen Sie, welches Verkehrsunternehmen die monatliche Abo-Rate abbucht.
  • Im Kreis Dithmarschen gibt es zwei unterschiedliche Berechtigtenkreise.

    Schüler an allgemeinbildenden Schulen inkl. Oberstufe, Schüler an Förderzentren, Schüler der Freien Waldorfschule Wöhrden und Vollzeitschüler am Berufsbildungszentrum Dithmarschen (ohne und mit Arbeitgeber):

    • Abschluss eines Deutschland-Schultickets im Abo zum Preis von 0,– Euro/Kalendermonat ab Geltungsmonat September 2024 für Berechtigte mit Erstwohnsitz im Kreis Dithmarschen.
    • Berücksichtigung des Rabattes nur bei Abschluss über das Bestellportal des Kreises Dithmarschen.
    • Als Chipkarte erhältlich.
    • Besteht vorher ein anderer Vertrag zum Deutschlandticket, muss dieser selbsttätig gekündigt werden.
    • Infos und Bestellung: Kreis Dithmarschen.

    Schüler an sonstigen anerkannten Ersatzschulen, Schüler an dänischen Schulen, Vollzeitschüler an sonstigen berufsbildenden Schulen (ohne Arbeitgeber) bzw. sonstige Schüler in einer rein schulischen Ausbildung:

    • Erstattung von 20,– Euro/Kalendermonat auf privat erworbene Deutschlandtickets ab Geltungsmonat September 2024 bis Dezember 2024 für Berechtigte mit Erstwohnsitz im Kreis Dithmarschen, unabhängig davon, wo der Abovertrag zum Deutschlandticket besteht.
    • Die Erstattung wird nachträglich auf Antrag beim Kreis Dithmarschen gezahlt.
    • Infos und Ansprechpartner: Kreis Dithmarschen.

    Ab Januar 2025 wird der monatliche Zuschuss von 20,– Euro direkt mit dem Preis des Deutschlandtickets verrechnet. Ihre Vorteile: Die separate Antragstellung entfällt und Sie brauchen nicht mehr in Vorleistung zu gehen. Dazu müssen Sie im November tätig werden und Ihr Abo umstellen, denn reguläre Tickets mit Gültigkeit ab Januar 2025 werden nicht mehr zur Erstattung berücksichtigt. In zwei Schritten stellen Sie Ihr Abo um:

    1. Bestellen Sie das Deutschland-Schulticket zum ermäßigten Preis neu – mit Geltungsbeginn ab Januar 2025. Wenn das neue Abo im Januar gelten soll, bestellen Sie spätestens im November, damit Ihr Antrag rechtzeitig bearbeitet werden kann. Wichtig: Nur wenn Sie die Bestellung über das neue OLAV-Antragsverfahren vornehmen, erhalten Sie weiterhin den monatlichen Zuschuss. Das OLAV-Verfahren steht ab November 2024 für entsprechende Bestellungen aus dem Kreid Dithmarschen zur Verfügung.
    2. Kündigen Sie das bestehende Abo: Die Kündigung muss spätestens am 10.12.2024 bei dem Verkehrsunternehmen eingehen, bei dem das Abo abgeschlossen wurde, damit das Abo Ende Dezember 2024 ausläuft. Tipp: Auf Ihrem Kontoauszug sehen Sie, welches Verkehrsunternehmen die monatliche Abo-Rate abbucht.
    • Abschluss eines Deutschland-Schultickets im Abo zum Preis von 12,50 Euro/Kalendermonat ab Geltungsmonat September 2024 für Berechtigte mit Erstwohnsitz im Kreis Schleswig-Flensburg, sofern eine Vorauszahlung für 12 Monate erfolgt.
    • Berücksichtigung des Rabattes nur bei Abschluss über das Bestellportal des Kreises Schleswig-Flensburg.
    • Als Chipkarte erhältlich, Ausgabe in der Regel über die Bildungseinrichtung.
    • Besteht vorher ein anderer Vertrag zum Deutschlandticket, muss dieser selbsttätig gekündigt werden.
    • Infos und Bestellung: Kreis Schleswig-Flensburg.
    • Abschluss eines Deutschland-Schultickets im Abo mit 20,– Euro Rabatt/Kalendermonat auf den Preis des Deutschlandtickets ab Geltungsmonat August 2024 für Berechtigte mit Erstwohnsitz im Kreis Rendsburg-Eckernförde.
    • Berücksichtigung des Rabattes nur bei Abschluss über das Bestellportal des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Bestellung bis zum 15. des Monats für den Gültigkeitsbeginn am 1. des nächsten Monats.
    • Als Chipkarte erhältlich mit Postversand an die Wohnortadresse.
    • Besteht vorher ein anderer Vertrag zum Deutschlandticket, muss dieser selbsttätig gekündigt werden.
    • Infos und Bestellung: Kreis Rendsburg-Eckernförde.
    • Abschluss eines Deutschland-Schultickets im Abo mit 20,– Euro Rabatt/Kalendermonat auf den Preis des Deutschlandtickets ab Geltungsmonat September 2024 für Berechtigte mit Erstwohnsitz im Kreis Plön.
    • Berücksichtigung des Rabattes nur bei Abschluss über die Verkehrsbetriebe Kreis Plön. Bestellung bis zum 15. des Monats für den Gültigkeitsbeginn am 1. des nächsten Monats.
    • Wahlweise als Handy-Ticket oder Chipkarte mit Postversand an die Wohnortadresse erhältlich.
    • Besteht vorher ein anderer Vertrag zum Deutschlandticket, muss dieser selbsttätig gekündigt werden.
    • Infos und Bestellung: Verkehrsbetriebe Kreis Plön, www.vkp.de.
    • Erstattung von 20,– Euro/Kalendermonat auf privat erworbene Deutschlandtickets ab Geltungsmonat August 2024 bis Dezember 2024 für Berechtigte mit Erstwohnsitz im Kreis Ostholstein, unabhängig davon, wo der Abovertrag zum Deutschlandticket besteht.
    • Die Erstattung wird nachträglich auf Antrag beim Kreis Ostholstein gezahlt.
    • Infos und Ansprechpartner: Kreis Ostholstein.

    Ab Januar 2025 wird der monatliche Zuschuss von 20,– Euro direkt mit dem Preis des Deutschlandtickets verrechnet. Ihre Vorteile: Die separate Antragstellung entfällt und Sie brauchen nicht mehr in Vorleistung zu gehen. Dazu müssen Sie im November tätig werden und Ihr Abo umstellen, denn reguläre Tickets mit Gültigkeit ab Januar 2025 werden nicht mehr zur Erstattung berücksichtigt. In zwei Schritten stellen Sie Ihr Abo um:

    1. Bestellen Sie das Deutschland-Schulticket zum ermäßigten Preis neu – mit Geltungsbeginn ab Januar 2025. Wenn das neue Abo im Januar gelten soll, bestellen Sie spätestens im November, damit Ihr Antrag rechtzeitig bearbeitet werden kann. Wichtig: Nur wenn Sie die Bestellung über das neue OLAV-Antragsverfahren vornehmen, erhalten Sie weiterhin den monatlichen Zuschuss. Das OLAV-Verfahren steht ab November 2024 für Bestellungen aus dem Kreis Ostholstein zur Verfügung.
    2. Kündigen Sie das bestehende Abo: Die Kündigung muss spätestens am 10.12.2024 bei dem Verkehrsunternehmen eingehen, bei dem das Abo abgeschlossen wurde, damit das Abo Ende Dezember 2024 ausläuft. Tipp: Auf Ihrem Kontoauszug sehen Sie, welches Verkehrsunternehmen die monatliche Abo-Rate abbucht.
    • Erstattung von 20,– Euro/Kalendermonat auf privat erworbene Deutschlandtickets ab Geltungsmonat September 2024 bis Dezember 2024 für Berechtigte mit Erstwohnsitz im Kreis Steinburg, unabhängig davon, wo der Abovertrag zum Deutschlandticket besteht.
    • Die Erstattung wird nachträglich auf Antrag beim Kreis Steinburg gezahlt.
    • Infos und Ansprechpartner: Kreis Steinburg. Das Informationsportal steht in Kürze zur Verfügung; bitte haben Sie noch etwas Geduld.

    Ab Januar 2025 wird der monatliche Zuschuss von 20,– Euro direkt mit dem Preis des Deutschlandtickets verrechnet. Ihre Vorteile: Die separate Antragstellung entfällt und Sie brauchen nicht mehr in Vorleistung zu gehen. Dazu müssen Sie im November tätig werden und Ihr Abo umstellen, denn reguläre Tickets mit Gültigkeit ab Januar 2025 werden nicht mehr zur Erstattung berücksichtigt. In zwei Schritten stellen Sie Ihr Abo um:

    1. Bestellen Sie das Deutschland-Schulticket zum ermäßigten Preis neu – mit Geltungsbeginn ab Januar 2025. Wenn das neue Abo im Januar gelten soll, bestellen Sie spätestens im November, damit Ihr Antrag rechtzeitig bearbeitet werden kann. Wichtig: Nur wenn Sie die Bestellung über das neue OLAV-Antragsverfahren vornehmen, erhalten Sie weiterhin den monatlichen Zuschuss. Das OLAV-Verfahren steht ab November 2024 für Bestellungen aus dem Kreis Steinburg zur Verfügung.
    2. Kündigen Sie das bestehende Abo: Die Kündigung muss spätestens am 10.12.2024 bei dem Verkehrsunternehmen eingehen, bei dem das Abo abgeschlossen wurde, damit das Abo Ende Dezember 2024 ausläuft. Tipp: Auf Ihrem Kontoauszug sehen Sie, welches Verkehrsunternehmen die monatliche Abo-Rate abbucht.
    • Erstattung von 20,– Euro/Kalendermonat auf privat erworbene Deutschlandtickets ab Geltungsmonat September 2024 bis Dezember 2024 für Berechtigte mit Erstwohnsitz im Kreis Pinneberg, unabhängig davon, wo der Abovertrag zum Deutschlandticket besteht.
    • Die Erstattung wird nachträglich auf Antrag beim Kreis Pinneberg gezahlt. Die Antragstellung ist vrstl. ab Herbst 2024 möglich.
    • Infos und Ansprechpartner: Kreis Pinneberg.

    Ab Januar 2025 wird der monatliche Zuschuss von 20,– Euro direkt mit dem Preis des Deutschlandtickets verrechnet. Ihre Vorteile: Die separate Antragstellung entfällt und Sie brauchen nicht mehr in Vorleistung zu gehen. Dazu müssen Sie im November tätig werden und Ihr Abo umstellen, denn reguläre Tickets mit Gültigkeit ab Januar 2025 werden nicht mehr zur Erstattung berücksichtigt. In zwei Schritten stellen Sie Ihr Abo um:

    1. Bestellen Sie das Deutschland-Schulticket zum ermäßigten Preis neu – mit Geltungsbeginn ab Januar 2025. Wenn das neue Abo im Januar gelten soll, bestellen Sie spätestens im November, damit Ihr Antrag rechtzeitig bearbeitet werden kann. Wichtig: Nur wenn Sie die Bestellung über das neue OLAV-Antragsverfahren vornehmen, erhalten Sie weiterhin den monatlichen Zuschuss. Das OLAV-Verfahren steht ab November 2024 für entsprechende Bestellungen aus dem Kreis Pinneberg zur Verfügung.
    2. Kündigen Sie Ihr bestehendes Abo: Die Kündigung muss spätestens am 10.12.2024 bei dem Verkehrsunternehmen eingehen, bei dem das Abo abgeschlossen wurde, damit das Abo Ende Dezember 2024 ausläuft. Tipp: Auf Ihrem Kontoauszug sehen Sie, welches Verkehrsunternehmen die monatliche Abo-Rate abbucht.
    • Erstattung von 20,– Euro/Kalendermonat auf privat erworbene Deutschlandtickets ab Geltungsmonat September 2024 für Berechtigte mit Erstwohnsitz im Kreis Segeberg, unabhängig davon, wo der Abovertrag zum Deutschlandticket besteht.
    • Die Erstattung wird nachträglich auf Antrag beim Kreis Segeberg gezahlt. Die Antragstellung ist vrstl. ab Januar 2025 möglich.
    • Infos und Ansprechpartner: Kreis Segeberg. Das Informationsportal steht in Kürze zur Verfügung; bitte haben Sie noch etwas Geduld.

    Ab Januar 2025 wird der monatliche Zuschuss von 20,– Euro direkt mit dem Preis des Deutschlandtickets verrechnet. Ihre Vorteile: Die separate Antragstellung entfällt und Sie brauchen nicht mehr in Vorleistung zu gehen. Dazu müssen Sie im November tätig werden und Ihr Abo umstellen, denn reguläre Tickets mit Gültigkeit ab Januar 2025 werden nicht mehr zur Erstattung berücksichtigt. In zwei Schritten stellen Sie Ihr Abo um:

    1. Bestellen Sie das Deutschland-Schulticket zum ermäßigten Preis neu – mit Geltungsbeginn ab Januar 2025. Wenn das neue Abo im Januar gelten soll, bestellen Sie spätestens im November, damit Ihr Antrag rechtzeitig bearbeitet werden kann. Wichtig: Nur wenn Sie die Bestellung über das neue OLAV-Antragsverfahren vornehmen, erhalten Sie weiterhin den monatlichen Zuschuss. Das OLAV-Verfahren steht ab November 2024 für entsprechende Bestellungen aus dem Kreis Segeberg zur Verfügung.
    2. Kündigen Sie Ihr bestehendes Abo: Die Kündigung muss spätestens am 10.12.2024 bei dem Verkehrsunternehmen eingehen, bei dem das Abo abgeschlossen wurde, damit das Abo Ende Dezember 2024 ausläuft. Tipp: Auf Ihrem Kontoauszug sehen Sie, welches Verkehrsunternehmen die monatliche Abo-Rate abbucht.
    • Erstattung von 20,– Euro/Kalendermonat auf privat erworbene Deutschlandtickets ab Geltungsmonat September 2024 für Berechtigte mit Erstwohnsitz im Kreis Stormarn, unabhängig davon, wo der Abovertrag zum Deutschlandticket besteht.
    • Die Abwicklung erfolgt bis einschließlich Dezember 2024 im Rahmen des bekannten Angebotes SchulSpezial Stormarn.
    • Infos und Ansprechpartner: Kreis Stormarn.

    Ab Januar 2025 wird der monatliche Zuschuss von 20,– Euro direkt mit dem Preis des Deutschlandtickets verrechnet. Ihre Vorteile: Die separate Antragstellung entfällt und Sie brauchen nicht mehr in Vorleistung zu gehen. Dazu müssen Sie im November tätig werden und Ihr Abo umstellen, denn reguläre Tickets mit Gültigkeit ab Januar 2025 werden nicht mehr zur Erstattung berücksichtigt. In zwei Schritten stellen Sie Ihr Abo um:

    1. Bestellen Sie das Deutschland-Schulticket zum ermäßigten Preis neu – mit Geltungsbeginn ab Januar 2025. Wenn das neue Abo im Januar gelten soll, bestellen Sie spätestens im November, damit Ihr Antrag rechtzeitig bearbeitet werden kann. Wichtig: Nur wenn Sie die Bestellung über das neue OLAV-Antragsverfahren vornehmen, erhalten Sie weiterhin den monatlichen Zuschuss. Das OLAV-Verfahren steht ab November 2024 für entsprechende Bestellungen aus dem Kreis Stormarn zur Verfügung.
    2. Kündigen Sie Ihr bestehendes Abo: Die Kündigung muss spätestens am 10.12.2024 bei dem Verkehrsunternehmen eingehen, bei dem das Abo abgeschlossen wurde, damit das Abo Ende Dezember 2024 ausläuft. Die Kündigung ist auch für das SchulSpezial Stormarn erforderlich. Tipp: Auf Ihrem Kontoauszug sehen Sie, welches Verkehrsunternehmen die monatliche Abo-Rate abbucht.
    • Erstattung von 20,– Euro/Kalendermonat auf privat erworbene Deutschlandtickets ab Geltungsmonat September 2024 bis Dezember 2024 für Berechtigte mit Erstwohnsitz im Kreis Herzogtum Lauenburg, unabhängig davon, wo der Abovertrag zum Deutschlandticket besteht.
    • Die Erstattung wird nachträglich auf Antrag beim Kreis Herzogtum Lauenburg gezahlt. Die Antragstellung ist vrstl. ab Januar 2025 möglich.
    • Infos und Ansprechpartner: Kreis Herzogtum Lauenburg. Das Informationsportal steht in Kürze zur Verfügung; bitte haben Sie noch etwas Geduld.

    Ab Januar 2025 wird der monatliche Zuschuss von 20,– Euro direkt mit dem Preis des Deutschlandtickets verrechnet. Ihre Vorteile: Die separate Antragstellung entfällt und Sie brauchen nicht mehr in Vorleistung zu gehen. Dazu müssen Sie im November tätig werden und Ihr Abo umstellen, denn reguläre Tickets mit Gültigkeit ab Januar 2025 werden nicht mehr zur Erstattung berücksichtigt. In zwei Schritten stellen Sie Ihr Abo um:

    1. Bestellen Sie das Deutschland-Schulticket zum ermäßigten Preis neu – mit Geltungsbeginn ab Januar 2025. Wenn das neue Abo im Januar gelten soll, bestellen Sie spätestens im November, damit Ihr Antrag rechtzeitig bearbeitet werden kann. Wichtig: Nur wenn Sie die Bestellung über das neue OLAV-Antragsverfahren vornehmen, erhalten Sie weiterhin den monatlichen Zuschuss. Das OLAV-Verfahren steht ab November 2024 für entsprechende Bestellungen aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg zur Verfügung.
    2. Kündigen Sie Ihr bestehendes Abo: Die Kündigung muss spätestens am 10.12.2024 bei dem Verkehrsunternehmen eingehen, bei dem das Abo abgeschlossen wurde, damit das Abo Ende Dezember 2024 ausläuft. Tipp: Auf Ihrem Kontoauszug sehen Sie, welches Verkehrsunternehmen die monatliche Abo-Rate abbucht.